BUND verklagt Bundesregierung wegen Klimapolitik

Aktivisten bringen Tempo-100-Schilder zum Bundesverkehrsministerium. Bild: Stefan Müller / CC BY 2.0

Energie und Klima – kompakt: Noch immer fehlt ein Sofortprogramm, wie die deutschen Klimaziele erreicht werden sollen. Ein Tempolimit und weniger Gebäudeabrisse würden sehr helfen. Warum braucht es dafür eine Klage?

Wie wir an dieser Stelle regelmäßig berichten, hinkt Deutschland seinen CO2-Reduktionszielen vor allem im Gebäude- und im Verkehrssektor seit Jahren hinterher.

Im Verkehrssektor wurden die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 ist eine erneute Überschreitung zu erwarten,

berichtet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND. "(W)egen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude" hat der Umweltverband vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.

Der BUND verlangt für beide Sektoren Sofortprogramme, die Maßnahmen zum Erreichen der jeweiligen Reduktionsvorgaben enthalten. Indem sie bislang keine Sofortprogramme vorgelegt hat, verstößt die Bundesregierung gegen das Klimaschutzgesetz, so die Argumentation des BUND.

Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz,

… sagt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Die gute Nachricht: In beiden Bereichen gäbe es erhebliche Einsparpotenziale, die sich ohne große Investitionen umsetzen ließen. Sie würden zwar nicht reichen, um die Ziele komplett zu erfüllen, sind aber auch nicht unerheblich:

Das Umweltbundesamt hat die CO2-Einsparungen neu berechnet, die sich durch ein Tempolimit auf Autobahnen ergeben würden. Die in dem Bericht mit dem unscheinbaren Titel "Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung" verborgenen Zahlen hat das Portal Klimareporter hervorgehoben.

Nach den neuen Berechnungen könnten durch ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen 6,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden und nicht wie bisher angenommen 2,6 Millionen Tonnen. In der neuen Studie wurden auch Auswirkungen eines Tempolimits auf die Routenwahl und die Nachfrage berücksichtigt, außerdem gibt es Unterschiede in der Methodik.

Nach Berechnungen des Thinktanks Agora Energiewende wurde das Sektorziel im Verkehr im Jahr 2022 um elf Millionen Tonnen verfehlt. Wenn die Berechnungen aus dem neuen Bericht des Umweltbundesamts stimmen, hätte man gut die Hälfte davon also schon mit dem Tempolimit abdecken können, eine beachtliche Größenordnung für eine Maßnahme, bei der außer für neue Verkehrsschilder kaum Investitionen anfallen.

Was den Gebäudebereich angeht, werden nicht nur im laufenden Betrieb Treibhausgase emittiert, wenn geheizt oder gekühlt wird. Auch beim Bau wird viel Energie benötigt. Zudem entstehen bei der Herstellung von Beton und Zement große Mengen an CO2-Emissionen.

88 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (CO2e) im Jahr entstehen durch die Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten in Deutschland – so viel, wie die gesamten THG-Emissionen [THG = Treibhausgase] von Tschechien,

schreibt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Factsheet.

Laut offizieller Statistik wurden im Jahr 2021 mehr als 14.000 Gebäude abgerissen. Zwar können Neubauten nach den besten Energiestandards errichtet werden, bei der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes entstünden trotzdem nur die Hälfte der Treibhausgasemissionen, die bei einem Neubau anfallen würden.

Die Deutsche Umwelthilfe plädiert daher dafür, Bestandsgebäude besser vor Abriss zu schützen und fordert, dass in den Bauordnungen der Länder eine verpflichtende Abrissgenehmigung verankert wird. Bisher gelte, dass Eigentümerinnen und Investoren nach ihren individuellen und privaten Interessen ohne jegliche Genehmigung, Transparenz oder Prüfung entscheiden könnten, ob ein Gebäude saniert oder abgerissen werde, so die DUH.

Eines der von der DUH besonders hervorgehobenen Negativbeispiele ist die Habersaathstraße 40-48 in Berlin. Das 1984 errichtete Gebäude wurde erst 2008 energetisch saniert, die Eigentümerin hat aber mittlerweile beim Bezirk Mitte eine Abrissgenehmigung erwirkt. Statt der ehemals für Mitarbeiter:innen der Charité gebauten Wohnungen sollen nun Apartments im Luxussegment entstehen. Momentan wird das Haus noch von Ex-Obdachlosen sowie einigen wenigen Altmieter:innen bewohnt, die aber voraussichtlich im März respektive Mai ausziehen sollen.