"Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden ..."

Begründung der Sanktionen wegen Nawalny gegen russische Regierungsmitglieder höchst fragwürdig. Das vielfach geschwärzte Ergebnis des schwedischen Militärlabors löst die Fragen nicht

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Die EU hat gestern einstimmig Sanktionen gegen einzelne russische Regierungsmitglieder ausgesprochen, die angeblich an der Vergiftung von Alexei Nawalny beteiligt bzw. für sie verantwortlich sein sollen. Für Wladimir Putin, den viele und natürlich auch Nawalny selbst für verantwortlich halten, konnte und wollte man kein Einreiseverbot verhängen. Die Begründungen für die Sanktionen sind Vermutungen, die als plausibel vorausgesetzt werden.

Als Beispiel sei nur auf den ersten auf der Liste verwiesen, bei allen anderen ist es ähnlich vage: Andrei Yarin, der Leiter der Direktion für Innenpolitik in der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation. Er soll bei einer Arbeitsgruppe dabei gewesen sein, deren Ziel es gewesen sei, Nawalnys Einfluss in der russischen Gesellschaft zu bekämpfen, auch durch Operationen, die seinem Ansehen schaden können. Nawalny wird eine "herausragenden Rolle in der politischen Opposition" bescheinigt, der deswegen "Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz" gewesen sei, was unterstellt, dass nichts Justiziables gegen ihn vorgelegen hat.

Dann heißt es weiter, dass Labore in Deutschland, Frankreich und Schweden "eindeutige Beweise" gefunden habe, dass Nawalny "mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde". Entscheidend ist die folgende Behauptung: "Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung." Unterstellt wird, dass "dieser" Nervenkampfstoff nur aus Russland und dort nur von "staatlichen Stellen" kommen kann.

Das ist aber eine Fehl- oder Desinformation, auch wenn natürlich nach dem Stand des Wissens es durchaus der Fall sein kann, dass das verwendete Gift "staatlichen Stellen" zur Verfügung steht. Schon in den 1990er Jahren wurde jedenfalls ein Nowitschok-Gift aus dem Militärlabor von einem Mitarbeiter entwendet und an Kriminelle verkauft. Ebenso kamen Proben aus dem russischen Labor durch einen russischen Wissenschaftler an den BND, der diese u.a. an Schweden weitergeleitet hat (Wusste die Bundesregierung, dass es Nowitschok in Labors von Nato-Ländern gab?). Die USA hatten in den 1990er Jahren mit Nowitschok experimentiert.

Da die Formeln schon längst veröffentlicht wurden und auch Nowitschok-Proben in den Westen gelangten, kann auch deswegen davon ausgegangen werden, dass Giftstoffe aus der Nowitschok-Familie zumindest auch in anderen Militärlabors hergestellt wurden. Warum die weder von der OPCW noch von den drei Militärlaboren näher genannte toxische Substanz ausschließlich von staatlichen Stellen in Russland kommen sollen bleibt ein Geheimnis. Nach der OPCW wissen wir nur, dass sie nicht im Annex der verbotenen Chemikalien gelistet und damit nicht ausdrücklich verboten ist.

Weil aber der Nervenkampfstoff angeblich nur von russischen staatlichen Stellen kommen kann, wird in der Begründung fortgefahren:

Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war. Aufgrund seiner Führungsposition in der Präsidialverwaltung ist Andrei Yarin daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde.

Man könne davon ausgehen - das ist eine ziemlich vage Formulierung für die Zuweisung der Verantwortung ausschließlich an die Präsidialverwaltung, die den Mordanschlag, sollte es sich um einen solchen gehandelt haben, unterstützt haben soll. Da nach der OPCW die verwendete toxische Substanz nicht im Annex aufgeführt ist - seit Juni finden sich dort nach dem Skripal-Anschlag einige Nowitschok-Verbindungen -, ist auch die Frage, ob es sich bei der Vergiftung um den "Einsatz von Chemiewaffen" handelt.

Bei allen anderen Sanktionierten findet sich dann dieselbe Begründung: "Unter diesen Umständen … ." Beim FSB-Chef wird argumentiert, dass nur sein Geheimdienst den Anschlag ausführen konnte, bei den stellvertretenden Verteidigungsministern heißt es, das Ministerium habe die "Gesamtverantwortung für die sichere Lagerung und die Vernichtung chemischer Waffen", weswegen "der Einsatz solcher chemischer Waffen im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Verteidigungsministeriums und seiner politischen Führung zurückzuführen" sei. Das Labor GosNIIOKhT wird dafür verantwortlich gemacht, Nowitschok nicht vernichtet zu haben, was der Anschlag auf Nawalny beweise. Die Plausibilitäten sind alles andere als gerichtsfest.

Was hat das schwedische Militärlabor FOI analysiert?

Während in Deutschland im Nawalny-Fall weiter gemauert wird, sind die Schweden ein wenig transparenter. Vor kurzen sind im Internet zwei Dokumente aufgetaucht, die mit der Analyse von Proben von Nawalny mit dem schwedischen Militärlabor FOI (Schwedische Forschungsinstitut der Verteidigung) zu tun haben. Matt Nilsson, der sie veröffentlichte, hat sie über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten, allerdings teils erheblich geschwärzt. Und es fehlen Seiten. Nilsson klagt auf Freigabe, aber das kann dauern, schrieb er John Helmer.

FOI hatte in einer Pressemitteilung am 15. September erklärt, dass man aufgrund einer Bitte der deutschen Partner die Analyse einer Blutprobe nach den Vorschriften für die Beweismittelkette eines von der OPCW lizenzierten Labors ausgeführt habe. Asa Scott, die Leiterin der ABC-Abteilung, versicherte: "Unsere Analyse bestätigt die vorhergehenden deutschen Ergebnisse. Die Blutprobe von Herrn Nawalny enthält eindeutig ein Nervengift aus der Nowitschok-Gruppe."

Interessant ist, dass die OPCW-Analyse, die am 6. Oktober veröffentlicht wurde, so konkret nicht werden wollte wie das von ihr akkredidierte schwedische Labor (und auch das deutsche und französische Labor). Dort wurde von "Biomarkern" in den entnommenen Blut- und Urinproben gesprochen, die "ähnliche strukturelle Eigenschaften wie die toxischen Chemikalien 1.A.14 und 1.A.15 haben, die im November 2019 während der 24. Sitzung der Konferenz der Mitgliedsstaaten in den Annex über Chemikalien aufgenommen wurden." Die Biomarker würden nur in dem geheimen Bericht aufgeführt.

Betont wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Materialien von den deutschen Behörden übergeben wurden - also auch nicht die ominöse Flasche, die das Nawalny-Team gefunden und entwendet hat - und dass der gefundene "Cholinesterasehemmer" nicht auf der OPCW-Liste der verbotenen Chemikalien steht. Es ist also ähnlich wie Nowitschok-Verbindungen, vor allem aber ein Cholinesterasehemmer, der offenbar nicht direkt nachgewiesen werden konnte, sondern nur über Biomarker, also vermutlich Metabolite, die nach der Hydrolyse im Körper zurückgeblieben sind. Ob daraus abgeleitet werden kann, welcher Cholinesterasehemmer oder auch welche Nowitschok-Verbindung ursprünglich im Körper Nawalnys vorhanden war, ist zumindest bezweifelbar, wenn das Identifizierungsverfahren nicht klar ist.

Die von Deutschland angeforderte "technische Hilfe" führte dazu, dass ein OPCW-Team am 5. September nach Berlin kam und am darauf folgenden Tag anwesend war, als Charité-Mitarbeiter die Proben entnommen haben. Erst am 11. September wurden die Proben an zwei Labors geschickt, die aber nicht genannt werden, es wird auch nicht klar gemacht, dass es nicht die schon involvierten Labors aus Deutschland, Frankreich oder Schweden waren.

Das schwedische Labor verwies auf Proteine im Blut, an die sich das Gift gebunden hatte. Diese Proteine würden isoliert und in kleinere Aminosäuren-Sequenzen aufgeteilt, die mit Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung untersucht würden, um zu identifizieren, an welche Teile der Proteine sich das Gift gebunden hat. Daraus könne man "genau" sehen, um welches Nervengift es sich gehandelt hat. Das ist eher eine Behauptung, als ein glaubwürdiger Beleg, zumindest muss zur Identifizierung das Original bekannt sein.

Wie gesagt, es tauchten zwei Dokumente auf, wobei die Anfrage an das schwedische Labor (Request for Scientific Support) durch die Bundeswehr durch Ernst-Christoph Meier, Referatsleiter in der Unterabteilung Politik II im Bundesministerium der Verteidigung und dort zuständig für Rüstungskontrolle, Vertrauensbildung, Nichtverbreitung und OSZE, schon den Verdacht aufkommen ließ, dass es sich um einen schlechten Fake handeln könnte. Das Dokument wurde am 4. September nach dem Stempel der schwedischen Botschaft zugeleitet und kam dann an den Leiter des FOI, das Labor will dann schon am 5. September die Proben in Berlin entnommen haben.

Dann kommt der 21.9. handschriftlich und mit einem FOI-Stempel ins Spiel, was aber nicht der Eingang des Briefs bei FOI sein kann, sondern möglicherweise die Freigabe des Briefs. Dr. Meier bittet FOI-Direktor Mattsson darum, dass ein anderes OPCW-zertifiziertes Labor das Ergebnis des Bundeswehrlabors bestätigt, dass es sich um ein Nervengift "aus der so genannten Nowitschok-Familie" handelt . Ich hatte die Bundeswehr angeschrieben, ob der Brief und die Antwort des schwedischen Labors authentisch seien. Als Antwort erhielt ich am 12. Oktober die nichtssagende Auskunft eines Pressesprechers, der namentlich nicht erwähnt werden will: "Der Regierungssprecher der Bundesregierung sowie die Sprecher des Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums haben sich zum Fall Nawalny in der letzten Woche umfassend in der Regierungspressekonferenz geäußert. Das Verteidigungsministerium hat dem nichts hinzuzufügen." Eine konkrete Antwort wird also verweigert. Da kein Dementi erklärt wird, wird die Überzeugung gestärkt, dass die Dokumente authentisch sind.

John Helmer hat eine ähnliche Anfrage an FOI gestellt und dort eine konkretere Antwort erhalten: "FOI does not authenticate documents published by other sources. The documents linked in the request bear resemblance to two public FOI documents, see attachments." In den Anhängen befanden sich die im Internet zirkulierenden Dokumente.

Von den schwedischen Untersuchungsergebnissen ist nur eine Seite teilweise geschwärzt veröffentlich worden. Dort heißt es, es seien zwei Blutproben von Nawalny am 5. September entnommen worden. Beschrieben wird teilweise, wie das Blutplasma aufbereitet wurde, um sie schließlich mit Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung zu untersuchen. Das Resultat bleibt uns aber bis auf den Satz: "Die Anwesenheit von … im Blut des Patienten wurde bestätigt" vorenthalten.

Die geschwärzte Stelle ist länger, als für Nowitschok notwendig wäre, für die Formulierung "einer toxischen Substanz aus der Nowitschok-Familie" ist sie zu kurz. Ein britischer Chemie-Experte, mit dem John Helmer in Kontakt steht, wies darauf hin, dass man hier wohl die Formel einer solchen Verbindung eintragen würde. Nowitschok A234, mit dem angeblich der Anschlag auf Skripals erfolgte, wird von der OPCW so im Annex 1 gelistet: ethyl N-[(1E)-1-(diethylamino)ethylidene]-phosphoramidofluoridate. Das würde nicht reinpassen. Die "CAS registry number" würde das, aber das Gift ist ja nicht gelistet und hat daher auch keine solche Nummer.

Urlaub des Staatsgasts im Schwarzwald

Derweil machen Nawalny und seine Familie Erholungsurlaub in Ibach, einem 400-Einwohner-Dorf im Schwarzwald (Nawalny unter hohem Polizeischutz in Luxusresidenz im Schwarzwald).

Es gibt, wie auch der Bürgermeister schreibt, eine hohe Polizeipräsenz, die Einwohner befinden sich wie auf einem ausländischen Territorium und müssen bei allgegenwärtigen Kontrollen permanent ihre Ausweise bei sich tragen: "Ihnen dürfte es bei Betrachtung des Geschehens auf unseren Straßen, dem Umtrieb um das und im Rathaus, um die und in unserer Gemeindehalle, der sehr vielen Polizeipräsenz im Ort, den zahlreichen Polizeibesuchen in den Häusern, sicher nicht entgangen sein, dass in Ibach etwas Besonderes von statten geht."

Die Frage muss erlaubt sein, ob der von der Bundesregierung geleistete Aufwand verhältnismäßig ist und welche politische Bedeutung der zum Hauptgegner von Putin aufgebaute Oppositionelle, der mit russischen Oligarchen in Großbritannien verbunden ist und auch mit rassistischen und nationalistischen Äußerungen auffällig wurde, für die Bundesregierung hat. Die Maßnahmen gehen weit über eine humanitäre Hilfe hinaus.

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