Schluss mit dem Berliner Neutralitätsgesetz in Schulen?

Symbolbid von 1899

2005 wurde in Berlin das Neutralitätsgesetz etabliert, das Lehrkräften in öffentlichen Schulen das Tragen religiös begründeter Kleidungsstücke untersagt - die Berliner Grünen wollen das Gesetz jetzt abschaffen

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Jedes deutsche Bundesland geht anders mit der Frage um, welche religiös begründeten Kleidungsstücke als Werbung für eine bestimmte Weltanschauung oder Religion gewertet werden und in welchem beruflichen Umfeld Einschränkungen der Freiheit sinnvoll und für die Gesellschaft hilfreich sind. In Berlin gibt es das Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005, meist als Neutralitätsgesetz bezeichnet.

Die Regelung verbietet religiöse Symbole wie Kopftücher, Kreuze oder Kippas im öffentlichen Dienst und somit auch an öffentlichen Schulen, welche schulpflichtige Kinder unterrichten. Berufsschulen sind daher von der Anwendung des Neutralitätsgesetzes ausgenommen. Auch Privatschulen sind von dem Neutralitätsgesetz nicht betroffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatte zuletzt am 04.09.2017 in einem dreiseitigen Schreiben an alle öffentlichen Schulen in Berlin über die Anwendung des Neutralitätsgesetzes in Schulen informiert.

Hintergrund war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2015 und das Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom 9. Februar 2017 und die in der Folge in der Öffentlichkeit entstandene Diskussion über die Geltung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005.

Die Senatsverwaltung erklärt in ihrem Schreiben:

Mit dem Neutralitätsgesetz hat der Berliner Gesetzgeber für die gesamte Berliner Verwaltung und damit auch für die Berliner Schule ein Gesetz geschaffen, das gerade in der Großstadt Berlin, in der ca. 250 Konfessionen und weltanschauliche Überzeugungen zusammentreffen, der staatlichen Neutralitätspflicht eine stärkere distanzierende Bedeutung beimisst, um auf diese Weise die stabilisierende und friedenssichernde Funktion des Staates zu garantieren.:(Senatverwaltung)

Anders als in dem der Entscheidung des BVerfG vom 29. Januar 2015 zugrundeliegenden Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen habe sich Berlin entschieden, alle Religions- und Weltanschauungen gleich zu behandeln, was auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung verlange. Die Berliner Regelung verbiete daher religiöse Symbole wie Kopftücher, Kreuze oder Kippas im öffentlichen Dienst.

Der Berliner Gesetzgeber verfolgte bei seiner Entscheidung das Ziel, durch das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften religiöse Bezüge von Schülern fernzuhalten, um Konflikte mit ihnen, ihren Eltern sowie anderen Pädagogen zu vermeiden. Man befürchtete, dass gerade bei jüngeren Schülern eine intensive Konfrontation mit den optisch vorgetragenen Überzeugungen von Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal zu einem Gefühl der Ablehnung oder einer erzwungenen Anpassung führen könnte. Nicht-pädagogische Mitarbeiter in den Schulen wie Hausmeister oder die Mitarbeiter von Reinigungsdienstleistern sind von dem Neutralitätsgesetz nicht betroffen.

Vorstoß der Berliner Grünen zur Aufweichung des Neutralitätsgesetzes

Die Grünen stimmten auf ihrem Parteitag zum Ende letzten Jahres einstimmig dafür, das Kopftuchverbot aufzuweichen. Damit begann der alte Streit aufs Neue. Der umstrittene grüne Justizsenator Dirk Behrendt hatte in der Folge des Parteitagsbeschlusses angekündigt, er wolle das Thema im Senat vorantreiben. Aufgrund der vorliegenden Gerichtsurteile sei das Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten. Insgesamt scheinen die Berliner Grünen dem Kopftuch in Berliner Schulen positiv gegenüberzustehen.

Nach den Grünen meldete sich auch Daniela Kaya, die Landesvorsitzende der AG Migration und Vielfalt in der SPD Berlin, zu Wort und forderte: "Diese in Gesetz gegossenen Stigmatisierungen gehören endlich abgeschafft." Auch beim dritten Koalitionspartner in Berlin, der Linken, kommen Änderungswünsche auf. So gab Thomas Barthel der Sprecher der Linke-Fraktion in Berlin zu verstehen, dass das Neutralitätsgesetz einst ein Kompromiss zwischen der damaligen PDS und der SPD gewesen sei. Jetzt müsse eine neue Generation diese Debatte erneut führen.

Initiative pro Neutralitätsgesetz Berlin

Es gibt in Berlin auch Gegenstimmen, welche die Beachtung der staatlichen religiösen und weltanschaulichen Neutralität im Öffentlichen Dienst für bundesweit vorbildlich halten. Das betrifft Justiz, Polizei und die Allgemeinbildende Schulen, also die Bereiche, in welchen der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist.

Die überparteiliche Initiative PRO Neutralitätsgesetz Berlin argumentiert daher für eine Beibehaltung des Gesetzes von 2005, das den Betroffenen eine räumlich und zeitlich eng gefasste Zurückhaltung während der Ausübung einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst abverlange. Man weist darauf hin, dass das Urteil des BVerfG vom 29. Januar 2015 sich nicht mit der Situation des Berliner Neutralitätsgesetzes befasst habe, sondern mit einem nordrhein-westfälischen Landesgesetz, welches die christliche Religion einseitig gegenüber anderen bevorzugte. Die Initiative will diesen Monat ihre Erklärung zum Neutralitätsgesetz als Offenen Brief an den Berliner Senat sowie an die Regierungsparteien und -fraktionen übergeben.