zurück zum Artikel

Amri-Ausschuss: Kapitulation vor dem Verfassungsschutz?

Im Abgeordnetenhaus von Berlin verweigert die Vizechefin des Amtes mehr Antworten, als sie gibt - und im Bundestag sitzt ein Vertreter des Justizministeriums im Ausschuss, obwohl er eigentlich ein Zeuge ist

"Wir haben heute unsere Grenzen aufgezeigt bekommen." So das Fazit des Vertreters der Linkspartei im Abgeordnetenhaus von Berlin. Schauplatz: der Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz. Ein anwesendes Opfer des Anschlages drehte die Schraube allerdings noch weiter und sagte: "Das war eine Kapitulation des Untersuchungsausschusses gegenüber dem Verfassungsschutz."

Den Grund für diese Bewertungen lieferte die stellvertretende Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes, Katharina Fest, die am 9. August zur ersten Sitzung nach der Sommerpause als Zeugin geladen war.

Eine Erkenntnis nach zwei Jahren parlamentarischer Aufklärung steht fest: Der Sicherheitsapparat tut nichts, um die Hintergründe des Anschlages vom 19. Dezember 2016 mit zwölf Toten aufzuklären und seine Rolle transparent zu machen. Wie das konkret aussieht, konnte man nun am Beispiel des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Berlin live studieren. Einen Großteil der Fragen wollte die Verantwortliche nicht oder nur in eingestufter Sitzung beantworten, sprich: unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ein zweiter Zeuge, der im Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin tätig war, sollte von Anfang an und komplett nur nicht-öffentlich vernommen werden. Der Staatsschutz führt Informanten in der islamistischen Szene. Der Ausschuss wollte wissen, welche Erkenntnisse er über bestimmte Moscheen gewonnen hatte, wo sich der mutmaßliche Attentäter Anis Amri und seine Kontaktpersonen bewegten.

Katharina Fest, die LfV-Vize, erklärte zunächst, der Anschlag habe sie tief betroffen gemacht, die Stadt sei seither nicht mehr dieselbe, und sie wolle den Untersuchungsausschuss bei seiner Arbeit unterstützen.

Die grundsätzliche Frage, ob das Amt in der Causa Amri Fehler gemacht habe, beantwortete sie dann mit "Nein". Die, ob die Aufarbeitung des Anschlags im LfV abgeschlossen sei, mit "Ja". Und die, wie lange diese Aufarbeitung gedauert habe, mit "nicht lange". Das war vom großen Bruder BfV bereits ganz ähnlich zu vernehmen.

Verdunkelungsspiel zwischen Abteilung Beschaffung und Abteilung Auswertung

Fest war als sogenannte "sachverständige Zeugin" geladen. Eine Konstruktion, die es dem Ausschuss erleichtern sollte, sie zu befragen, die es tatsächlich aber ihr leichter machte, Antworten zu verweigern. Sie zog sich zum Beispiel immer wieder darauf zurück, dass sie doch nur Leiterin der Beschaffung sei. Die Abteilung Beschaffung führt unter anderem die V-Leute. Deren Informationen bekommt dann die Abteilung Auswertung. Auf sie verwies Fest immer wieder. Dass sie aber zugleich an der Spitze des gesamten Amtes steht und also auch die Tätigkeit der Auswerter zu verantworten hat, versuchte sie rhetorisch immer wieder zu vernebeln. Im O-Ton: "Das kann ich als Beschaffungsleiterin eigentlich nicht beantworten. Die Frage geht an den Bereich Auswertung."

Konkret: Beispiel Verbotsverfahren des Trägervereins der Fussilet-Moschee in Berlin, in der Amri ein- und ausging. Kurz vor dem Anschlag war er noch dort gewesen. Der Innensenator blieb etwa ein Jahr lang tatenlos, ohne ein Verbot zu beantragen. Das geschah erst nach dem Anschlag. Geraten haben soll ihm das das LfV. Warum? Antwort Fest: Dafür sei sie nicht zuständig gewesen, sondern die Abteilung Auswertung.

Wie intensiv sei die Moschee beobachtet worden? Wieder der Verweis auf die Auswertungsabteilung. War ihr bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Fussilet-Moschee eine Quelle hatte? Antwort: Dazu wolle sie in öffentlicher Sitzung nichts sagen.

Das LfV hatte von Ende September bis Anfang Oktober 2016 eine Überwachungskamera an der Fussilet-Moschee angebracht, weil dort ein Islamseminar geplant war, dessen Besucher dokumentiert werden sollten. Die Veranstaltung fand dann nicht statt. Ist Amri auf den Aufnahmen zu sehen? Antwort: Das sei Sache der Abteilung Auswertung, nicht der Abteilung Beschaffung gewesen. Ob und wie weit das Videomaterial tatsächlich ausgewertet wurde, wollte sie nur in nicht-öffentlicher Sitzung sagen.

War Amri eine Zielperson des LfV, die beobachtet und überwacht wurde? Die Antwort war widersprüchlich und zwiespältig. Zunächst sagte die LfV-Vizechefin, das wolle sie nur in "geschlossener Sitzung" beantworten. Dann hielt ihr der Abgeordnete Benedikt Lux (Bündnisgrüne) entgegen, dass ihr ehemaliger Chef Bernd Palenda Anfang des Jahres 2017 im Abgeordnetenhaus erklärt habe, Amri sei keine Zielperson gewesen, und wollte wissen, ob sich das in der Folgezeit bestätigt habe. Nun nickte sie und bejahte, Amri sei nie Zielperson gewesen. Warum aber wollte sie die Frage zunächst in geschlossener Sitzung beantworten?

Wie war die Zusammenarbeit mit der Polizei? Antwort: Wenn eine überwachte Person Straftaten begehe, informiere der Verfassungsschutz die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Und wenn es dann zu einem Ermittlungsverfahren komme, "sind wir draußen".

Auch dazu ein konkreter Fall: Das LKA ermittelte gegen Emanuel K.P. Der wollte einen jungen Mann ins Herrschaftsgebiet des IS (Islamischer Staat) schleusen. Dann stellte sich für die Ermittler heraus, dass Emanuel K.P. eine Quelle des LfV ist. Die zuständige Sachbearbeiterin beim LKA sagte vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag, dass ihr das unbekannt gewesen sei. Das LfV war in dem Verfahren also nicht "draußen", sondern mittendrin. Die Frage ist allerdings, ob die Staatsanwaltschaft davon wusste und sogar involviert war. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Beschuldigten wurde auf die Beschlagnahme von dessen Laptop verzichtet. Zum Fall Emanuel K.P. wollte die Verfassungsschützerin Fest jetzt in öffentlicher Sitzung des Berliner Ausschusses nichts sagen.

Und es gibt einen weiteren Fall: Einem Dezernatsleiter im LKA Berlin war von Vertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gesagt worden, das LKA solle die BfV-Quelle in der Fussilet-Moschee aus seinen Ermittlungen herauszuhalten.

Das ist der Hintergrund, vor dem der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader die Frage nach den sogenannten Zusammenarbeitsrichtlinien zwischen Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Staatsanwaltschaften und Polizei aufwarf. Unter anderem ermöglichen diese Richtlinien von 1973, dass die Nachrichtendienste auf Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen und die Staatsanwaltschaften dann die Polizei anweisen, ihre Ermittlungen zu stoppen. Das gilt insbesondere, heißt es, wenn V-Leute beteiligt sind. Ein solches Szenario passt exakt zum Fall Emanuel K.P.

Katharina Fest bestätigte, dass diese Zusammenarbeitsrichtlinien nach wie vor Relevanz haben. Welche konkret, blieb unbeantwortet. Sie selber schloss aus, dass das LfV einmal die Polizei gebeten habe, eine Person aus Ermittlungen herauszuhalten. Allerdings, muss man ergänzen, geht der Weg dazu über die Staatsanwaltschaft.

Gibt es spezielle Runden, wo sich die V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes austauschen, sogenannte SPoC-Runden (Single Point of Contact)? Bei ihnen wäre das historisch bedingte Trennungsgebot in Deutschland zwischen Polizei und Geheimdienst prinzipiell und organisatorisch aufgehoben. Mögliche SPoC-Runden sind bisher ein Tabu, das zum Beispiel auch der Leiter des LKA nicht lüften wolle. Er kenne keine solchen Runden, sagte Christian Steiof 2018 im Untersuchungsausschuss, schloss sie aber auch nicht aus.

Nun richtete der Ausschuss diese Frage an die Vizechefin des Verfassungsschutzes. Der Begriff SPoC fiel von Seiten der Abgeordneten nicht. Sie antwortete, wie die Abteilung Auswertung ihre Runden mit der Polizei nenne, wisse sie nicht. Darin kann man ein indirektes Eingeständnis erkennen, dass es solche Runden geben muss.

Auch auf die generelle Frage, wie die Zusammenarbeit Verfassungsschutz - Polizei organisiert sei, gab Fest eine auffällig diffuse Antwort. Zunächst setzte sie an und erklärte: "Es gibt Schnittstellen..." - um dann mitten im Satz zu stoppen und fortzufahren: "...Nein, ich halte es für richtig, uns im Rahmen der klaren gesetzlichen Vorgaben zu bewegen." Was meinte sie damit und was vermied sie zu sagen?

Methodenschutz zur Abwehr

Nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 lieferte auch das LfV Berlin der obersten Ermittlungsbehörde Bundesanwaltschaft Informationen zu. Der Abgeordnete Niklas Schrader (Linke) wollte wissen, ob es im Amt eine Dokumentation gebe, welche Informationen und welche Akten nach Karlsruhe gegangen sind.

Antwort Katharina Fest/LfV: Ja, die gibt es.
Frage Schrader/UA: Sind darunter auch Quellen-Informationen?
Fest/LfV: Grundsätzlich schon.
Schrader/UA: Gibt es eine Übersicht aller Quellen im Bereich Islamismus und was von denen über den Anschlag, den Täter usw. zugeliefert wurde?
Fest/LfV: Sage ich in eingestufter Sitzung.
Schrader/UA: Ich will nur abstrakt wissen, ob es so eine Übersicht gibt.
Fest/LfV: Übersichten gibt es immer.
Schrader/UA: Und hier?
Fest/LfV: In nicht-öffentlicher Sitzung.
Schrader/UA: Allein die Frage, ob es so etwas gibt, ist geheimhaltungsbedürftig?
Fest/LfV: Ja.
Schrader/UA: Warum?
Fest/LfV: Es ist nicht meine Aufgabe zu erklären, warum ich das nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt sehe.
Schrader/UA: Eine Begründung wäre schon gut. Ich will nur wissen, gab es so eine Übersicht oder nicht. Das wäre auch die Frage an den Vorsitzenden.
Karsten Woldeit (AfD), zwischenzeitlich auf dem Platz des Ausschussvorsitzenden: Nach dem Untersuchungsausschuss-Gesetz ist vorgesehen, dass eine Begründung abgegeben wird.
Die Zeugin berät sich mit ihrer Rechtsanwältin.
Fest/LfV: Die Frage fällt unter Methodenschutz und da gibt es ja einen Kontext. Ich bitte zu respektieren, dass ich öffentlich dazu nichts sagen möchte.
Schrader/UA: In welcher Hinsicht ist der Methodenschutz gefährdet? Ich will doch nicht wissen, wie die Übersicht entstanden ist, sondern nur ob.
Stephan Lenz (CDU), zurück auf dem Platz des Vorsitzenden: Ich denke, wir sollten es respektieren, dass sie dazu nichts sagen möchte.
Fest/LfV: Es spielen viele Fragen zusammen, das fällt unter Methodenschutz.
Schrader/UA: Auf die Frage, ob Ihnen bekannt war, dass das BfV in der Fussilet-Moschee eine Quelle hatte, sagten Sie, das wollten Sie nur in nicht-öffentlicher Sitzung beantworten. Warum? Weil eine Quelle offengelegt werden könnte? Weil es um Methodenschutz geht? Was ist der Grund?
Fest/LfV: Ich beantworte keine Fragen, die den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde betreffen.
Schrader/UA: Es ist Ihr Bereich, nicht der einer anderen Behörde.
Lenz/UA-Vorsitzender: Ich denke, wir sollten das so zur Kenntnis nehmen.

2017 hat der Sonderermittler des Berliner Senates, Bruno Jost, das Behördenhandeln im Fall Amri untersucht. Dabei stieß er auf die bekannten Aktenmanipulationen innerhalb des LKA. Die Nachrichtendiensten aber blieben für ihn ein unbeschriebenes Blatt. Er quittierte das in seinem Bericht unter der Überschrift "Rolle der Nachrichtendienste" mit dem Satz: "Soweit aus den hier vorliegenden Akten ersichtlich, spielten die deutschen Nachrichtendienste (hier BfV, LfV Berlin und BND) sowohl im Vorfeld des Anschlags vom 19.12.2016 als auch bei der Aufklärung und Aufarbeitung des Verbrechens eine bemerkenswert bedeutungslose Rolle."

Diesen Satz hielt der Abgeordnete Benedikt Lux nun der Zeugin vor und fragte, ob sie das so bestätigen könne.

Fest/LfV: Ich möchte mich dazu nicht äußern.
Lux/UA: Wenn es Tatsachen gibt, die zu Josts Auffassung geführt haben, sind Sie verpflichtet, es zu sagen.
Die Zeugin berät sich mit ihrem Rechtsbeistand.
Fest/LfV: Ich möchte die Äußerung von Herrn Jost nicht kommentieren.
Lux/UA: Das interpretiere ich so, dass keine entsprechenden Tatsachen vorliegen.

Er gibt der Aussage einen anderen Inhalt und schützt damit die Zeugin. Deshalb fügt Lux noch den Satz an: "Das können wir nicht einreißen lassen." Hinterher erklärte er, er hätte sich gewünscht, dass der Vorsitzende die Zeugin zumindest belehrt, dass sie Tatsachen benennen müsse. Er hätte sich gewünscht, dass man sie nicht davonkommen lässt. Denn dass ein Zeuge erkläre, er mag nichts sagen, gehe nicht, und er würde sich freuen, wenn das der gesamte Ausschuss so sehen würde.

Behördenauskünfte ohne Wert

Das einzige, was der Geheimdienst namens Verfassungsschutz durch ein derartiges Antwortverhalten seines Personals, wie hier der stellvertretenden Amtschefin von Berlin, offenbart, ist seine grundsätzliche Weigerung, Einblick in seine Arbeit zu gewähren. Auch nicht denen, die einen hoheitlichen Auftrag dazu haben, und selbst im Falle eines Terroranschlages nicht.

Für den Abgeordneten Niklas Schrader habe die heutigen Sitzung, wie er in der Presserunde erklärte, eindrucksvoll gezeigt, wie schwer Verfassungsschutzämter kontrollierbar seien. Der Ausschuss habe seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Das seien auch die Grenzen der Aufklärung, aber die seien viel zu früh angesetzt worden.

Das Spiel mit den Regeln, die die Sicherheitsbehörden diktieren, funktioniert nur, wenn sich alle daran halten. Ein Sicherheitsapparat, der in kurzen Abständen einen Anschlag nach dem anderen mit seinen geheimen Arbeitsweisen eben nicht verhindert, hat strenggenommen aber keine guten Karten. Eigentlich Gründe genug, seine Regeln zu hinterfragen.

"Wir können darauf nicht antworten"

Im Abgeordnetenhaus ging das Spiel nach den alten Regeln allerdings weiter und zwar im Ausschuss selber. Als in der öffentlichen Presserunde die Frage gestellt wurde, ob denn die Akten des LKA über die Gelder für die V-Leute mittlerweile eingetroffen seien, entgegnete der Ausschussvorsitzende: "Wir können darauf nicht antworten. Wenn sie da wären, könnten wir Ihnen nichts dazu sagen, weil sie geheim eingestuft wären." Und auch die Nachfrage, man wolle nur wissen, ob ja oder nein, beschied er negativ.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses antwortete gegenüber der Öffentlichkeit genauso wie kurz zuvor noch die Zeugin des Verfassungsschutzes gegenüber dem Ausschuss. Es war wie eine Verlängerung. Vielleicht macht das erklärlicher, warum er den Verweigerungen der Verfassungsschützerin mehr als einmal nachgab. Zu besichtigen ist hier ein Gesamtsystem, in dem die Exekutive die Regeln bestimmt, die auch für die Legislative und die Öffentlichkeit gelten sollen und die verinnerlicht wurden.

Dabei waren diese Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann es wo und zu welchem Thema V-Mann-Einsätze gab, bereits im November 2018 offen erörtert worden. Anlass war der Zeugenauftritt des LKA-Chefs. Damals hatte die Vertreterin der Hinterbliebenen, Astrid Passin, in der Presserunde die Frage gestellt, ob der Ausschuss diese Dokumente nicht anfordern wolle, und die Auskunft erhalten, das sei bereits geschehen und die Unterlagen würden dringend erwartet werden. Ein dreiviertel Jahr später ist die Antwort als "geheim" eingestuft. Man könnte den Eindruck gewinnen, auch das Parlament will sich unkontrollierbar machen.

Nun meldete sich ganz am Schluss Andreas Schwartz zu Wort, der bei dem Anschlag verletzt wurde und sich erst im Juli der letzten Operation hatte unterziehen müssen. Er hatte die Ausschusssitzung als Besucher verfolgt. Wörtlich sagte er an die Abgeordneten gerichtet: "Das war eine Kapitulation des Untersuchungsausschusses gegenüber dem Verfassungsschutz." Der Ausschuss habe keine Antworten auf seine Fragen bekommen. Er wünsche sich "mehr Hartnäckigkeit", und dass der Vorsitzende "mehr Druck" mache.

Die fragestellenden Abgeordneten der Linken und der Grünen nahm er von seiner Kritik ausdrücklich aus. Und so war es vor allem zwei Abgeordneten von SPD und CDU vorbehalten, Widerspruch anzumelden. "Wir kapitulieren nicht, wir halten uns an die Geheimhaltungsregeln", meinte Frank Zimmermann, unterstützt von Stephan Standfuß. Das könne man nicht ändern. Wenn der Ausschuss nicht in nicht-öffentlichen Sitzungen tagen würde, würde er bestimme Informationen gar nicht bekommen.

Und noch ein Versäumnis ist zu vermelden, das in diese Szenerie passt. In einer Sitzung vom April 2019 hatten zwei LKA-Beamte, die mit dem Fall Amri befasst gewesen waren, Auskünfte vollständig und grundsätzlich verweigert. Sie hatten nach dem Anschlag die Amri-Akte beim LKA manipuliert. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde später eingestellt. Vor dem Ausschuss begründeten sie ihre Auskunftsverweigerung damit, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen würden. Der Ausschuss akzeptierte das nicht und wollte beim Landgericht durch die Verhängung eines Ordnungsgeldes ein Aussage erzwingen, wie er damals erklärte. Als eine Journalistin jetzt nachfragte, was daraus geworden sei, erfuhr man: noch nichts. Der Ausschuss wollte erst jetzt, vier Monate danach, beraten wie er vorgehen wolle.

Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz im Deutschen Bundestag

Im Bundestag herrscht noch Sommerpause, die Sitzungen beginnen erst in vier Wochen. Allerdings ergab sich in der letzten Tagung vor der Sommerpause Ende Juni ein Sachverhalt, der Konfliktstoff birgt. Es stellte sich heraus, dass das Bundesjustizministerium einen Vertreter im Ausschuss sitzen hat, auch in den internen Sitzungen, der eigentlich ein Zeuge ist: Ministerialrat Michael Greßmann. Er war im Januar 2017 am Abschiebevorgang des Amri-Freundes und Mord-Beschuldigten Bilel Ben Ammar beteiligt. Er veranlasste, dass die Bundesanwaltschaft der Abschiebung zustimmte, obwohl sie zu der Einschätzung gelangt war, Ben Ammar könne in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen sein und Hilfestellung geleistet haben.

Als möglicher Zeuge dürfte er nicht an den Sitzungen teilnehmen, an den internen Beratungssitzungen des Ausschusses schon gar nicht. Das Justizministerium weiß das genau. Das Verhalten des Ministeriums ist umso verwerflicher, als im Oktober 2018 ein vergleichbares Personalproblem mit dem Bundesinnenministerium (BMI) aufgeflogen war. Lange Zeit saß eine Oberregierungsrätin des BMI im Ausschuss, die zuvor im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Abteilung für islamistischer Terrorismus tätig war - und damit eben eine Zeugin. Als der Ausschuss auf diesen Umstand stieß, zog das BMI die Frau sehr schnell aus dem Gremium zurück. Irgendwann wir sie als Zeugin geladen werden.

Doch zur gleichen Zeit beließ das Justizministerium (BMJ) seinen Vertreter in der Runde, obwohl er entscheidend im Amri-Komplex gehandelt hatte. Kann sein, dass das BMJ hoffte, dieser Sachverhalt werde nicht bekannt. Das hieße nur, dass die Regierung versucht, mit den Abgeordneten Katz und Maus zu spielen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Inhalt geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung [1].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4493538

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html