Ausgedünnte Europäische Verbraucherpolitik

Rhetorisch und in Grundsatzpapieren klingt die EU-Verbraucherpolitik eigentlich ganz gut - in der Praxis wird sie dann regelmäßig zu einer dünnen Suppe

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In den publizierten Programmen der EU zur Verbraucherpolitik nimmt man sich immer viel vor und alles klingt für die Verbraucher üppig. Das Ergebnis am Ende der übrigens völlig undurchsichtigen Politikprozesse (zwischen EU-Kommission, dem EU-Parlament und den von den Mitgliedsländern beschickten Räten bzw. Ratsarbeitsgruppen) sieht jedoch meist ziemlich unrund und halbfertig aus. Dazu kommen viele Bereiche, in denen es Rückschritte gegeben hat, oder wo praktisch nichts geschieht.

Ein Markt - eine Verbraucherpolitik

Verbraucherpolitik, also ordnungspolitische Verbesserungen für die Verbraucher, wird heute auf europäischer Ebene gemacht. Dies ist eine Folge des für die EU zentralen Dogmas des gemeinschaftlichen Marktes. Dieser gemeinsame Markt braucht ein einheitliches Wirtschaftsrecht. Nationale Spielräume kann man dabei fürs Erste vergessen. Und: die Notwendigkeit von verbraucherpolitischen Aktivitäten ergibt sich aus einer starken Asymmetrie zwischen den Anbietern und den Verbrauchern. Sie zeigt sich sofort, wenn man sich die realen Gegebenheiten in drei Dimensionen, nämlich: Wissen, Rechtsgestaltungsmöglichkeit und Marktmacht ansieht.

Das Wissen über die Konsumgüter und Dienstleistungen ist bei den Verbrauchern naturgemäß gering. Ist auch klar, wenn man sich die Vielgestaltigkeit der Konsumgüter ansieht. Dazu kommt, dass der moderne Mensch praktisch ununterbrochen konsumiert, bzw. konsumieren muss, um seine Lebenserhaltung und auch seine soziale Teilhabe zu sichern – das beginnt beim Frühstück und endet mit dem Zähneputzen vor dem Schlafengehen. Alles muss gekauft werden. Noch dazu in der Freizeit. Da bleibt warenkundliches Wissen, Markttransparenz und ein souveränes Kaufentscheiden gering.

Nicht anders ist es bei der konkreten Rechtsgestaltung. Verkäufer benutzen ihre professionell gestalteten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Verbraucher können oder müssen unterschreiben. Auszuhandeln gibt’s wenig, vielleicht gerade noch beim Preis, aber Auskennen tun sich beim Kleingedruckten die wenigsten.

Was Organisationsmacht und Durchsetzbarkeit von Zielen anlangt, siehts ebenfalls recht schräg aus. Unternehmen sind branchenweise national und übernational gut organisiert, Verbraucher sind dies im Regelfall nicht. Dies zeigt sich darin, dass auf EU-Ebene rund 15.000 Personen für Unternehmungen lobbyieren, denen zwei vergleichsweise personell gering besetzte europäische Verbraucherorganisationen gegenüberstehen, nämlich die BEUC und die ANEC.

Hohe Ansprüche und dünne Suppen

In ihren Verbraucherprogrammen hat sich die EU immer schon sehr progressiv gegeben, auch in der letzten Verbraucherpolitischen Strategie 2007 - 2013. Dort formulierte die Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva:

.. hat die Kommission sich folgende drei große Ziele gegeben:
- Ausstattung der Verbraucher in der EU mit mehr Handlungs- und Entscheidungskompetenzen durch präzise Informationen und transparente Märkte, aber auch Vertrauen, das auf wirksamem Verbraucherschutz gründet;
- Verbesserung des Lebensstandards der Verbraucher, bezogen auf Preise, Angebot, Qualität und Sicherheit. Das Wohl der Verbraucher ist das zentrale Anliegen eines jeden ordnungsgemäß funktionierenden Markts;
- wirksamer Schutz der Verbraucher vor ernsthaften Risiken und drohenden Gefahren.

Schaut man sich die Praxis der EU-Verbraucherpolitik der letzten Jahre an, dann sieht das jedoch sehr wässrig aus.

Beispiel Roaming

Nach langer Zeit des Nichtstuns – sozusagen nach dem neoliberalen und allgegenwärtigen Mantra: die Märkte regeln das von selbst – gibt es nun seit letztem Jahr, nach längerem Anlauf die Roaming-Verordnung . Für das erste Jahr wurden im EU-Raum maximal 0,49 Euro für aktive und 0,24 Euro für passive Anrufe festgelegt (hier kommt die Umsatzsteuer dazu, im zweiten und dritten Jahr sinkt dieser Maximaltarif dann um jeweils 3 Cent).

Allerdings: Es wäre für die Verbraucher noch ein Stück preiswerter gegangen und SMS, MMS und Daten-Roaming blieben überhaupt vergessen. An sich wäre alles in einem Aufwaschen gegangen und hätte in Anbetracht der Milliarden Urlaubs-SMS auch Sinn gemacht.

Beispiel Verbraucherkredite

Bei der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde zu Beginn der Diskussion, das liegt nun auch schon Jahre zurück, intensiv über eine Portfolioversicherung gesprochen. Eine solche Portfolioversicherung hätte bedeutet, dass eine Bank alle ihre Verbraucherkredite zugunsten der Kreditnehmer gegen die Risken von Arbeitslosigkeit, langdauernder Krankheit oder Todesfall, auch von Scheidung war die Rede, versichern muss.

Dies hätte (der Grund ist leicht erklärbar: nämlich durch die Masse) nur einen relativ geringen Kostenaufwand von weniger als ein Prozent der Kreditsumme für den Kreditnehmer gekostet. Der große sozialpolitische Fortschritt, der damit erreichbar gewesen wäre, nämlich bei einschneidenden Existenzbrüchen die aushaftende Restschuld abzudecken und damit nicht die Hinterbliebenen des Kreditnehmers zu belasten, wäre enorm gewesen. Das wurde in die Schublade versenkt.

EU-Versagen

Ein großes verbraucherpolitisches Defizit der EU-Wirtschaftspolitik stellen aber die Deregulierungs-, Liberalisierungs- oder genauer: Kommerzialisierungsaktivitäten dar, was gemeinwirtschaftliche bzw. kollektivwirtschaftliche Leistungen anlangt. Die Kommerzialisierung von Post, Telekom, leitungsgebundener Energie und der Eisenbahn, hat insgesamt den Verbrauchern wenig gebracht und auch den dort Beschäftigten nichts genützt.1 Man sollte sich da von den heute niedrigen Festnetzgebühren nicht täuschen lassen, die hätte der Nationalstaat seiner staatlichen Telekom jeweils auch vorschreiben können, statt Einnahmen daraus zu ziehen.

Ein anderer Punkt ist die mangelhafte übernationale Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrechtsbereich oder die fehlende einheitliche Dienstleistungspreisauszeichnung. Dass hier Handlungsbedarf besteht, darauf ist man in Brüssel erst nach jahrelanger Täuschung in der Preiswerbung der Fluglinien gekommen und nachdem Österreich mit einer nationalen Verpflichtung zur Angabe des Bruttopreises vorgeprescht ist.

Ebenso die künftige neue Spielzeugrichtlinie, die nach den Chinaimport-Skandalen auf die Tagesordnung kam. Anstelle einer Typenprüfung bleibt aber im Endeffekt alles beim Alten: das CE-Zeichen, das sich die Firmen selbst draufkleben können, wird nicht durch eine unabhängige Zertifizierung, wie es die Verbraucherverbände, etwa die vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) wollten, ersetzt.

EU-Rückschritte

Ein eklatanter Rückschritt in der europäischen Verbraucherpolitik ist beim Datenschutz zu verzeichnen, dies wurde hier ja schon öfter beschrieben. Aber auch in daneben vergleichsweise banalen Bereichen gibt es diese Rückschritte. Etwa die ohne irgendeine Notwendigkeit erfolgte Aufgabe der Standardisierung von Fertigpackungen. Diese Entstandardisierung widerspricht völlig dem Gedanken der Normierung, der für alle am Markt Beteiligten Sinn gibt.

Mit Standardisierung werden natürlich auch die Informations- und Beschaffungskosten der Verbraucher geringer, sie hat also Nutzeneffekt für alle. Das betrifft nicht nur Schraubengewinde und Glühlampenfassungen. Statt in Zukunft vom Kaffee bis zur Zahncreme jeweils dutzende verschiedene Packungsgrößen zu haben, wäre eine Reduktion der heute schon bestehenden Nennfüllmengen die sinnvolle Alternative gewesen.

Genau in diesem Auseinanderklaffen von Rhetorik (dem Programmatischen) und der schließlich servierten dünnen Suppe liegt der Grund für nationale und übernationale Politikverdrossenheit. Ändern ließe sich daran schon dadurch was, wenn die Akteure in Brüssel die Karten offen auf den Tisch legen würden, man es also ausspräche, dass die Industrielobbies sich dort und da durchgesetzt, dies oder jenes verhindert haben, usw. Zumindest ist es glaubwürdiger, als dünne Suppen nur gut und schön zu reden.