Über Freiheitshelden und Klimaterroristen

Aktivistinnen vom Aufstand der letzten Generation werden bei Ölaktion vor dem Bundeskanzleramt mit Handschellen gefesselt. Bild: Stefan Müller / CC BY 2.0

Energie und Klima – kompakt: Drei Jahrzehnte wurden für den Klimaschutz verschenkt. Doch anstatt zu handeln, holen die Innenminister den ganz dicken Knüppel gegen Klimaschützer hervor. Über Verfolgung von Protestierenden im Geist des deutschen Kaiserreichs.

Manchmal sind die verzerrten Maßstäbe unserer Politikerinnen und Politiker so offensichtlich, dass man sich nur noch über den Gleichmut der hiesigen Öffentlichkeit wundern kann, die sich derlei ohne zu murren bieten lässt.

Demonstranten, die – aus durchaus berechtigter Wut – Regierungsgebäude belagern und sich Auseinandersetzungen mit der Polizei liefern, gelten hiesigen Politikern als Freiheitshelden, freilich nur solange sich das Ganze weit weg und nicht bei einem Nato-Partner, sondern in der chinesischen Provinz abspielt.

Die jungen und älteren Klimaaktivisten der Letzten Generation hingegen, die – angetrieben von ihren Ängsten für die Zukunft der Menschheit – hierzulande und in einer Reihe anderer Länder mit ihren explizit gewaltfreien, wenn auch nervenden Protestformen um Aufmerksamkeit für unsere brennenden Probleme kämpfen, werden als Aussätzige behandelt, als Straftäter und potenzielle Terroristen diffamiert.

Polizeigewerkschafter wünschen sich gar, wie in Bayern Justizfunktionen übernehmen und Aktivisten für 30 Tage in Präventivhaft nehmen zu können. Zuletzt bezeichnete der Berliner CDU-Vorsitzenden Kai Wegener im Interview mit dem RBB die Straßenblockaden als "kriminelle Handlungen", für die es "abschreckende Maßnahmen" brauche. Dabei könnte schon ein Blick ins Strafgesetzbuch helfen, eine wenig Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, wenn man sich schon nicht mit den Motiven der Proteste auseinandersetzen will.

Die Paragrafen 315 und 315b definieren nämlich ziemlich eindeutig, was als gefährlicher Eingriff in den Straßen- bzw. den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr gilt. Demnach ist eine notwendige Voraussetzung, dass durch die Tat "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" werden.

Davon könnte vielleicht bei manchem Radweg-Parker oder auch Verkehrsminister die Rede sein, der es in den letzten Jahrzehnten versäumt hat, Abbiege-Assistenten für LKW vorzuschreiben, aber wohl kaum bei den Blockaden der Klima-Protestiererinnen und -Protestierer.

Doch offensichtlich ist nicht die Zeit für sachliche Diskussionen. Die Klimakrise spitzt sich zu, und wer nicht über ernsthafte Gegenmaßnahmen diskutieren, sondern LNG-Terminals bauen und Dörfer für die Braunkohle abreißen will, braucht eine aufgeheizte Stimmung, in der der Dissenz verteufelt wird.

Also wollen die Innenminister von Bund und Ländern nun sogar prüfen lassen, ob sie die Letzte Generation zur kriminellen Vereinigung erklären lassen können, wie unter anderem Die Tageszeitung (Taz) aus Berlin berichtet.

Was eine kriminelle Vereinigung ist, regelt der unrühmliche Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs, der unter anderem schon die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung unter empfindliche Strafe ("Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren") stellt.

Darüber entscheiden natürlich letztlich Gerichte, aber der Paragraf bietet Polizei und Staatsanwaltschaft die Handhabe, die Verdächtigten – man könnte auch sagen, die Stigmatisierten – inklusive all ihrer Kontaktpersonen umfangreich auszuspionieren, unter anderem auch die Klimawissenschaftler, die mit der Letzten Generation im Dialog stehen oder sich gar an ähnlichen Aktionen beteiligen, wie die Mitglieder des internationalen Netzwerks Scientist Rebellion.

Übrigens hat der Paragraf 129 StGB eine lange Geschichte, die in die Anfangszeit des Kaiserreichs zurückreicht. Ursprünglich fand er zur Verfolgung von Sozialdemokraten Anwendung. Auch die Nazis bedienten sich seiner gerne, um ihre Gegner zu verfolgen.

Zwischen 1950 und 1968 "gab es (dann in Westdeutschland) über 100.000 Ermittlungsverfahren vor allem gegen Gegner der Wiederaufrüstung und Kommunisten" schreibt der Journalist Jürgen Döschner auf Twitter. "Denkt in der Politik eigentlich jemand darüber nach, die Klimaproteste zu beenden, indem man die im Pariser Abkommen verbindlich versprochene Klimapolitik liefert?", fragt derweil auf Mastodon Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Der Bundestag habe seinerzeit einstimmig dafür gestimmt, "Anstrengungen (zu unternehmen), die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen".

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