Warum Deutschlands Glaubwürdigkeit im Fall Israel leidet

Bundeskanzler Olaf Scholz besucht im März 2022 Israel, hier zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten Naftali Bennett. Bild: Bergman / Bundesregierung

Erneut protestierten am Wochenende Zehntausende gegen die Netanjahu-Regierung. Es droht ein noch härterer Kurs gegen Palästinenser. Deutschland scheut sich aber weiter, die Apartheidpolitik klar zu verurteilen. Ein Kommentar.

Es ist offiziell: Die 37. israelische Regierung steht. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wurde samt seines neuen rechts-religiösen Bündnisses vereidigt. Rutscht Israel in die pseudodemokratische Theokratie ab, sind nun die Masken endgültig gefallen?

Verurteilte Straftäter:innen, Homophobe und Politiker:innen, die die expansive Besatzungspolitik um jeden Preis fortführen werden: ein Szenario, was von vielen Kritiker:innen befürchtet wurde. In einem Tweet nach dem erneuten Amtsantritt sagte Ministerpräsident Netanyahu im Wortlaut:

Dies sind die Grundlinien der von mir geleiteten nationalen Regierung: Das jüdische Volk hat ein exklusives und unbestreitbares Recht auf alle Gebiete des Landes Israel. Die Regierung wird die Besiedlung in allen Teilen des Landes Israel fördern und entwickeln – in Galiläa, Negev, Golan, Judäa und Samaria.

Ein Schlag ins Gesicht für alle, die an einer Zweistaatenlösung festhalten.

Die UN-Vollversammlung stimmte Ende Dezember mehrheitlich dafür, dass Israels Besatzung vom Internationalen Gerichtshof geprüft werden soll. Israel drohte daraufhin Palästina mit Strafmaßnahmen und warf dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas "diplomatischen Terror" vor.

Nach dem sich eine große Anzahl der Länder eindeutig gegen diese Haltung positionierte, hat sich nun auch die deutsche Bundesregierung dazu geäußert. Man zeigt sich besorgt über die Strafandrohungen und beruft sich dabei auf juristische Prinzipien. Eine erstaunliche Reaktion, wenn man bedenkt, dass Deutschland zu den 26 Ländern gehört, die in der erwähnten UN-Vollversammlung gegen den Antrag einer juristischen Prüfung stimmte.

Schadensbegrenzung? Wieso diese falsche Scheu vonseiten des Außenministeriums gegenüber gesetzlosen Handlungen?