Enteignung von Immobilienfirmen: Expertenkommission erzürnt CDU

Eine demokratische Mehrheit entschied sich im September 2021 in Berlin für die Enteignung. Nun geben ihr auch Juraprofessoren Recht. Foto: Shushugah / CC-BY-SA-4.0

Juristische EInschätzung: Berlin darf Vergesellschaftungsgesetz erlassen. Entschädigung auch unter Marktwert möglich. Wann Enteignungen für bürgerliche Parteien ein Aufreger sind – und wann nicht.

Enteignungen sind in einer "marktkonformen Demokratie", wie der westliche Kapitalismus gerne genannt wird, kein Tabu – jedenfalls nicht, wenn zugunsten der Aktivitäten von Großkonzernen Wohnhäuser oder bäuerliche Kleinbetriebe enteignet werden. Der Energiekonzern RWE setzte immer wieder seine Interessen mit Enteignungsverfahren durch und berief sich dabei auf das Wohl der Allgemeinheit, das in Artikel 14 des Grundgesetzes als Bedingung genannt wird.

Als der Landwirt Eckhardt Heukamp aus Lützerath seinen Hof nicht verlassen wollte, um dort den weiteren Abbau von Braunkohle zu ermöglichen, beantragte RWE die Grundabtretung und somit die Enteignung seiner Liegenschaften bei der Bezirksregierung, die dem Antrag stattgab.

Aus der Sicht von Umweltorganisationen wie Greenpeace spielen für das Wohl der Allgemeinheit auch die absehbaren Folgen einer weiteren Erderhitzung durch das Verbrennen fossiler Energieträger eine Rolle – aber in diesem Fall haben etablierte bürgerliche Parteien wie CDU, SPD und inzwischen auch die Grünen weniger Bedenken. Richtet sich eine Enteignungsinitiative gegen Konzerninteressen – wie die Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" in Berlin – wird es kompliziert.

So hat die Berliner Expertenkommission zur Umsetzung des gleichlautenden Volksentscheids mit ihrer Einschätzung, dass dies grundsätzlich machbar sei, in der Hauptstadt-CDU für Unmut gesorgt.

Finanzierbarkeit "keine Hürde"

Am Donnerstagabend hatte die Berliner Morgenpost online über den Zwischenbericht der Kommission berichtet, der kommende Woche veröffentlicht werden soll. Demnach bestätigt das Gremium, dass das Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz hat, um ein Vergesellschaftungsgesetz zu verabschieden. Außerdem bestehe die Möglichkeit einer Entschädigung der Konzerne unter dem Marktwert der Wohnungsbestände.

"Somit stellt die Finanzierbarkeit der Enteignung keine Hürde dar", erklärte die Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" an diesem Freitag. Mehr als eine Million Menschen hatten beim Volksentscheid am 26. September 2021 für das Vorhaben gestimmt, Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen zu enteignen. Nach Angaben der Landeswahlleiterin votierten 57,6 Prozent dafür – eine Mehrheit, von der alle zu den parallel angehaltenen Wahlen angetretenen Parteien nur träumen konnten.

CDU: Kosten "nicht darstellbar"

Die Berliner CDU fordert nun dennoch empört, einen "Schlussstrich" unter die Enteignungsdebatte zu ziehen.Dirk Stettner, Sprecher für Bauen und Wohnen der Berliner CDU-Fraktion, erklärte am Freitag laut Berliner Morgenpost, das Wohnungsproblem der Hauptstadt lasse sich "nicht mit Enteignungen lösen, sondern mit Mieterschutz und Neubau". Die Kosten, die durch eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen entstünden, seien "in Zeiten von Energiekrise und Inflation nicht darstellbar".

Von der Expertenkommission hatten sich sowohl CDU und FDP als auch die Regierungspartei SPD etwas anderes erhofft. Aktive der Mieterbewegung hatten den Verdacht geäußert, die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wolle mit der Einsetzung dieses Gremiums das Vorhaben bewusst im Sand verlaufen lassen. Auch die Linkspartei, die den Volksentscheid unterstützt hatte, musste sich Kritik gefallen lassen, weil sie ich als Juniorpartner von SPD und Grünen daran beteilige, das Vorhaben zu verschleppen.

Die Enteignungsinitaitve konnte allerdings durchsetzen, von den Senatsparteien an der Auswahl der 13 Expertinnen und Experten beteiligt zu werden, die nun in der Kommission sitzen. Es sind überwiegend Personen mit Professorentitel und Lehrstuhl in Rechtswissenschaften – Vorsitzende des Gremiums ist die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).