Lockdown mit Abstrichen bis zum 28. März geplant

Ein Stufenplan sieht unter anderem vor, dass demnächst wieder mehr Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Symbolbild: Telepolis / claw

Beschlussvorlage zu Corona-Maßnahmen durchgesickert: Manche der angedachten Öffnungsschritte in einzelnen Bundesländern längst vollzogen

Während unterschiedliche Corona-Regeln in den Bundesländern beispielsweise Einkaufstouristen aus Baden-Württemberg in die seit Montag geöffneten bayerischen Baumärkte locken, sind bereits Eckpunkte der Beschlussvorlage für die morgige Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten bekannt.

Öffnungsschritte auch bei Inzidenzwerten über 35

Demnach sollen vorerst bis zum 28. März weiterhin Lockdown-Maßnahmen gelten, allerdings mit Lockerungen bereits ab Montag, dem 8. März. Bund und Länder wollten "nun erproben", wie durch "die deutliche Ausweitung von Tests" und eine bessere Kontaktnachverfolgung "Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden", heißt es nach Medienberichten in der Beschlussvorlage, die unter anderem dem Tagesspiegel und der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Das Pandemiegeschehen werde inzwischen durch zwei Faktoren "deutlich" verändert: "Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen." Angesichts dieser Entwicklungen bestehe "die berechtigte Hoffnung auf eine immer leichtere Eindämmung der Fallzahlen im Sommer und auf eine Rückkehr zur Normalität."

Auch von einem Vier-Stufen-Plan für diese Rückkehr ist die Rede: Nach der bereits umgesetzten ersten Stufe - der Öffnung von Friseursalons - sollen bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufmachen dürfen. Auch körpernahe Dienstleistungen ohne medizinische Notwendigkeit - etwa in Nagelstudios - dürfen dann bundesweit wieder angeboten werden, wobei Kundinnen und Kunden einen negativen Schnelltest vorlegen müssen.

Der dritte Schritt soll greifen, wenn der Inzidenzwert stabil unter 35 sinkt. Dann sollen - landesweit oder auf Regionen beschränkt - der Einzelhandel, Kultureinrichtungen wie Museen und Galerien, Zoos und Sportstätten im Außenbereich unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Wenn sich nach dem dritten Öffnungsschritt die Inzidenz über einen Zeitraum von 14 Tagen nicht verschlechtert, soll die vierte Stufe greifen - die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie die Erlaubnis zu kontaktfreiem Sport auch im Innenbereich.

Zweckoptimismus bei der SPD

Bundesfinanzminister Olaf Scholz verbreitete in den letzten Tagen wohl auch in seiner Rolle als SPD-Kanzlerkandidat Optimismus: "Wir werden ganz sicherlich im Sommer in Biergärten sitzen und die nächste Fußballsaison wird auch ziemlich normal stattfinden", sagte er der Bild. Er bestehe darauf, dass am Mittwoch eine konkrete Öffnungsperspektive formuliert werde.

Auch der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der lange Zeit als Hardliner bezüglich der Corona-Eindämmungsmaßnahmen galt, plädierte zuletzt für ein Ende des gegenwärtigen Lockdowns, der ohnehin "viel zu schwach" sei, um "die dritte Welle aufzuhalten". Stattdessen schlug Lauterbach regelmäßige Tests vor allem in Schulen und Betrieben vor, die dann bei negativem Testergebnis auch als "Eintrittskarte" in Geschäfte oder Restaurants gelten könnten.

Der Physiker und Aerosol-Experte Gerhard Scheuch hält die Ansteckungsgefahr im Freien für so gering, dass bei den Öffnungsschritten zwischen Innen- und Außengastronomie unterschieden werden müsste. "Im Außenbereich kann man sich so gut wie nicht anstecken", sagte er am Freitag dem ZDF-Morgenmagazin. Die Ansteckungsgefahr sei vor allem ein Innenraum-Problem.

Die aktuelle Berliner Regel für den Aufenthalt im Freien -"Kein Verweilen auf Wiesen und Plätzen" - ist demnach kaum sachlich begründbar. Berliner Buchhandlungen waren dafür vom aktuellen Lockdown von Anfang an nicht betroffen.

Weitere Schulöffnungen haben unterdessen die Bildungsminister der Länder angekündigt, allerdings können auch hier wie bisher regional "abweichende Regelungen" getroffen werden. Der an Grundschulen begonnene Wechsel- oder Präsenzunterricht solle auf weitere Jahrgänge ausgeweitet und intensiviert werden, "sofern es die Infektionslage weiterhin zulässt", beschloss die der Kultusministerkonferenz (KMK) am Montagabend. Konkrete Zahlen und Daten wurden aber in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nicht genannt.

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