Katastrophenschutz: Grünes Licht für Warn-SMS per Cell Broadcasting

Alle Nutzer in betroffenen Funkzellen sollen erreicht werden und sich darauf verlassen können, dass die Warnmeldungen echt sind. Symbolbild: stevepb auf Pixabay (Public Domain)

Konsequenz aus der Flutkatastrophe: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Mobilfunk-Warnverordnung für den Katastrophenfall veröffentlicht.

Politik und Behörden stellen sich auf Unwetterkatastrophen ein, die nach Einschätzung von Klimawissenschaftlern in Zukunft häufiger werden. Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli mit insgesamt mehr als 180 Toten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte sich der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Armin Schuster, für einen "Warnmittelmix" ausgesprochen.

Neben neuen digitalen Warnsystemen wollte er "die gute alte Sirene zurückhaben". Viele dieser Alarmeinheiten waren nach Ende des kalten Krieges abgebaut worden. Schusters Behörde musste die noch vorhandenen Sirenen erst einmal kartieren und stand heftig in der Kritik.

Der modernere Teil des "Warnmittelmixes" nennt sich Cell Broadcasting - ein Mobilfunkdienst, der in Asien und den USA bereits seit mehr als 20 Jahren zum Versenden von Warnmeldungen an alle Endgeräte innerhalb der betroffenen Funkzellen eingesetzt wird, beispielsweise in Japan im Fall eines Erdbebens. Die Einführung des digitalen Warnsystems hatten Bund und Länder nach dem vorläufigen "Jahrhunderhochwasser" im Juli beschlossen. Eine entsprechende Mobilfunk-Warnverordnung hat das Bundeswirtschaftsministerium an diesem Mittwoch veröffentlicht.

Geregelt werden darin die gesetzlichen Pflichten der Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für das Versenden der Warn-SMS.

Pflicht zur Überprüfung der Echtheit und Integrität

Zu den Pflichten der Netzbetreiber gehört unter anderem, dass sie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Bundesnetzagentur "unverzüglich" über Störungen informieren müssen, die "erhebliche Auswirkungen" auf die Versendung öffentlicher Warnungen haben könnten. Allerdings besteht auch eine Pflicht, vor dem Versenden entsprechender Massen-SMS "die Integrität und Authentizität einer öffentlichen Warnung zu überprüfen", um etwa den Missbrauch durch Hacker zu verhindern, die durch Fake News Panik verbreiten oder massenhaft Phishing-Nachrichten in Umlauf bringen könnten, um Nutzerdaten abzugreifen.

Eine Informationspflicht besteht allerdings auch gegenüber den Nutzern - mindestens einmal im Jahr sollen sie daran erinnert werden, dass sie derartige Warnmeldungen erhalten können.

In Kraft tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereits einen Tag nach ihrer Verkündung - also am morgigen Donnerstag. Als neuer Ressortchef des bisher von Peter Altmaier (CDU) geführten Ministeriums wird bereits der Grünen-Politiker Robert Habeck gehandelt.

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