Mobbing statt Sozialplan: So setzen Sie sich im Betrieb zur Wehr

Arbeitsplatz mit Bildschirm, aus dem Boxhandschuh, Daumen nach unten und  ein zeigender Finger  kommen. Daneben kauert ein Angestellter

Wenn Stellen wegfallen sollen, greifen manche Chefs zu unfairen Mitteln. Schikane und Ausgrenzung sind laut Betroffenen kein Zufall. Wie kann man sich wehren?

Immer mehr Unternehmen kündigen Personalabbau an. In manchen Betrieb wird Mobbing geduldet oder von Vorgesetzten gefördert, um Beschäftigte aus dem Betrieb zu vertreiben.

Der Begriff Mobbing bezeichnet feindseliges Verhalten unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Aktuellen Schätzungen zufolge leiden etwa 1,6 Millionen Menschen darunter, an ihrem Arbeitsplatz gemobbt zu werden. Menschen, die von Mobbing betroffen sind, werden feindselig behandelt, gedemütigt und ausgegrenzt. Mobbing kann an jedem Arbeitsplatz und in jeder Branche vorkommen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Mobbing als ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte".

"Meist wird eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt von einer anderen Person oder einer Gruppe angegriffen und gedemütigt. Die Beweggründe der Täterinnen und Täter können sehr vielfältig sein und werden oft von verschiedenen Faktoren gleichzeitig bestimmt, auf die die betroffene Person häufig keinen Einfluss hat. Zentrales Ziel der Täterinnen und Täter ist stets, die ausgewählte Person aus der Gemeinschaft auszuschließen."

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Für Betroffene ist es schwer, sich zu wehren. Der Begriff des Mobbings ist im deutschen Arbeitsrecht kein eigenständiger Schadensersatztatbestand, erklärte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bereits 2023. Der Beschäftigte muss konkrete Pflichtverletzungen des Unternehmens nachweisen.

Ein ärztliches Attest mit einem sogenannten "mobbingtypischen Befund" ist nicht ohne weiteres ein Nachweis für konkrete Handlungen am Arbeitsplatz.

Das Arbeitsgericht Mannheim erklärte im Juli, dass Konflikte am Arbeitsplatz unvermeidbar seien und nicht jedes unangenehme Verhalten als Mobbing einzustufen sei. Die Betroffene wurde durch das Verhalten einer Kollegin wochenlang krank, eine vom Vorgesetzten vorgeschlagene Mediation scheiterte, da die des Mobbings beschuldigte Kollegin nicht bereit war, daran teilzunehmen. Das Gericht lehnte ein Eingreifen ab.

Bossing: Mobbing durch Vorgesetzte

Formal ist das Unternehmen aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, betroffene Arbeiter vor Mobbing zu schützen. Mobbing-Betroffene könnten Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld als Ausgleich für die Beeinträchtigung der Gesundheit fordern.

"In der Praxis scheitern Klagen wegen Mobbing jedoch oft daran, dass der Sachverhalt vor Gericht zu unbestimmt dargelegt oder der Begriff zu weit gefasst wird: So handelt es sich nicht um Mobbing, wenn der Arbeitgeber eine rechtswidrige Kündigung ausspricht.

Ebenso scheiden meist Konflikte aus, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Direktionsrechts stehen – vorausgesetzt, die Weisungen sind nicht offensichtlich willkürlich und schikanös."

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Besonders problematisch ist "Bossing". Dabei gehen die Schikanen vom Vorgesetzten aus, der dabei seine hierarchische Überlegenheit ausnutzt. Auf der Arbeitsebene kann eine vorgesetzte Person zum Beispiel die Arbeitsergebnisse der Beschäftigten manipulieren oder sinnlose bzw. nicht zu bewältigenden Aufgaben zuweisen. Sich gegen schreiende Führungskräfte zu wehren, ist nicht einfach.

"Wer übrigens zurück schreit und den oder die Chef:in beleidigt, riskiert seinen Job. Besser: Sachlich bleiben, die Gesprächssituation protokollieren und Zeug:innen benennen. Und dann mit diesen Informationen zum Betriebsrat oder Personalrat gehen und eine Klärung anstreben", warnt der DGB.

"Nicht allein bleiben", empfiehlt der Malteser Hilfsdienst. "Auch wenn die Sorgen und Ängste anfangs vielleicht nicht ernst genommen werden und es Überwindung kostet: Mobbing-Opfer sollten sich der Familie oder den Freunden anvertrauen."

Betroffenen wird empfohlen, ein "Mobbing-Tagebuch" zu führen. Vorfälle sollen zeitnah und sachlich geschildert werden. Es dient als Dokumentation, um ein Gespräch mit dem Betriebsrat, einer Beratungsstelle oder einem Anwalt vorzubereiten. In einer Broschüre beschreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Möglichkeiten der Arbeitnehmer.