Lockdown und break-in

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Deutschlandweiter Lockdown soll Weihnachten retten - Karl Lauterbach fordert Kontrollen in Privatwohnungen, um Kontaktverbote durchzusetzen

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Ja, ist denn heut schon Weihnachten?

Franz Beckenbauer, Werbeclip aus dem Jahr 2000

Die Bundesregierung will "Weihnachten retten", lautet das Verkaufsargument des neuen Corona-Maßnahmenpakets, das heute, am 28. Oktober, verkündet werden soll. Es ist mit Skepsis zu rechnen. Der Ausblick auf Festtage mit besseren Aussichten, ohne "Beherbergungsverbot" und mit geöffneten Gaststätten soll aufkommende Unruhe besänftigen. Dass Weihnachten für jene, die im November nun endgültig ihrer Existenzgrundlage beraubt werden, trotzdem nicht besonders lustig wird, steht auf einem anderen Blatt.

Bei den heutigen Beratungen mit den Ländern wird eine Beschlussvorlage des Bundes diskutiert, die deutschlandweit einen neuen Lockdown durchsetzen will. Vorgesehen ist, dass jegliche Einrichtungen geschlossen werden, die Freizeit oder Vergnügen dienen. Das würde sämtliche Gastronomiebetriebe, touristische Übernachtungen und Einrichtungen wie Theater, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios betreffen.

Hinzukommen würden strenge Kontaktverbote. Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich treffen. Einzig Schulen und Geschäfte dürften offenbleiben. Die Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sieht die geplanten Maßnahmen kritisch, auch FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner äußerte sich gegen einen Lockdown: "Laut Medienberichten will Frau #Merkel u.a. die #Gastronomie komplett stilllegen. Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig. Mal sehen, was heute kommt." "Sollten Gastro, Bars, Theater, Opern, Kinos, Fitnessstudios & Co wieder geschlossen werden, bin ich auf die Begründung gespannt. Das sind die Einrichtungen, die in Schutz-#Maßnahmen investiert + kontrolliert haben", kommentiert die Journalistin Dunja Hayali

Bei der Demonstration "Aufstehen für Kultur" am vergangenen Samstag in München forderten Künstler und Unterstützer mehr Hilfe und Rechte in der Corona-Krise. Seit Frühjahr gibt es kaum Auftrittsmöglichkeiten für Musiker und Schauspieler. Viele stehen bereits jetzt vor dem Nichts. Bei der Kundgebung wurde auch eines Musikerkollegen gedacht, der sich aus Verzweiflung das Leben genommen hat.

Die Meinung der Bevölkerung zu den gegenwärtigen Corona-Maßnahmen ist laut dem ARD-DeutschlandTrendExtra geteilt. Knapp mehr als die Hälfte, 51 Prozent, hält sie für ausreichend. 15 Prozent halten sie für zu weitgehend. Für fast ein Drittel, 32 Prozent, "gehen sie nicht weit genug". Die Kritik wachse auf beiden Seiten, schreibt die Tagesschau. Gegenüber Anfang Oktober legten beide Seiten - "zu weit" und "nicht weit genug" - etwa genauso viel zu (+ 4, resp. +5 Prozentpunkte). Allerdings:

Große Unzufriedenheit besteht darüber, wie überwacht wird, ob die Corona-Auflagen eingehalten werden. 50 Prozent der Befragten bezeichneten die Kontrollen als nicht weitgehend genug. 34 Prozent empfinden sie als ausreichend, zehn Prozent gehen die bestehenden Kontrollen zu weit.

DeutschlandTrendExtra

Auch SPD-Politiker Karl Lauterbach gehen die Kontrollen nicht weit genug. Er schlägt vor, künftig in privaten Räumen zu kontrollieren, ob die Kontaktverbote eingehalten werden. Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein", so Lauterbach im Interview mit der Rheinischen Post.

Eingriff in Grundrecht im Namen von Gefahrenabwehr

"Willkommen in einer kaputten Dystopie", kommentierte Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt Lauterbachs Vorstoß bei Twitter. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass diese Situation möglicherweise schon konkreter ist, als man meinen könnte. Im Gespräch über geltende Corona-Maßnahmen erklärte Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), bereits vor zwei Wochen in der Welt:

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.

Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.

… zur Gefahrenabwehr dürfen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei