49-Euro-Ticket: Verkehrsbetriebe stellen sich quer und verweigern Einführung
Das "Deutschlandticket" steht auf der Kippe. Stellen Bund und Länder nicht mehr Geld zur Verfügung, wollen Kommunen und Betriebe das Ticket nicht einführen. Das sind die Streitpunkte.
Im Oktober hatten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ein Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets geeinigt. In Zukunft soll man für 49 Euro im Monat den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland nutzen können.
Wann es eingeführt wird, ist allerdings auch einen Monat später noch immer unklar. Bund und Länder wollten für die "schnellstmögliche Einführung" sorgen. Doch der Plan droht zu scheitern, berichtet nun das Handelsblatt, denn die Verkehrsunternehmen weigern sich, es einzuführen. Sie pochen auf eine stärkere finanzielle Unterstützung.
Dem Bericht zufolge geht das aus Briefen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie an die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer hervor.
Der VDV lehnt das neue "Deutschlandticket" nicht grundsätzlich ab, sondern weist auf die Bedingungen der Branche hin.
Nur wenn Bund und Länder garantierten, heißt es dort, dass sämtliche Kosten von ihnen übernommen werden, könne man den neuen Tarif einführen. Noch seien aber zahlreiche Fragen offen, die "eine Umsetzung – etwa zum 1. Januar 2023 – unmöglich machen".
In einer Erklärung des Verbands hatte es zuvor geheißen, die wesentliche Grundvoraussetzung, das Ticket einzuführen, sei, "dass die damit verbundenen Einnahmeverluste und Zusatzkosten vollständig und dauerhaft von Bund und Ländern ausgeglichen werden".
Das sei mit dem Bund-Länder-Beschluss aber nicht gegeben und es bestehe deshalb für die Branche ein nicht absehbares finanzielles Risiko. "Es ist unternehmerisch daher momentan nicht zu verantworten, ohne flankierende politische Beschlüsse zur Finanzierung die Einführung des Deutschlandtickets voranzutreiben", heißt es in der Erklärung weiter.
Der Anlass für diesen Protest ist der Beschluss der Ministerpräsidenten und des Kanzleramts von Anfang November. Er unterscheidet sich von den Zusagen der Verkehrsminister. Diese hatten Mitte Oktober eine Nachschusspflicht beschlossen, die für die realen Einnahmeverluste gelten und die ab dem zweiten Jahr mit einer "Dynamisierung des Ticketpreises und der Tarifausgleichsleistungen" einhergehen soll.
Doch von beiden Zusagen haben sich die Ministerpräsidenten verabschiedet, in ihrem Beschluss sind sie nicht mehr enthalten.
Somit ist der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern für das Deutschlandsticket auf insgesamt drei Milliarden Euro gedeckelt. Sollten die tatsächlichen Verluste und Kosten der Branche also darüber liegen, müssten die Verkehrsunternehmen oder ihre Aufgabenträger die Differenz ausgleichen.
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Weder Verkehrsunternehmen noch die Städte und Gemeinden könnten einen möglichen Verlust aus eigenen Mitteln ausgleichen, erklärte VDV-Präsident Ingo Wortmann. "Die Branche will mit allen Kräften zügig Klarheit für die Fahrgäste schaffen, kann aber keine Risikoübernahme akzeptieren", so Wortmann.
Ähnlich hatte sich auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, gegenüber dem Handelsblatt geäußert. Die Kommunen bräuchten zwingend eine Regelung, dass alle Einnahmeverluste durch das "Deutschlandticket" von Bund und Ländern ausgeglichen würden. Er erinnerte die Minister an den Grundsatz: "Wer bestellt, bezahlt". Kommunen könnten die zusätzlichen Kosten zumindest nicht schultern.
Sollten Bund und Länder die Finanzierung nicht sicherstellen, dann könnte es negative Folgen für den ÖPNV haben. Davon geht Karl-Peter Naumann, Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, aus. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag) sagte er: Bund und Länder müssen nicht nur die Ausgaben für das Ticket komplett übernehmen.
"Zudem muss Geld für die hohen Energiekosten, Personal und den Ausbau des Nahverkehrs zur Verfügung gestellt werden", mahnte er. Geschehe dies nicht, könne es passieren, dass Verkehrsverbindungen abbestellt würden. "Dann geht für den Fahrgast der Schuss nach hinten los."
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