Change.org oder Bundestag?

Die Zahl der eingereichten Petitionen im Bundestag geht zurück, während Petitionen als Geschäftsmodell von privaten Plattformen florieren

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In den Länderparlamenten und im Deutschen Bundestag gibt es Petitionsausschüsse, an die sich jeder wenden kann. In diesen Ausschüssen sitzen meist engagierte Abgeordnete, die sich für die Petenten und ihre Anliegen interessieren und auch einsetzen. Denn für eine steile politische Karriere ist der "Kummerkasten der Nation" als Sprungbrett eher ungeeignet, deshalb gehört der Petitionsausschuß nicht zu den begehrtesten Ausschüssen, aber zu denen mit engagierten Mitgliedern.

Die meisten Petitionen kommen von Personen, die mit den Auswirkungen der Gesetze, die die jeweilige Parlamentsmehrheit beschlossen hat, nicht zufrieden sind. Bei vielen sind es sehr persönliche, oft existenzielle Probleme, die ihre Ursache oft in rücksichtslosen Gesetzen etwa im Sozialbereich oder deren Ausführungsbestimmungen haben.

Dass die Petitionsausschüsse durchaus hilfreich wirken können - das war mal allgemein bekannt, scheint aber zunehmend in Vergessenheit zu geraten. Wesentlich präsenter in der breiten Öffentlichkeit sind Online-Plattformen wie Change. Org. bei denen man sich mit paar Klicks für "eine gute Sache" einsetzen kann viel schneller und unkomplizierter als auf der Website des Bundestagsausschusses. Sicherlich auch deshalb haben die Online-Plattformen die Nase vorn.

Abnehmende Zahl der Petitionen im Bundestag

Der jüngste Bericht des Bundestags-Petitionsausschusses für das Jahr 2016 bestätigt die seit längerem feststellbare Tendenz, dass die Zahl der im Bundestag eingereichten Petitionen sinkt. Von 13.137 im Jahr 2015 auf rund 11.236 im Jahr 2016 also rund 2000 weniger als im Vorjahr. Damit setzt sich ein Trend weiter fort, denn auch 2015 wurden im Vergleich zum Vorjahr 2014 insgesamt 2.188 weniger Petitionen eingereicht.

Was stetig steigt, ist die Nutzung der Online-Petition. So gingen im Jahr 2016 3.698 und somit 33 Prozent aller Eingaben auf elektronischem Wege unter Verwendung des Web-Formulars über das Petitionsportal im Internet ein.

Die Bundestagsstatistik zeigt ein in sich widersprüchliches Bild. Der Petitionsausschuss konnte von 2015 auf 2016 eine Verdopplung auf seiner Petitionsplattform registrierten Personen feststellen, bei - wie erwähnt - insgesamt sinkender Zahl. Ein Grund für den Rückgang der Zahl der Neueingaben liegt sicherlich in den privatrechtlichen "Petitionsplattformen". Dabei gerät oft in Vergessenheit, dass nur mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (oder den Landtagen) von dem Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht wird. In dem Artikel heißt es: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Damit, so der Bundestag, "bietet die Bundestags-Petition die Gewähr, dass jede Petition nicht nur entgegengenommen, sondern auch durch den Adressaten, den Deutschen Bundestag bzw. seinen Petitionsausschuss, sorgfältig geprüft und beschieden wird. Zudem geben die an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichteten Petitionen dem Bundesgesetzgeber eine wichtige Rückkopplung zu seinen Gesetzen."


Mit mittlerweile mehr als 2 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern ist das Petitionsportal nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Im Vergleich zu den Online-Plattformen wirkt diese große Zahl jedoch eher bescheiden. So wirbt etwa Change.org mit "233.885.317 Menschen in Aktion", openPetition reklamiert immerhin 4.615.324 Menschen, mit den man sich über diese Plattform "vernetzten" könne. Doch die privaten Plattformen leben von großen Zahlen, viele Unterzeichner und eine breite Berichterstattung in den Medien bedeuten auch viele Spenden - und davon leben diese Plattformen.

Aber auch die Adressaten von Petitionen gewöhnen sich an große Klickzahlen. Es ist absehbar, dass auch eine "Klick-Petition" bei Change.org mit zweihunderttausend Unterstützern keinen großen Eindruck mehr macht. Was kommt dann? Katzenjammer, vielleicht die Rückbesinnung auf das was man sonst noch tun kann - und die Erinnerung an den guten alten Bundestags-Petitionsausschuss?

Die Einreichung einer Petition im Bundestag ist kostenlos und bietet im Unterschied zu Changeorg und den anderen, dass sich Abgeordnete auch dann um das in der Petition geschilderte Anliegen kümmern, wenn es keine breite Öffentlichkeit mehr gibt - weil längst ein anderes Aufreger-Thema Medien und Öffentlichkeit beschäftigen. Bei einer Petition an den Bundestag genügt übrigens eine einzige Unterschrift unter einer Petition, damit sich der Petitionsausschuss mit dem Thema befasst. Das oft zitierte Quorum von derzeit 50.000 Unterzeichnern bezieht sich allein darauf, dass eine zur öffentlichen Mitzeichnung eingereichte Petition dann vom Einreicher im Ausschuss noch mal mündlich erläutert werden kann. Ansonsten wird jede Petition in diesem Ausschluss grundsätzlich gleichbehandelt, egal ob sie eine Unterschrift trägt oder mehrere tausend.