"Kriminelle Vereinigung": Wie Unionspolitiker mit Klimaprotesten umgehen wollen

"Kriminelle" in Aktion: Obwohl der Hauptadressat die Ampel-Parteien sind, reagieren CDU- und CSU-Politiker besonders aggressiv auf den Protest. Foto: "Letzte Generation"

Laut Bundesverfassungsgericht machen Politiker beim Klimaschutz ihre Hausaufgaben nicht. Manchen fiel bei der Innenministerkonferenz als Antwort auf Protest dennoch nur "Law and Order" ein. Was die Anwendung des Paragraphen 129 im StGB voraussetzt.

Während der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, keinen Grund sieht, die Initiative "Letzte Generation" zu beobachten, drängen Unionspolitiker auf deren Einstufung als "kriminelle Vereinigung".

Zum Abschluss der dreitägigen Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) am Freitag in München betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) laut einem Bericht der Welt, der Rechtsstaat dürfe sich "nicht auf der Nase herumtanzen lassen". Alle rechtlichen Möglichkeiten müssten ausgeschöpft werden, um Straftaten wie Nötigung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Blockierung von Rettungswagen konsequent zu verfolgen.

Herrmann rechtfertigte bei dieser Gelegenheit auch erneut die Präventivhaft, die in Bayern gegen Beteiligte an Aktionen des zivilen Ungehorsams der "Letzten Generation" verhängt worden war. Ursprünglich sollte sie einen Monat andauern, obwohl gegen das zugrunde liegende Landespolizeigesetz noch Verfassungsklagen anhängig sind. Nachdem die Maßnahme bundesweit scharf kritisiert worden war, wurden die Betroffenen nach knapp drei Wochen entlassen.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), der zugleich Sprecher der Unionsinnenminister ist, bezeichnete die "Letzte Generation" bei der IMK explizit als "kriminelle Vereinigung" – was in Paragraph 129 des Strafgesetzbuchs klar definiert ist: Zweck oder Tätigkeit der Vereinigung müssen "auf die Begehung von Straftaten gerichtet" sein, "die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind". Allein für eine Mitgliedschaft drohen dann aber bis zu fünf Jahre Haft – und bis zu drei Jahre für Unterstützungshandlungen.

Bisher wurden keine Haftstrafen dieser Länge gegen Beteiligte verhängt

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gab zu bedenken, dass allein die Justiz über die Einstufung der Gruppe zu entscheiden habe. Tatsächlich sind Mitglieder und Unterstützer der Gruppe, die wegen konkreter Aktionen vor Gericht standen, bisher bei Weitem nicht zu zweijährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängte letzte Woche ein Berliner Richter gegen den 24-jährigen Lukas P., die Staatsanwaltschaft hatte 110 Tagessätze gefordert – dabei ging es um die Teilnahme des Angeklagten an insgesamt neun Versammlungen, durch die teilweise der Verkehr auf den Berliner Autobahnen zum Stillstand gebracht worden war. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in diesem Zusammenhang Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie in einem Fall Hausfriedensbruch vor.

Verteidigt wurde Lukas P. am 30. November von dem prominenten Linken-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi – der auf Freispruch plädierte. Zuvor hatte Gysi einen Beweisantrag gestellt, um die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen, das die "Letzte Generation" mit ihren Aktionen auf die Tagesordnung setzen will: Der Antrag, den Klimawissenschaftler Prof. Hans Joachim Schellnhuber, Gründungsdirektor des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung, als Sachverständigen zu laden, wurde vom Richter allerdings als irrelevant abgelehnt.

Was er zu sagen gehabt hätte, darf im Kern auch als bekannt vorausgesetzt werden; und kein Mitglied der Bundesregierung oder der Unionsparteien leugnet den menschengemachten Klimawandel und die mit ihm verbundenen Gefahren – das tut im Bundestag lediglich die AfD-Fraktion; und mit der will sich keiner gemein machen.

Abgrenzung von AfD-Positionen in der Theorie, Zustimmung in der Praxis?

Nur die Konsequenzen im politischen Handeln der Regierungsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP fallen momentan so kläglich aus, als habe die AfD vielleicht doch ein bisschen Recht – und nicht etwa das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2021 schon die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung für unzureichend befunden: Ein umfangreicher Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärfe "das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte", heißt es in dem Urteil.

Laut Überprüfung des Expertenrats im Sommer dieses Jahres reichten auch die "Sofortprogramme" der aktuellen Bundesregierung nicht aus, um die Emissionsminderungspflichten zu erfüllen – vor allem nicht im Verkehrssektor. Selbst in den USA sorgt es für Kopfschütteln, dass Deutschland sich nicht zu einem Tempolimit durchringen kann – was vor allem an der FDP scheitert, die mit Volker Wissing den Verkehrsminister stellt.

Zuletzt wurde mit Katar ein Deal über die Lieferung von klimaschädlichem Flüssigerdgas bis 2041 abgeschlossen. Auch das "Ja" der Ampel-Regierungsparteien zum EU-Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) erschwert nach Einschätzung der wenigen Abweichler unter den Grünen und der Linksfraktion, die geschlossen dagegen stimmte, den Klimaschutz.

"Mein Widerstand ist angesichts dieses Notstandes absolut rechtmäßig"

"Alles, was ich möchte, ist, dass geltendes Recht umgesetzt wird und die Bundesregierung ihrer Pflicht nachkommt, die Bevölkerung vor einer drohenden Klimahölle zu schützen", hatte Lukas P. nach Angaben der "Letzten Generation" vor Gericht erklärt. "Mein Widerstand ist angesichts dieses Notstandes absolut rechtmäßig." Der Angeklagte und Rechtsanwalt Gysi wollen gegen die Verurteilung Rechtsmittel einlegen.

Selbst wenn dies erfolglos bleiben sollte, reicht ein solches Strafmaß aber nicht für die Einstufung der Gruppe als "kriminelle Vereinigung". Andere Beteiligte der Kampagne wurden in verschiedenen Bundesländern teilweise nur verwarnt oder sogar freigesprochen.

"Es wäre mit Sicherheit richtiger, robust und massiv gegen jene vorzugehen, die unsere Lebensgrundlagen für ihre eigenen Gewinne zerstören, statt Klimaschützer einzusperren", hatte Rechtsanwalt Gysi vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin betont.

Darüber gehen allerdings auch die Ansichten innerhalb seiner Partei auseinander – obwohl Die Linke von allen Parteien im Bundestag die ambitioniertesten Klimaziele in ihrem Programm verankert hat, haben Mitglieder des Parteiflügels um die ehemalige Bundestagsfraktionschefin Sahra Wagenknecht zum Teil wenig bis gar kein Verständnis für die Aktionen der "Letzten Generation".

Sie fürchten um die Belange von Arbeitern der deutschen Autoindustrie und Autofahrern, die wegen der Blockaden nicht pünktlich zur Arbeit kommen – während auf der anderen Seite "bewegungslinke" Parteimitglieder stehen, die aktiv die Klimabewegung unterstützen.

Letztere ist laut Verfassungsschutz teilweise "linksextremistisch beeinflusst" – dies gilt aber nicht für die "Letzte Generation", zumindest bisher bleibt ihr diese Stigmatisierung erspart. Im Verfassungsschutzbericht für 2021 wird die Gruppierung "Ende Gelände" in diesem Zusammenhang genannt – vor allem, weil sie von einem engen Zusammenhang zwischen Kapitalismus, dem Zwang zur Profimaximierung und der Klimakatastrophe ausgeht.

Inzwischen schaffte es allerdings ein Buch über genau dieses Thema auf die Spiegel-Bestsellerliste: In "Das Ende des Kapitalismus" erklärt Ulrike Herrmann, warum sich Wirtschaftswachstum und Klimaschutz aus ihrer Sicht ausschließen.

Mitte November machte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang deutlich, warum der die "Letzte Generation" nicht für extremistisch hält: Sie fordert bisher nur, dass die Regierenden gemäß Grundgesetz den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleisten.

Er sehe gegenwärtig nicht, "dass sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, und insofern ist das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz", sagte Haldenwang laut SWR bei der Aufzeichnung der Gesprächsreihe "Demokratie-Forum im Hambacher Schloss".

"Extremistisch ist immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage gestellt wird, und genau das tun die Leute ja eigentlich nicht", so Haldenwang. Sie forderten die Funktionsträger zum Handeln auf und zeigten damit, "wie sehr man dieses System eigentlich respektiert".