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Kartellamt zerlegt Reiches Kraftwerksgesetz

Deutschlandkarte als Spielbrett mit Spielfiguren in Form von Windrädern, Strommasten, Batterien, Karaftwerken und Gastanks

Das Kartellamt sieht Batteriespeicher faktisch ausgesperrt – und warnt vor einem Gesetz, das etablierte Anbieter bevorzugt.

Der Entwurf des nun "Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz" (StromVKG [1]) genannte Regelwerks von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche löst scharfe Kritik beim Bundeskartellamt aus.

In seiner vergangene Woche veröffentlichten Stellungnahme [2] kritisierte es, dass etablierte Anbieter bevorzugt werden und Batterieprojekte faktisch von der Förderung ausgeschlossen würden.

Ziel des StromVKG

Mit dem neuen Gesetz will das Wirtschaftsministerium bewirken, dass künftig steuerbare Stromerzeugungskapazitäten geschaffen werden. Diese sollen dann einspringen, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Bislang übernehmen Kohlekraftwerke einen erheblichen Teil dieser Sicherungsfunktion.

Mit dem gesetzlich fixierten Kohleausstieg fallen Kohlekraftwerke in den kommenden Jahren jedoch weg und es muss zwingend Ersatz für diese Kapazitäten geschaffen werden. Als steuerbare Kapazitäten kommen dabei grundsätzlich Gaskraftwerke, aber auch Batteriespeicher infrage, welche immer preisgünstiger werden, aber zu beträchtlichen Teilen auf chinesische Komponenten basieren.

Der heute vorliegende Referentenentwurf sieht Ausschreibungen für den Bau der Kapazitäten vor. Bereits in diesem Jahr soll es zwei solcher Ausschreibungen geben. Die ersten Kapazitäten sollen möglichst schon 2031 zur Verfügung stehen.

Während bei Batteriespeichern kontinuierlich neue Anbieter auf den Markt kommen, hat sich der Markt für Gaskraftwerke [3] über die Jahre weitgehend konsolidiert. Neue Anbieter werden in einem Markt, der nur einen Erwartungshorizont von weniger als 20 Jahren hat, nicht verfügbar werden.

Hauptkritikpunkte des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt kritisiert, dass die Teilnahme an den Ausschreibungen im Gesetzentwurf daran geknüpft ist, bereits über einen Netzanschluss zu verfügen oder zumindest eine verbindliche Zusage dafür vorlegen zu können. Dies führe zu einer Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

So hatte sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im vergangenen Jahr erstmals zum Bau von Gaskraftwerken in Ostdeutschland bekannt. "Gaskraftwerke in der Lausitz werden gebraucht und sie werden gebaut", sagte [4] Reiche bei einem Besuch des Kohlekraftwerks Schwarze Pumpe der Leag in Spremberg.

Benötigt werden die zusätzlichen Flexibilitäten jedoch in der Hauptsache dort, wo eine hohe Nachfrage herrsche und der Ausbau der Erneuerbaren stockt.

Die östlichen Bundesländer punkteten bei der Ansiedlung von Erneuerbaren in den vergangenen Jahren von der Bevorzugung von Industriebrachen, von welchen viele nach dem Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft in großer Zahl zur Verfügung standen.

Wird der Osten bei den neuen Gaskraftwerken benachteiligt?

Da somit aus historischen Gründen der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den östlichen Bundesländern deutlich schneller verlief als im Süden und Westen der Republik und die Ferntrassen der Übertragungsnetzbetreiber durch populistischen Widerstand ins Hintertreffen gerieten, steht nun ein beachtliches Überangebot aus Erneuerbaren im Osten einer noch immer hohen Nachfrage im Westen und Süden gegenüber.

Daher will Bundeswirtschaftsministerin Reiche beim geplanten Bau neuer Gaskraftwerke einen Schwerpunkt auf Süddeutschland setzen. Es solle somit einen Südbonus [5] geben. Zwei Drittel der neuen Kapazitäten sollten im Süden der Republik entstehen, denn dort ist die Industrienachfrage am höchsten.

In der Debatte um die Kraftwerksstrategie von Ministerin Reiche wächst die Kritik [6] am von ihr geplanten Südbonus. Vertreter von Netzbetreibern und ostdeutschen Akteuren warnen, das Instrument könne die regionale Verteilung gesicherter Kraftwerksleistung verzerren und die Systemsicherheit gefährden.

Alte Kohlestandorte wie Lippendorf und Schkopau gelten aufgrund der vorhandenen Netzanbindung als geeignet für die neuen Gaskraftwerke, doch über die Zuschläge entscheidet die Bundesnetzagentur per Ausschreibung. Die Gaskraftwerke werden somit dort zum Zuge kommen, wo es Interesse von Investoren gibt und ein regionaler Strombedarf erwartet wird.

Das bislang völlig ausgeblendete Gaspreisrisiko

Der Entwurf für das StromVKG stammt noch aus einer Zeit, als die Gaspreise durch den Transport per LNG-Frachter zwar nicht mehr so stabil wie zu Zeiten des Transports per Pipeline waren, aber noch längst nicht so volatil wie seit dem Angriff der USA und Israels auf Iran und seine Verbündeten.

Die Hoffnungen, dass sich der Gaspreis schnell wieder auf dem Niveau einpendelt, das vor der doppelseitigen Sperrung der Straße von Hormus üblich war, scheinen inzwischen ausgeträumt. Jetzt wird nur noch diskutiert, wie man überhaupt seinen Gasbedarf zu erträglichen Preisen decken kann und die deutschen Gasspeicher bis zum nächsten Winter wieder auffüllen kann.

Noch ist nicht absehbar, ob Südostasien weiter mit Verbrauchseinschränkungen reagiert oder ob man sich in diesen industriell aufstrebenden Ländern gezwungen sieht, die steigenden Gaspreise zu akzeptieren und damit für einen weiteren Preisschub sorgt.

Anders als die Batteriespeicher, deren Wirtschaftlichkeit nach der für den Bau notwendigen Investition lediglich von der Entwicklung der Strompreise abhängt, sind die Gaskraftwerke neben den Strompreisen auch von den künftigen Gaspreisen abhängig.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Anlagenbetreiber, die sowohl über große erneuerbare Kapazitäten verfügen als auch über entsprechende Gaskraftwerke, die Lieferungen ihrer erneuerbaren Anlagen ans Netz reduzieren, den Strom in eigenen Batteriespeichern zwischenlagern und den Strom ihrer Gaskraftwerke auf den Markt werfen, was die Strompreise steigen lässt und den Erlös auch für ihre preiswerteren Stromquellen an der Börse steigen lässt.


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https://www.heise.de/-11290659

Links in diesem Artikel:

  1. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20260427-entwurf-eines-gesetzes-zur-sicherung-der-versorgungssicherheit-strom-und-zur-bereitstellung-neuer-kapazitaeten.html
  2. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/2026/05_07_2026_Stellungnahme_Entwurf_StromVKG.html
  3. https://www.directindustry.de/industrie-hersteller/gaskraftwerk-120077.html
  4. https://www.maz-online.de/brandenburg/besuch-bei-leag-wirtschaftsministerin-reiche-sagt-gaskraftwerke-im-osten-zu-73FQ4ENU2FATHCAXNWUWOU2XWQ.html
  5. https://www.deutschlandfunk.de/reiche-plant-suedbonus-bei-bau-von-gaskraftwerken-100.html
  6. https://www.windindustrie-in-deutschland.de/energate/weitere-warnung-vor-dem-suedbonus-45d422