Debatte um mögliche Einbindung der Bundeswehr in Syrien-Angriffe

Bild: Gerard van der Schaaf/CC BY-2.0

Medienbericht über US-Anfrage für "Vergeltungsmaßnahmen" in Syrien

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Das Verteidigungsministerium prüft nach einem Medienbericht die Beteiligung an sogenannten Vergeltungsmaßnahmen von Nato-Staaten, sollte es in Syrien nach Ansicht westlicher Staaten zu einem Einsatz mit chemischen Kampfstoffen durch die syrische Armee kommen.

Eine entsprechende Anfrage sei dem Ministerium unter Leitung der CDU-Politikerin Ursula von der Leyen aus den USA zugegangen, berichtet die BILD-Zeitung. Im Verteidigungsministerium prüfe man derzeit, inwiefern sich die Bundeswehr in diesem Fall an Angriffen der Allianz der USA sowie Großbritanniens und Frankreichs beteiligen kann, schreibt das Springer-Blatt heute.

Aus dem Verteidigungsministerium wurde diese Darstellung jedoch relativiert. Man prüfe lediglich etwaige Szenarien, hieß es dort. Die SPD lehnte indes jedwede Beteiligung der Bundeswehr an "Vergeltungsaktionen" ab. Vertreter der Opposition, vor allem der Linksfraktion, übten an möglichen Planungen harsche Kritik.

Luftstreitkräfte der USA, Frankreichs und Großbritanniens hatten Mitte April Ziele in Syrien angegriffen. Sie reagierten damit nach eigener Darstellung auf einen Chemiewaffen-Einsatz der syrischen Armee in der Stadt Douma. Bei einer folgenden Untersuchung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) konnte jedoch kein Verantwortlicher festgestellt werden. Die OPCW hatte zwar Spuren chlorierter organischer Verbindungen ("various chlorinated organic chemicals") gefunden, Berichte von vor Ort stellen die Version eines Chemiewaffenangriffs aber in Frage.

Eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen neuen Angriffen von Nato-Staaten ohne völkerrechtliches Mandat wäre wohl schwer zu begründen. Zu diesem Schluss kam schon nach der US-geführten Attacke im April ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das die Linken-Abgeordneten Heike Hänsel und Alexander Neu in Auftrag gegeben hatten. Die juristische Einschätzung spricht von "überwiegend politischen und moralischen Argumenten" für die Luftschläge der USA, Frankreichs und Großbritanniens. Es gebe aber erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Im April hatte die Bundesregierung eine Beteiligung an der Militäraktion noch abgelehnt.

Die Bundestagsjuristen bestätigten diese Haltung, da völkerrechtliche Repressalien "grundsätzlich unzulässig" seien. Daran ändere sich selbst dann nichts, wenn eine Staatsführung zentrale Normen des Völkerrechts verletze oder gar Kriegsverbrechen begehe. "Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründet keinen 'Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen' seitens einer 'Koalition der Willigen'", hieß es in dem Papier. Die Intervention vom April habe daher dem völkerrechtlichen Gewaltverbot widersprochen. Es sei eher eine "unverhohlene Rückkehr zu einer Form der - völkerrechtlich überwunden geglaubten - bewaffneten Repressalie im ‚humanitären Gewand’" gewesen.

Dass im Verteidigungsministerium offenbar dennoch überlegt wird, die Beteiligung des Bundestags mit Verweis auf mögliche Chemiewaffenangriffe vorab zu umgehen, bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Heike Hänsel, heute als "skandalös". "DIE LINKE wird diesen geplanten Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt rechtlich prüfen lassen und fordert Frau von der Leyen auf, sich im Verteidigungsausschuss zu diesem ungeheuerlichen Vorstoß zu erklären", so Hänsel, die eine Sondersitzung des Verteidigungsausschuss beantragt hat.