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Alle zehn Jahre wieder …

… versucht Griechenland, die Verfassung zu reformieren

Die griechische Verfassung der "Metapolitefsi", der Zeit nach der Militärdiktatur (1967-74), wurde von ihren Erstverfassern mit zahlreichen Absicherungen gegen übereilte Änderungen versehen. So ist es für eine Verfassungsänderung, die ohnehin nur zu bestimmten Legislaturperioden möglich ist, notwendig, dass sich die Parteien einer für Änderungsvorschläge befugten Legislaturperiode einigen und dass sie in der nachfolgenden Legislaturperiode die Änderungen absegnen. Die Verfassung von 1975 genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr.

In der vergangenen Woche fand am Donnerstag die erste Abstimmung über die zur Reform vorgeschlagenen Artikel der Verfassung im Parlament statt. Innerhalb eines Monats muss in einem zweiten Wahlgang über die Gesamtheit der Vorschläge abgestimmt werden, die bei der ersten Abstimmung mehr als 150 Stimmen der insgesamt 300 Abgeordneten erhielten.

Ein Labyrinth von Regeln schützt die Verfassung vor Änderungen

Das hochkomplizierte Verfahren für Verfassungsreformen sieht vor, dass die Artikel, die von der aktuellen Besetzung des Parlaments mehr als 150 Stimmen, aber weniger als 180 erhalten, in der nächsten Legislaturperiode mit 180 Stimmen bestätigt werden müssen. Interessant ist, dass die nun vorgeschlagenen Reformen nur dann in der jetzt diskutierten Form wirksam werden, wenn sie eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen und vom folgenden Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden.

Ansonsten eröffnet die Abstimmung in der aktuellen Legislaturperiode den Politikern der folgenden Legislatur, die Artikel zu diskutieren und mit eigenen Lösungsvorschlägen zu reformieren, die von den aktuellen Volksvertretern mit 151 Stimmen und mehr abgesegnet wurden. Das nächste Parlament ist dann frei zu entscheiden, in welche Richtung die Reformen gehen sollen. Faktisch bedeutet dies, dass die Reform eines Artikels, die vom aktuellen Parlament mit 180 Stimmen und mehr abgesegnet wurde, in der folgenden Legislatur mit der jeweiligen Regierungsmehrheit in die gewünschte Richtung gelenkt werden kann.

Dieser Umstand führte in der vergangenen Woche im Parlament zu durchaus komischen Zuständen. Denn bei umstrittenen Artikeln, bei denen Syriza und die Nea Dimokratia diametral entgegengesetzte Meinungen hatten, "drohte" die Opposition, die Syriza-Vorschläge mit mehr als der Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Reform mit einfacher Mehrheit in der nächsten Legislaturperiode zu qualifizieren. Von Seiten Syriza wurde daher darüber nachgedacht, bei den entsprechenden Artikeln einige der eigenen Abgeordneten gegen den eigenen Vorschlag stimmen zu lassen.

Oppositionsführer Kyriakos Mitsotakis schlug Tsipras daher vor, er möge doch drei Artikel nennen, die er gern ändern würde, die Nea Dimokratia aber nicht antasten wolle. Die Nea Dimokratia würde dann ihrerseits drei von Syriza abgelehnte Reformen vorschlagen. Beide Parteien sollten mit ihren Stimmen bei diesem Deal die Vorschläge der jeweiligen Gegenseite stützten.

Der Deal kam nicht zustande. Dies wiederum legt die Nea Dimokratia als Eingeständnis der Regierung zur drohenden Wahlniederlage bei den anstehenden Parlamentswahlen aus. Tsipras Seite konterte, man würde mit der Verfassung kein Lotteriespiel betreiben.

Insgesamt beteiligten sich 274 Abgeordnete an der Abstimmung, die namentlich und mit Din-A-4-Papierbögen mit mehreren Seiten mit Tabellen mit den einzelnen Vorschlägen durchgeführt wurde. Es erschien dem hohen Haus zu kompliziert und zu fehleranfällig, für die Abstimmung das elektronische System, welches kürzlich angeschafft wurde, einzusetzen.

Von Seiten der Demokratischen Fraktion (Pasok/Dimar) nahm nur der Fraktionssprecher Andreas Loverdos an der Abstimmung teil. Ähnlich verhielt sich die Union der Zentristen, die nur durch Ioannis Saridis vertreten wurde. Der frühere Verteidigungsminister Panos Kammenos (Unabhängige Griechen) blieb der Abstimmung ebenso fern, wie sein neuer Parteigänger Aristidis Fokas. Ferner fehlten ein Abgeordneter der Nea Dimokratia und einer der unabhängigen Parlamentarier.

Wie anachronistisch viele Verfassungsparagraphen sind, zeigen folgende Beispiele.

Artikel 86 - Straffreie Politiker

Einige der zwischenzeitlichen Änderungen, wie zum Beispiel das "Gesetz über die Verantwortlichkeit von Ministern", konterkarieren ein modernes Staatswesen. Der euphemistisch über "Verantwortlichkeit" sprechende Verfassungsartikel ist in der Praxis ein Freifahrtschein für die Amnestie korrupter, unfähiger und unverantwortlich handelnder Minister.

Diese können nur für zwei auf ihre Tat folgenden Sitzungsperioden zur Verantwortung gezogen werden. Über eine dann tatsächlich erfolgende strafrechtliche Verfolgung einer Verfehlung entscheiden zunächst keine Richter, sondern die Parlamentarier der "Vouli ton Ellinon", des Hellenischen Parlaments.

Dieser Paragraph führte in der Vergangenheit zum Paradoxon, dass geständige Schmiergeldzahler sich strafrechtlich verantworten mussten, während das gleiche Verbrechen für den korrumpierten Minister juristisch gegenstandslos war. Theoretisch können mit dem demokratisch fragwürdigen Verfassungsparagraphen der Korruption überführte Minister sogar einen für die Korruption verurteilten, geständigen Schmiergeldzahler wegen übler Nachrede anklagen.

Die einzigen Fälle von verurteilten oder angeklagten Ministern konnten nur mit juristischen Tricks vor den Kadi gebracht werden. Die frühere Nummer 2 der Pasok, der mehrfache Minister Akis Tsochatzopoulos wurde nicht wegen Korruption verurteilt, wie es oft in der Presse erwähnt wird. Vielmehr traf Tsochatzopoulos der Bannstrahl der Justiz wegen "Nutzung und Geldwäsche von illegal erworbenem Vermögen". Tsochatzopoulos darf nach griechischem Recht nicht als korrupt bezeichnet werden.

Artikel 16: Bigotte Einstellung gegenüber privaten Universitäten

Ein weiterer Verfassungsartikel verbietet es, in Griechenland private Universitäten zu betreiben. In Zeiten der Gültigkeit des Maastricht-Vertrags der Europäischen Union erwies sich dieser Artikel in der Praxis als wenig wirksam. Britische und US-amerikanische Hochschulen haben in Griechenland Zweigstellen eröffnet, die zwar nicht als Universitäten betrieben werden, aber dennoch den gleichen Zweck erfüllen.

Schulabsolventen, die bei den zentralen Universitätseingangsprüfungen gescheitert sind, schreiben sich als "Schüler einer weiterführenden Schule" bei diesen Zweigstellen ein und studieren einige Jahre dort. Danach erwerben sie einen Titel, der mit Prüfungen im Ursprungsland der Universität legitimiert wird.

Für Tätigkeiten in der Privatindustrie, sowie für weitere Studien im Ausland sind diese akademischen Titel ausreichend. Wer in den öffentlichen Dienst Griechenlands eintreten möchte, kann mit einem Aufbaustudium an der ausländischen Universität die Voraussetzungen erfüllen. Anders als private Universitäten sind private Schulen im Land ebenso erlaubt wie kirchliche weiterführende Bildungsanstalten.

Artikel 16 sollte ursprünglich die Bildung als staatliches, von unternehmerischen Interessen freies, für alle Bürger verfügbares Gut garantieren. Dieser hehre Vorsatz wird jedoch dadurch konterkariert, dass ausgerechnet Premierminister Alexis Tsipras, ein Verfechter des staatlichen Bildungsmonopols im Parlament, seine eigenen Sprösslinge auf die teuerste Privatschule des Landes schickt.

Artikel 24A - Umwelt- und Tierschutz

Offiziell fungiert die Syriza-Fraktion im griechischen Parlament als Listenvereinigung von Syriza und den Grünen. Das Narrativ von Syriza im Wahlkampf betont den Umweltschutz, den Tierschutz und ökologisch sinnvolle Lebensweisen als politisches Ziel. Allerdings stellen die Jäger im Land einen großen Teil der Wählerschaft. Offenbar um diese nicht zu verprellen, lehnten viele Abgeordnete von Syriza die Festschreibung des Tierschutzes in der Verfassung ab.

Für den Tierschutz stimmten 57 Parlamentarier, dagegen 40, während sich 48 der Stimme enthielten. Der landesweite Verbund der Jäger Griechenlands bedankte sich explizit mit einer Pressemeldung. Gegen den Tierschutz stimmten unter anderen die beiden zur SYRIZA-Fraktion gehörenden Vertreter der Grünen im Parlament.

Wie in letzter Zeit üblich, war auch diese dreitägige Debatte im Parlament von Theatralik geprägt. Die Parteichefs hielten ihre Reden am Mittwochabend zur Prime Time des Fernsehens. Danach wurden die einzelnen Stimmzettel für die Abstimmung vom Präsidium des Parlaments bestimmt.

Die am Donnerstag im Plenum ihre Ansichten präsentierenden Abgeordneten sprachen somit nur für das Protokoll. Denn keiner ihrer Vorschläge konnte in die Stimmzettel, die bereits im Druck waren, aufgenommen werden.

Die Ergebnisse der Abstimmung im Einzelnen

Hinsichtlich der Vorschläge der Syriza-Fraktion für die Verfassungsreform stimmten die Parlamentarier wie folgt ab:

Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Artikel 3, Paragraph 1: Reform in Richtung einer Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
151 101 19
Artikel 3, Paragraph 2: Reform in Richtung einer Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
151 101 19
Artikel 3, Paragraph 3: Reform in Richtung einer Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
151 101 19
Artikel 3: Ergänzung mit einer Interpretation zur Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
153 115 4
Artikel 13, Paragraph 5: Bestimmungen zu Gunsten des nicht religiösen Eids.
151 101 20
Artikel 21, Paragraph 1: Garantie des Staats für einen menschenwürdigen Lebensstandard über Sozialleistungen, soziale Behörden und Einkommenshilfen.
157 99 2
Artikel 21, Paragraph 3: Anerkennung eines sozialen Rechts auf Gesundheit und Pflicht des Staats diese mit einem staatlichen Gesundheitssystem zu garantieren.
157 113 3
Artikel 21, zusätzlicher Paragraph 7: Ergänzung mit einer Festschreibung der öffentlichen Kontrolle der sozialen Grundgüter, wie Wasser und Elektrizität, so dass die Versorgungsnetze dieser Güter als öffentliche Dienstleistungen gelten und von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Bei diesem Artikel kommt es auf die Formulierung an. Denn die „öffentliche Kontrolle“ erlaubt Privatisierungen dieser Dienste, sofern ein Manager der öffentlichen Hand über alles wacht. Bislang waren die entsprechenden Güter als rein öffentliche Güter verfassungsmäßig verankert. Sprich, statt Privatisierungen von Wasserwerken zu verbieten, ermöglicht dieser Artikelzusatz genau das.
154 115 3
Artikel 22, Paragraph 1: Gleicher Lohn für gleiche Leistung unabhängig vom Alter.
172 96 5
Artikel 22, Paragraph 2: Verfassungsrechtliche Verankerung der Tarifverträge für die Bestimmung des Mindestlohns aber auch der einseitigen Anrufung des Schiedsgerichts für jeden der sozialen Partner.
115 112 5
Artikel 22, Paragraph 4: Anerkennung, dass die militärische Verpflichtung von Arbeitnehmern als Gegenmittel für die Bewältigung der Probleme von Streiks unzulässig ist.
163 191 6
Artikel 22, Paragraph 5: zum Recht auf Sozialversicherung. Der Staat soll verpflichtet werden den Schutz des Rechtes auf Sozialversicherung zu garantieren.
155 112 4
Artikel 28, Paragraph 2: Verpflichtung zu Volksentscheiden bei Verträgen, die einen Verzicht auf Souveränitätsrechte enthalten.
154 117 1
Artikel 30, Paragraph 1: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält.
148 120 3
Artikel 32, Paragraph 4: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Abstimmungsserie Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält und Wahl der Präsidenten mit einfacher Mehrheit.
221 46 3
Artikel 32, Paragraph 5: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Abstimmungsserie Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält und Direktwahl des Präsidenten.
220 47 3
Artikel 33, Paragraph 1: Bestimmungen zu Gunsten des nicht religiösen Eids.
168 95 5
Artikel 34, Paragraph 1, Satz 2: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Abstimmungsserie Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält und Direktwahl des Präsidenten.
147 121 2
Artikel 35, Paragraph 2, Fall 3: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Abstimmungsserie Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält und Direktwahl des Präsidenten.
150 118 2
Artikel 37, Paragraph 2: Pflicht, den Premierminister unter aktiven Parlamentariern zu bestimmen.
153 101 16
Artikel 38, Paragraph 1: Für die Manifestation eines konstruktiven Misstrauensvotums.
155 115
Artikel 41, Paragraph 5: Abtrennung der Wahl des Staatspräsidenten von der Auslösung von Neuwahlen für den Fall, dass kein innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Abstimmungsserie Kandidat im Parlament eine zwei Drittel Mehrheit erhält und Direktwahl des Präsidenten.
150 118 2
Artikel 44, Paragraph 2: Möglichkeit, mit einem Volksbegehren ein Referendum. auszulösen.
152 102 15
Artikel 54, Paragraph 1: Für ein Verhältniswahlrecht.
155 100 15
Artikel 54, Paragraph 4: Für die Möglichkeit, für Auslandsgriechen eine einheitliche Wahlliste mit fünf Sitzen im Parlament zu bilden.
158 97 16
Artikel 54: Für ein Verhältniswahlrecht wird ein Absatz eingefügt, dass das Verhältniswahlrecht so geschaffen sein muss, dass es höchstens eine Differenz von 10 Prozent zwischen der Sitzverteilung und dem Verhältnis der Wahlstimmen geben darf.
154 114 2
Artikel 56: Ergänzung eines fünften Paragraphen, der bestimmen soll, dass ein Parlamentarier nur drei Legislaturperioden in Folge gewählt werden darf.
158 111 2
Artikel 59, Paragraph 1: Zum nicht religiösen Eid.
168 97 4
Artikel 62: Begrenzung des parlamentarischen Asyls auf Straftaten, welche direkt mit der Ausübung des Amtes innerhalb und außerhalb des Parlaments zusammenhängen.
237 33 1
Artikel 73: Volksbegehren sollen Gesetzesvorschläge ins Parlament bringen können.
168 97 4
Artikel 84, Paragraph 2: Einrichtung des konstruktiven Misstrauensvotums.
155 115
Artikel 86, Paragraph 3: Begrenzung der Vorzugsbehandlung von Ministern hinsichtlich ihrer Strafverfolgbarkeit.
253 17
Artikel 86: Ergänzung, dass die Vorzugsbehandlung von Ministern lediglich für Straftaten gilt, die bei der Ausübung des Amts verübt wurden, und, dass Straftaten die mit Hilfe der Amtsbefugnisse von Ministern verübt wurden, ausgeschlossen sind.
179 92
Artikel 101 A: Begrenzung der Möglichkeit unabhängige Behörden zu gründen und Erhöhung der parlamentarischen Kontrolle dieser Behörden.
231 34
Artikel 102, Paragraph 2: Verhältniswahlrecht auf kommunaler Ebene, Verankerung von lokalen Volksversammlungen, Referenden, Volksbegehren und Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Ausländer mit ständigem Aufenthalt im Land.
168 101 1

Die Nea Dimokratia erhielt für zwei ihrer Vorschläge die notwendige Mehrheit:

Abgelehnt wurden folgende Reformvorschläge der Nea Dimokratia:

Darüber hinaus wurden von einzelnen Abgeordneten vorgeschlagenen Reformen und Ergänzungen mit 151 und mehr Stimmen im ersten Wahlgang ratifiziert:


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