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Altersbegrenzung bei Ausschreibungen?

Grundgesetzwidrig, da diskriminierend, aber üblich im Kunstbereich

Der Jugendwahn ist im Kunstbereich weit verbreitet. Es gibt Ausschreibungen im Bereich der bildenden Kunst mit einer Altersbegrenzung von 30, 35, 36, 40, 45 Jahren. Die meisten Altersbegrenzungen dienen dabei keiner explizierten Jugendförderung, sondern werden meist völlig sinnfrei, einfach so, festgelegt. Das verärgert natürlich ältere Künstler und insbesondere Künstlerinnen.

Beispiel Frauenkulturpreis

So lobte das honorige LVR-Museum in Bonn [1] kürzlich wieder den seit 2013 bestehenden "Frauenkulturpreis" aus, verbunden mit dem Hinweis :"Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter als 40 Jahre sind." Auf eine entsprechende Anfrage verweis die Leiterin auf die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien.

Im ursprünglichen Antrag [2], der in der Landschaftsversammlung, dem Parlament des Landschaftsverbandes Rheinland, diskutiert wurde, war von einer Altersbegrenzung zunächst keine Rede. Dort hieß es:

Der Kulturausschuss hat am 20.02.2013 auf Grundlage der Anträge 13/206 und 13/247 beschlossen, einen Frauenkulturpreis des LVR einzuführen. Mit diesem Preis sollen bildende Künstlerinnen gefördert werden, die ihren Lebensmittelpunkt im Rheinland haben. Die Verwaltung wurde beauftragt, Richtlinien für die Ausschreibung, die Ausgestaltung und Vergabe dieses Frauenkulturpreises vorzulegen und die Kosten auszuweisen. Zudem soll ein Konzept für die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen bei Kulturmaßnahmen und den bestehenden Preisen des LVR erarbeitet werden.

Altersgrenze reingemogelt

Während der Beratungen, für die die Verwaltung die Beschlussvorlagen erstellt, tauchte dann eine Altersbeschränkung von 40 Jahren auf, die jedoch in der politischen Diskussion, insbesondere auf Verlangen der Grünen, mit der Formulierung "vorrangig" relativiert wurde. Wörtlich hieß es nun in der Begründung zur Beschlussvorlage vom Juni 2013: "Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die zum Stichtag nicht älter als 40 Jahre sind." Fest steht, diese Altersdiskriminierung entstammte also nicht in erster Linie der politischen Debatte, sondern war eine Idee der Verwaltung.

Der Frauenkulturpreis ist mit 5.000 Euro nicht gerade üppig dotiert, enthält aber die Zusage einer Einzelausstellung in einem der Museen des LVR, einschließlich eines die Ausstellung begleitenden Katalogs.

Die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes [3] wollte die Altersgrenze von 40 Jahren nicht im Detail bewerten, verwies aber generell auf den Artikel 3 Grundgesetz, in dem die "Gleichheit vor dem Gesetz" gefordert wird. Dies gelte natürlich auch für mögliche Altersbeschränkungen bei solchen Ausschreibungen.

Das Köln Büro gegen Altersdiskriminierung [4] richtete eine Anfrage an den LVR, in der es heißt: "Diese Altersdiskriminierung ist weder kompatibel mit Artikel 3 im Grundgesetz noch entspricht sie internationalen Gepflogenheiten. Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit der Landschaftsverband Rheinland einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Gleichbehandlung auch älterer KünstlerInnen leistet, indem er auf direkte oder indirekte Altersbeschränkungen in seinen Ausschreibungen für Kulturpreise verzichtet!"

Gegenüber Telepolis erklärte die Sprecherin, Hanne Schweitzer: "Laut Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und es müssen objektive Gründe vorliegen, damit eine staatliche Verwaltung jemanden wegen des Merkmals 'Alters' unterschiedlich behandeln - also ausschließen - darf. Sind die Preisausschreiber mit negativen Altersbildern geschlagen?"

Diskussion kommt in Gang

Die Pressestelle des LVR klammerte sich in ihrer Antwort an die Relativierung zur Altersbegrenzung :

Der Frauenkulturpreis des LVR wird seit 2015 alle zwei Jahre vergeben. Unabhängig davon, ob die isolierte Betrachtung eines Preises eine belastbare Aussage zur Diskriminierungswirkung zulässt, lassen die Richtlinien auch die Vergabe an Künstlerinnen zu, die älter als 40 Jahr sind. Hier heißt es: "Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter als 40 Jahre sind. Bewerberinnen müssen mindestens zwei Jahre im Gebiet des LVR leben und / oder arbeiten und eine künstlerische Ausbildung und / oder Ausstellungserfahrung nachweisen."

LVR

Man darf gespannt sein, wie die Diskussion weiter verläuft. Innerhalb der Politik wurde eine weitere Diskussion angeregt. So teilte Margarete Wietelmann, Bürgermeisterin von Mülheim/Ruhr [5], auf Anfrage mit, sie werde das "Thema im nächsten Kulturarbeitskreis ihrer Fraktion, am 26. Juni 2018, ansprechen". In der SPD soll es allerdings auch Überlegungen geben, den erst 2013 eingerichteten "Frauenkulturpreis" wieder ganz abzuschaffen.

Altersdiskriminierung immer wieder Thema bei Künstlern

So befassen sich Leser und Autoren von "atelier" [6], einer seit über 25 Jahren bestehenden Servicezeitschrift für Bildende Künstler, verstärkt mit diesem Thema. Weil die Zeitschrift in ihrem Serviceteil einen monatlichen "Kunstpreiskalender", veröffentlicht, werden die vielen Altersbegrenzungen dort sozusagen besonders deutlich dokumentiert.

Immer wieder gibt es Leserbriefe dazu, weil sich erfahrene Künstlerinnen und Künstler ausgegrenzt sehen. In besonderer Weise werden Künstlerinnen benachteiligt. Bei vielen von ihnen beginnt die künstlerische Schaffensphase nach Studium und Kindererziehung erst im Alter von deutlich über 30 Jahren.

Auch ich ärgere mich häufig über diese Altersbegrenzung bei Ausschreibungen. Ich verstehe ja, dass man junge Künstler fördert. Andererseits ist es gerade für ältere Künstlerinnen viel schwieriger, an Förderungen heran zu kommen. Wenn man - wie ich - durch Kindererziehung und auch schwierigen Werdegang erst spät zur Kunst kommt, hat man weniger Chancen im Kunstbetrieb wahr genommen zu werden. Ich wünschte mir viel mehr Unterstützung/Förderung älterer Künstler, die ja auch meist ein großes Potential mitbringen.

Ju Sobing [7]

Tilmann Krieg [8], Dipl. Grafiker in Kehl, gab den Anstoß zu einer neuerlichen Diskussion in der Künstlerschaft, über Sinn oder Unsinn von Altersbeschränkungen in Ausschreibungen. Er schrieb: "Wirklich ärgerlich wird es aber, wenn Kunstpreise - regelmäßig und oft - so ausgeschrieben sind, dass sie, wären sie als Stellenanzeige veröffentlicht, ein juristisches Nachspiel haben würden."

Allein im Kunstpreiskalender einer atelier-Ausgabe waren fünf Preise ausgelobt, die altersdiskriminierend sind und damit gegen das Grundgesetz Artikel 3 [9] verstoßen. Natürlich kann man als Auslober einen äußeren Rahmen vorgeben. Man kann einen Kunstpreis nur für Frauen ausloben, oder für behinderte Künstler, man kann auch festlegen, dass ein Nachwuchspreis nur für Künstler in den ersten 5 Berufsjahren zugänglich ist, oder dass man nur Künstler in einer bestimmten Region einlädt.

Der Kölner Maler René Böll [10] schrieb in einem weiteren Leserbrief an "atelier":

Die völlig unsinnige, willkürliche und unhaltbare Altersbegrenzung hat meines Erachtens nach auch seinen Grund darin, dass - diese Meinung habe ich des Öfteren auf öffentlichen Veranstaltungen gehört - die Kritiker und Kuratoren davon ausgehen, alle Künstler über etwa 40, die relevante, gute Arbeit machen, zu kennen, es also keinen Älteren geben kann, der es wert wäre, gefördert zu werden, der ihren fachmännischen Augen entgangen ist und der nicht am Kunstmarkt gut vertreten ist. Eine Ansicht, die schon z.Zt. der Pariser Salons im 19. Jahrhundert gang und gäbe war und so falsch ist, wie sie es damals war.

René Böll

CDU für - SPD und Linke gegen Altersbegrenzungen

Eine Umfrage unter Kulturpolitikern, Kulturschaffenden und Verbandssprechern zeigt ein sehr unterschiedliches Problembewusstsein.So findet die Kulturstaatsministerin und CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Monika Grütter [11], Altersbegrenzungen voll in Ordnung. In der Antwort ihrer Pressestelle heißt es:

Letztlich kommt es bei der Bewertung der Angemessenheit zwar immer auf den konkreten Einzelfall an, doch stellt auch nach Rücksprache mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Altersbegrenzung bei Ausschreibungen von Kunstpreisen oder Künstlerstipendien in der Regel keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar.(...) Altersgrenzen für Kunstpreise und Künstlerstipendien (sind) in der Regel als gerechtfertigt anzusehen. Eine Benachteiligung ist nach dem AGG [12] gerechtfertigt, wenn für sie ein sachlicher Grund vorliegt. Altersbegrenzungen bei Kunstpreisen und Künstlerstipendien, die zwischen 30 und 45 Jahren gesetzt werden, dienen grundsätzlich der Nachwuchsförderung. Dies ist ein in sich legitimer Grund für eine Altersbegrenzung...

Monika Grütter

Diese Ansicht wird auch in der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Kultur und Medien geteilt. Der SPD-Kulturpolitiker Siegmund Ehrmann, bis zur letzten Wahl Mitglied des Bundestages, sieht das anders. Er findet, "dass eine Altersbegrenzung bei einer öffentlich gemachten allgemeinen Ausschreibung eines Kunstpreises äußerst fragwürdig ist. Warum sollte hier das Alter eines Künstlers entscheidend sein und nicht die schöpferische Kraft, Ausdrucksweise und Höhe des Werkes?"

Es gebe natürlich Ausschreibungen und Preise, die sich an Studierende einer Hochschule richten und damit inzident eher an jüngere Menschen. Auch den Gabriele-Münter-Preis [13] zur Förderung von Künstlerinnen ab 40 Jahren, halte er für gerechtfertigt. Diese Auffassung wurde übrigens von allen Befragten geteilt. "Eine Altersbegrenzung aber, die etwa aus dem Glauben erfolgt, dass nur junge KünstlerInnen neue und frische Werke erschaffen können", ist für Ehrmann "schlichtweg unsinnig": "Bei allgemeinen Kunstpreisen sehe ich daher eine Altersgrenze für kaum begründbar an und lehne sie ab, da altersdiskriminierend."

Teilnahmebedingungen wie im Übrigen auch Kriterien für eine Auswahlentscheidung müssten sachlich begründbar sein, nur dann seien sie auch vertretbar. "Dies gilt für mich sowohl für privat gestiftete öffentliche Preise und Stipendien, wie auch für die der öffentlichen Hand", so Ehrmann.

Die Linken haben sich im Bundestag für die Aufhebung von Altersgrenzen bei der Vergabe von Stipendien und Preisen eingesetzt.

Kunstverbände gegen Altersbegrenzung

Dr. Norbert Sievers, Hauptgeschäftsführer der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. in Bonn, hält "eine Altersbegrenzung einer öffentlich gemachten Ausschreibung auf 36, 40, 45, 35 oder 30 Jahre für unsinnig.(…) Anderer Meinung bin ich, wenn es darum geht, z.B. gezielt jüngere Künstlerinnen und Künstler anzusprechen oder auch ältere Zielgruppen zu erreichen ..."

Birgit Maria Sturm [14] vom BVDG, dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V., befürwortet eine gezielte Nachwuchsförderung. Ansonsten findet sie "eine Altersbegrenzung in der Tat fragwürdig". Im Vergleich zu Architekturausschreibungen liege die Antwort auf der Hand: "Da würde niemand auf die Idee einer altersmäßigen Eingrenzung von Teilnehmern kommen."

Für die Schirn Kunsthalle Frankfurt [15] ist die Sache klar: "Gerade für öffentlichen Ausschreibungen gibt es doch klare gesetzliche Regelungen." Gemeint ist damit das Verbot der Altersdiskriminierung. Und auch das Frauenmuseum Bonn findet: "Es kann und darf nicht sein, dass Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihres Alters von Ausschreibungen ausgeschlossen werden."

Die beiden Vorsitzenden des Bundesverbands Bildender Künstler [16] (BBK), Werner Schaub und Annemarie Helmer-Heichele, taten sich schwer mit ihrer Antwort:

Diese Frage lässt sich keineswegs mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten, denn dazu ist die Materie viel zu differenziert. Zunächst ist festzustellen, dass es jedem Auslober, ob öffentlich oder nicht, möglich sein muss, die Zielrichtung einer Förderung selbst zu bestimmen bzw. die Population, der eine Förderung zugutekommen soll. Vermutlich ist es richtig, dass die meisten Ausschreibungen daran orientiert sind, den künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Eine solche Orientierung negativ zu beurteilen, wäre sicher obsolet.

BBK

Denn schließlich, so der BBK, gäbe es auch Ausschreibungen, die sich dezidiert an ältere Jahrgänge richten. Vermutlich sind das allerdings deutlich weniger. Möglicherweise aber gibt es bei den meisten Ausschreibungen keine Altersvorgabe ..."

Wer sich die jüngst ausgeschriebenen Kunstpreise anschaut, findet weitere Beispiele für Altersgrenzen von 35 oder 40 Jahren. Dabei käme wohl kaum einer auf den Gedanken, Künstlern wie Gerhard Richter (86) oder Georg Baselitz (80) die Güte ihres aktuellen Schaffens abzusprechen. In der Gesellschaft beider Künstler zeigen sich gerne die gleichen Kuratoren, die solch lächerliche Altersgrenzen wie 35 oder 40 Jahre vorgeben. Man darf gespannt sein, wie lange es dauern wird, bis dieser Unfug sein Ende findet.


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[1] http://www.landesmuseum-bonn.lvr.de/de/startseite.html
[2] https://dom.lvr.de/lvis/lvr_publik.nsf/WEB1LVers?ReadForm&wp=14
[3] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html
[4] https://www.altersdiskriminierung.de/
[5] https://www.muelheim-ruhr.de/cms/buergermeisterin_margarete_wietelmann.html
[6] http://www.atelier-verlag.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=84
[7] http://www.atelier-jus.de/content/start.php
[8] http://tilmannkrieg.de/fotografie/
[9] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
[10] http://www.rene-boell.de/
[11] https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/staatsministerAmt/_node.html
[12] https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
[13] http://www.gabrielemuenterpreis.de/
[14] https://www.bvdg.de/node/26
[15] http://www.schirn.de/
[16] https://www.bbk-bundesverband.de