V-Männer und andere

Die Dunkelmänner von Polizei, Verfassungsschutz oder BND genießen in unserer parlamentarischen Demokratie den höchsten Schutz überhaupt

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Die Bundestagsabgeordneten werden gewählt, um die Bundesregierung zu kontrollieren. Diese Kontrolle stößt jedoch ganz schnell an ihre Grenzen, wenn es um V-Männer von Polizei, Verfassungsschutz oder BND geht. Denn diese Dunkelmänner genießen in unserer parlamentarischen Demokratie den höchsten Schutz überhaupt. Sie werden besser abgeschirmt und vor der Öffentlichkeit und auch ggf. vor der Justiz geschützt als etwa der Bundespräsident oder die Kanzlerin. Ähnliche Privilegien genießen auch der Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz.

Dabei handelt es sich bei V-Leuten nicht selten um höchst kriminelle Mitbürger, die mit allerlei Lügen und Halbwahrheiten, unklaren Andeutungen und Mutmaßungen reich werden. Auch gegenüber den Mitgliedern des Bundestages genießen diese Leute einen besonderen Schutz, den auch das Bundesverfassungsgericht so in Ordnung findet. In einem Beschluss 2 BvE 1/15 vom 13. Juni 2017 heißt es:

Dem Einsatz verdeckter Quellen kommt bei der Informationsbeschaffung der Nachrichtendienste eine hohe Bedeutung zu. Deshalb darf die Bundesregierung Auskünfte zum Einsatz verdeckt handelnder Personen in der Regel mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte dieser Personen verweigern, wenn bei Erteilung der begehrten Auskünfte ihre Enttarnung droht.

Bundesverfassungsgericht

Allerdings kamen die Karlsruher Richter in diesem Fall zu der Erkenntnis, dass "in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn aufgrund besonderer Umstände eine Gefährdung grundrechtlich geschützter Belange und eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht ernsthaft zu befürchten ist, aber auch das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen kann".

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat also entschieden und festgestellt, dass die Bundesregierung die Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie den Deutschen Bundestag teilweise in ihren Rechten verletzt hat, indem sie unter Berufung auf das Staatswohl und die Grundrechte verdeckt handelnder Personen die vollständige Beantwortung von Anfragen zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zum Oktoberfestattentat verweigert hat.

Doch auch nach dieser Entscheidung verweigerte die Bundesregierung weiterhin Auskünfte über Vorgänge aus dem Jahr 1980, also vor 38 Jahren. Die Linken hatten gefragt, ob die folgenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung als Quellen für einen Nachrichtendienst des Bundes bzw. eines Bundeslandes oder für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig waren: Kay-Uwe Bergmann, Uwe Behrendt, der angeblich "alleinige Attentäter" Gundolf Köhler, Helmut Oxner, Stefan Wagner (Wehrsportgruppe Hoffmann) und Frank Schubert (Volkssozialistische Bewegung Deutschland/Partei der Arbeit) .

Geheimschutz auch noch Jahre nach dem Tod

Obwohl das Attentat einige Jahrzehnte zurückliegt, verweigerte die Bundesregierung die erbetene Auskunft mit der Begründung: '

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aus Staatswohlgründen nicht erfolgen kann." Im Weiteren heißt es: "Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls begrenzt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil diese auf Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen sowie deren personenbezogener Daten gerichtet sind. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung führen. (...)

Eine Veröffentlichung der erbetenen Informationen würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde der grundsätzlichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen.

Bundesregierung

Dunkelmänner haben Vorrang

Das bedeutet, dass der Schutz aller möglichen kriminellen und rechtsradikaler "V-Leute" nach Auffassung der "Sicherheitspolitiker" dieser Bundesregierung absolute Priorität genießt und ihm größere Bedeutung eingeräumt wird als dem parlamentarischen Fragerecht. Kein Einzelfall, denn auch Bündnis 90/Die Grünen erhielten auf einzelne Fragen ihrer Kleinen Anfrage Drs18/3985 nicht die gewünschte Auskunft, sondern wurden mit folgenden Hinweis abgespeist:

Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der Quellen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet.

Bundesregierung

Unbeantwortet blieben so die Fragen, ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor und auch noch nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den BND tätig waren? Bezogen auf den Verfassungsschutz fand selbst das Gericht die Nichtbeantwortung nach so vielen Jahren unbegründet. Bezogen auf den BND sei die mögliche Personengruppe kleiner und deshalb eine Nichtbeantwortung wegen Enttarnungsmöglichkeit und Rückschlüsse auf die BND-Struktur im Ausland gerechtfertigt.

Abgestufte Geheimhaltung

Dabei steht der Bundesregierung zum Schutz ihrer Geheimnisse vor der Öffentlichkeit im Bundestag ein sehr fein gegliedertes und genau abgestuftes Geheimschutz-System zur Verfügung.

Es wird unterschieden zwischen offenem Schriftgut und Verschlußsachen (VS), VS ist dann abgestuft nach VS- Nur für den Dienstgebraucht - (VS-NfD), VS-Vertraulich, VS-Geheim und VS-Streng Geheim"

Verschlusssachen (VS) sind Angelegenheiten aller Art, die durch besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt werden müssen.

Als geheim eingestuft werden VS, "deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, ihren Interessen oder ihrem Ansehen schweren Schaden zufügen oder für einen fremden Staat von großem Vorteil sein würde".

Als streng geheim eingestuft werden Verschlusssachen, "deren Kenntnis durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würde".

Informationen, die nur für den Dienstgebrauch sind, also sehr gering eingestuft sind, werden in der Bundestagsdrucksache nicht veröffentlicht, sondern dem Fragesteller in einem besonders gekennzeichneten Umschlag zur Kenntnis gebracht. Geheime Unterlagen dürften Abgeordnete nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages lesen, wobei bei streng geheimen Informationen den Parlamentarier sich dabei nicht einmal die Anfertigung von Notizen erlaubt wird.

Geheimsache Oktoberfest-Attentat

Wenn also, wie bei den Fragen rund um die Rolle des Verfassungsschutzes und des BND beim Münchener Oktoberfest-Attentat, die Bundesregierung nicht einmal Einblick in der erwähnten Geheimschutzstelle gewährt - kann dies als Hinweis darauf verstanden werden, dass die deutschen Geheimdienste in Sachen Oktoberfest-Attentat viel, sehr viel zu verbergen haben.

In der letzten Wahlperiode hatte der damalige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele von der Bundesregierung wissen wollen, in wie vielen Fällen die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode eine offene Beantwortung von Anfragen verweigerte. Namens des Bundesinnenministers behauptete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder, die Bundesregierung führe keine Statistik über die VS-eingestufte Beantwortung parlamentarischer Anfragen (vgl. Plenarprotokoll der Sitzung am 21. Juni 2017). Auch ohne diese Statistik fällt auf, dass Anfragen, die die Geheimdienste oder auch V-Leute der Nachrichtendienste oder auch der Polizei betreffen, deren Schutz absolute Priorität genießt.

Dabei treiben sowohl Polizei also auch Nachrichtendienste mit dem Instrument des "V-Manns" allerlei Schindluder. Beispiele dafür gibt es genug. So stellte der Bremer Rechtsanwalt und Publizist Rolf Goessner schon vor Jahren fest, dass bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus V-Leute keine Lösung, sondern Teil des Problems sind. Goessner zufolge sind nichtkriminelle V-Leute in rechtsextremen Szenen kaum vorstellbar.

Denn V-Leute können sich nicht etwa als stille Beobachter betätigen, sonst würden sie womöglich als Spitzel auffallen und sich selbst in höchste Gefahr bringen. Ein Hauptmotiv für die häufige Provokation von kriminellen Handlungen ist jedoch bei vielen von ihnen der Erhalt der finanziellen Quellen, denn der V-Mann ist für den VS ja umso wertvoller, je mehr brisante Informationen er liefert, für die er dann bezahlt wird. Der VS finanziert das rechte Treiben mit beträchtlichen Summen, denn V-Leute erhalten für ihre Spitzeldienste Honorare, manchmal sogar ein regelmäßiges Salär, das bei langfristigen Engagements mitunter in die Hunderttausende geht. Damit fördert der VS die Objekte, die er lediglich beobachten soll ... .

Interview mit Gössner in 3sat

Ohne die Bezahlung der vielen V-Leute in der NPD würde es diese Partei schon lange nicht mehr geben. Die NPD lebte vom Staat. Bisher nicht öffentlich beantwortet sind auch Fragen nach der möglichen V-Mann-Tätigkeit des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. Da helfen aber vielleicht die Untersuchungsausschüsse weiter.

Fall Skripal: Behauptungen statt Beweisen

Unbeantwortet bleiben auch Fragen rund um die Affäre Skripal. Zwar behauptet die Bundesregierung in treuem Glauben auf britische Erkenntnisse, aber ohne eigene Sachkenntnis, dass das angeblich verwendete Nervengift aus Russland stamme, verweigert aber jegliche Informationen zu weiteren Details. So wollte die Abgeordnete der Linken, Sevim Dagdelen, erfahren, inwieweit es zutrifft, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in den 1990er Jahren über einen russischen Wissenschaftler eine Probe des Nervengifts Nowitschok beschafft hat, die in einem Labor in Schweden analysiert, deren Formel an das Bundesverteidigungsministerium und den BND sowie von diesem unter anderem an die Geheimdienste in den USA und Großbritannien übermittelt wurde, woraufhin in einigen NATO-Staaten auch winzige Mengen des Giftes produziert wurden, um Schutzausrüstung, Messgeräte und Gegenmittel zu testen (Wusste die Bundesregierung, dass es Nowitschok in Labors von Nato-Ländern gab? ).

Entsprechendes hatte dpa am 16. Mai 2018 berichtet. Die Richtigkeit dieser Meldung vorausgesetzt ergibt sich die Frage, ob Großbritannien und andere NATO-Partner wie Frankreich Vergleichsmuster des Kampfstoffes "Nowitschok" oder Analoga besitzen, was wiederum Zweifel an der "russischen Herkunft" des Stoffes im "Fall Skripal" erlauben würde.

Die Antwort der Bundesregierung ist keine. Kanzleramts-Staatssekretär Johannes Geismann erklärte: "Gegenstand der ersten Teilfrage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können."

Einfacher formuliert: Die Bundesregierung behauptet einfach mal, dass möglicherweise verwendete Gift käme aus Russland (Bundesregierung hat keinerlei Beweise für Skripal-Fall).

Weitere Nachfragen gefährden angeblich das "Staatswohl". Wessen Wohl damit auch immer gemeint ist. Es dürfte interessant sein zu erfahren, wem, welcher Person, denn "unwohl" wird, wenn die Öffentlichkeit die Wahrheit in dieser monströsen Geheimdienstgeschichte erfährt. Weiter heißt es in der Nichtantwort aus dem Bundeskanzleramt:

"Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen."

Die Linke Außenpolitikerin bleibt dran. Gegenüber Telepolis erklärte Sevim Dagdelen:

Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung bis heute dem Bundestag keine Informationen zu den behaupteten "Fakten und Indizien" gegeben hat und auf dieser angeblichen Grundlage die Ausweisung russischer Diplomaten erfolgte. Eine drastische Maßnahme, die offensichtlich ohne Sachkenntnis erfolgte. Das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen Außenpolitik - zumal Presseberichten zu entnehmen ist, dass die Bundesregierung im zur Verschwiegenheit verpflichteten Parlamentarischen Kontrollgremium wohl eingeräumt hat, tatsächlich keine eigenen Erkenntnisse über die Vorgänge in Salisbury zu haben, geschweige denn für die behauptete Verantwortung Russlands. Die faktische Nicht-Beantwortung (meiner Anfragen) durch die Bundesregierung hält mich nicht davon ab, immer weiter nachzuhaken. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung.

Selim Dagdelen

Anstatt staatliches Handeln von nicht überprüfbaren Geheimdienstbehauptungen abhängig zu machen, sollte Regierungshandeln auf transparenten und überprüfbaren Fakten beruhen. Eine Demokratie braucht keine Geheimdienste. Sie haben uns schon oft belogen, die Auflösung von BND und Verfassungsschutz ist überfällig. Die Auflösung des BND haben Bündnis 90/Die Grünen schon einmal im Bundestag beantragt und dafür auch einen genauen Ablaufplan vorgelegt. Man sollte ihn endlich umsetzen.