Niedersachsen-GroKo im Vorbeugungswahn

2016-04-23_Anti-TTIP-Demonstration_in_Hannover,_(10259).jpg:Bild: Bernd Schwabe/CC BY-SA-4.0

Verstöße gegen Meldeauflagen der Polizei sollen als Straftaten verfolgt werden, Predictive Policing soll in Form vorbeugender Freiheitsbeschränkungen massiv erweitert werden

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Nach dem unrühmlichen Abtritt der rot/grünen Landesregierung, vorgezogenen Neuwahlen und einer erstaunlich schnellen Einigung der bis dahin in Niedersachsen in vorgeblich tiefer Abneigung zueinander stehenden Roten und Schwarzen, ließ die GroKo vor allem im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit schon nichts Gutes für die Seite der Freiheit erwarten. Dass hier trotz hochemotionaler Schaukämpfe auf dem Schlachtfeld der Inneren Sicherheit in vormaligen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und teils kruder Wahlkampfrhetorik zusammen ging, was doch offenbar zusammen gehört, zeigte sich in geradezu erschreckender Weise bereits im "Grundsatz-Kapitel Inneres" des rot-schwarzen Koalitionsvertrags, der mit einem totalitären Anspruch die geradezu irre Forderung erhob, dass "alle Menschen sich zu jeder Zeit an jedem Ort sicher fühlen" müssen.

Was das in konkreter Ausgestaltung bedeutet, zeigt sich jetzt in der in Windeseile auf den Weg gebrachten Neuregelung der so genannten Gefahrenabwehr. In geheimer Mission - jedenfalls unter beharrlicher Aussparung einer kritischen Öffentlichkeit - liegt jetzt ein im Wesentlichen aus dem Innenressort stammender Entwurf (Reformgesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze) vor, der angesichts einer vom Wahlausgang marginalisierten kritischen Opposition im Parlament sicher schnell und unproblematisch als Gesetz verabschiedet werden wird. Im Sinne von Verabschieden von Bürgerrechten soll das künftige Gesetz dann auch gleich mal zutreffend "Niedersächsisches Polizeigesetz (NPOG)" heißen, weil es vor allem der Ausweitung polizeilicher Befugnisse ins Abstrakte dient und ihrer mutmaßenden Verdachtsschöpfung Tür und Tor öffnet.

Ursprünglich rührte die Absicht der Neuregelung der "Gefahrenabwehr" noch aus Zeiten der rot-grünen Landesregierung, die, nach langen Jahren der CDU-Regentschaft im Land und einem sich als Hardliner gefallenden Innenminister Schünemann, im Gegenteil das Stärken von Bürgerrechten ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt hatte. So sollten etwa unter dem Stichwort "Racial Profiling" die Strukturen polizeilicher Verdachtschöpfung verändert werden, in dem die Befugnisse zur verdachtsfreien Kontrolle weitestgehend beschränkt und vor allem der individuellen Entscheidung einzelner Polizistinnen und Polizisten entzogen sein sollten.

Doch schon unter Rot-Grün wurde dieses nach damaligem Koalitionsvertrag ausgewiesene zentrale Politikvorhaben aus der Polizeiadministration und den Polizeigewerkschaften so lange verschleppt und nachhaltig sturmreif geschossen, dass vom Stärken von Bürgerrechten am Ende nicht mehr viel übrig war. Schon beim Abtritt der rot-grünen Landesregierung lag ein Gesetzentwurf vor, der die Befugnisse der Polizei weit ausdehnte und den Rechtscharakter des Gesetzes grundlegend hin zu einem Tatbestandsrecht veränderte. Das Gesetz regelte nämlich plötzlich nicht mehr nur polizeiliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr, sondern schuf die Voraussetzung, deren Durchsetzung über Zwang und Gewaltanwendung hinaus auch noch mit empfindlichen Geldbußen zu verfolgen (Bußgelder für ungehorsame Bürger).

Das damit zwischenzeitlich eingetretene Desaster im ursprünglichen rot-grünen Politikvorhaben treibt nun die GroKo in Niedersachsen auf die Spitze. Das neue Polizeigesetz wird künftig etwa Verstöße gegen Meldeauflagen der Polizei sogar als Straftaten verfolgbar machen. Mit Bußgeldern geht es bei Verstößen gegen Meldeauflagen - also der vorauseilenden Verhinderung schon der Teilnahme und Teilhabe an politischen Protesten oder Veranstaltungen -. vor allem gegen missliebige Demonstranten oder gern ohne größeres Augenmaß in die Gewaltecke gestellte Fußballfans.

Und dabei werden die Möglichkeiten der Polizei zum "Predictive Policing" in Form vorbeugender Freiheitsbeschränkungen oder so genannter Gefährderansprachen faktisch enorm ausgeweitet. Künftig werden etwa auf so genannte Lagebilder gestützte Mutmaßungen der Polizei für weitreichende Grundrechtseingriffe ausreichen. "Rechtfertigen bestimmte Tatsachen die Annahme, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird", soll das Gesetz als Eingriffsschwelle festlegen.

Schwammiger kann man der Polizei weitreichende Befugnisse wohl kaum mehr zugestehen. Polizeiarbeit soll offenbar immer weniger im Konkreten und immer mehr im Abstrakten rühren. Der Fokus möglicher Sanktionen verschiebt sich von wirklichen Vorfällen auf pure Möglichkeiten. Dazu passt, dass die Niedersachsen-GroKo bar jeder grundlegenden Aufgabenkritik eine deutliche Erhöhung der Polizeistärke im Land beschlossen hat und dafür enorme Haushaltsmittel bereitstellt. Es gibt offenbar viel zu tun beim Einschränken von Bürgerrechten.