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Breitscheidplatz: Wie lange wurde der Anschlag vorbereitet? Und von wem?

Fragen im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu Tatgeschehen und möglichen Tatbeteiligten. Im Abgeordnetenhaus verweigern zwei Zeugen des LKA komplett die Auskunft

Nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 in Berlin konnte der mutmaßliche Attentäter Anis Amri aus der Stadt entkommen. Am 23. Dezember wurde er in der Nähe von Mailand von italienischer Polizei erschossen.

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages erfuhr man jetzt: Am 22. Dezember 2016 rief um 3:10 Uhr nachts auf der Telefonnummer des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für Islamismus-Hinweise ein Mann an und berichtete, er habe den Gesuchten am Abend vorher, am 21. Dezember, gegen 22 Uhr in der Nähe von Lyon gesehen. Es habe sich um Amri gehandelt, der in einem Peugeot saß und ihn nach dem Weg nach Lyon fragte.

Dem BfV erschien der Anruf glaubwürdig. Der Anrufer hatte eine spanische Telefonnummer. Die Abgeordneten fragten sich: Wer kennt schon die spezielle Hotline des deutschen Inlandsgeheimdienstes? Könnte es sich bei dem Hinweisgeber selber um eine Person mit Bezug zu Nachrichtendiensten gehandelt haben?

Der Hinweis aus Frankreich auf Amri blieb im BfV zunächst allerdings liegen und wurde nicht bearbeitet. Auf dem entsprechenden Vermerk des BfV findet sich dann noch der Eintrag: "Nach Erkenntnissen des BKA hat Amri Berlin noch nicht verlassen." Fünf Tage vergingen, ehe den Ermittlern dann am 27. Dezember besagter Hinweis zugeleitet wurde. Da war der Gesuchte bereits seit vier Tagen tot.

An einen solchen Hinweis aus dem BfV konnte sich der BKA-Beamte Alexander S., der nach dem Anschlag vor allem für die Hinweisbearbeitung zuständig war, nicht erinnern. Seine achselzuckende Antwort auf diesen fragwürdigen Vorgang und die Behauptung, Amri habe Berlin noch nicht verlassen: Sie hätten damals ja auch keine Hinweise gehabt, dass Amri nicht mehr in Berlin sei.

Jedenfalls wurde der Tatverdächtige am 22. Dezember noch gesucht, als der Hinweis auf ihn beim BfV einging. Seine Weitergabe ans BKA, sollte sie tatsächlich erfolgt sein, müsste in der Hinweisakte des BKA zu finden sein, so Alexander S. Die Hinweisakte liegt inzwischen beim Generalbundesanwalt (GBA).

Gab es Mittäter und Unterstützer?

War der Tunesier Amri tatsächlich der Alleinverantwortliche für den Anschlag, dem zwölf Menschen zum Opfer fielen oder gab es Mittäter und Unterstützer?

Einer von Amris-Komplizen war der Tunesier Bilel Ben Ammar. Nach dem Anschlag wurde er am 3. Januar 2017 festgenommen, einen Tag später erging Haftbefehl. Ben Ammar tauchte hinter Amri an zweiter Stelle des Mordermittlungsverfahrens "City" auf, das die Bundesanwaltschaft seither führt.

Auf dem Handy des Beschuldigten Ben Ammar entdeckten die Ermittler Fotos, die bereits im Februar 2016 gemacht wurden - Fotos vom Breitscheidplatz in Berlin. Sie zeigen aber nicht etwa Sehenswürdigkeiten wie die Gedächtniskirche, sondern die Straße, den Boden, Poller und die Stelle, wo der LKW auf den Platz fuhr. Die Schlussfolgerung der Kriminalbeamtin, die die Bilder ausgewertet hat, war: Es handelte sich nicht etwa um touristische Motive, sondern "eventuell um eine Ausspähung". Das habe, wie die Zeugin jetzt im Ausschuss erklärte, ihr ganzes Team genauso gesehen, und das habe sie so auch in ihren Bericht geschrieben.

War Ben Ammar in Tatvorbereitungen einbezogen? Liefen Planungen bereits seit Februar 2016? Oder noch länger? Denn ein weiterer Bekannter Amris, Habib Selim, der mit ihm nach Deutschland kam, soll schon im Dezember 2015 Bilder von Berliner Weihnachtsmärkten gemacht haben. Waren also sogar noch mehr Personen beteiligt oder eingeweiht? Auf Ben Ammars Handy sicherten die Ermittler weitere Fotografien vom Breitscheidplatz, die im März 2016 entstanden sind und aus denen hervorgeht, dass er damals von jemandem begleitet worden sein muss.

Doch noch bevor die Kriminalbeamtin ihren Bericht über die verdächtigen Fotos fertig gestellt hatte (am 3. Februar 2017), war Ben Ammar abgeschoben worden - und zwar aus dem laufenden Ermittlungsverfahren heraus und trotz Haftbefehl. Eine Entscheidung, die seit Monaten auf anhaltende Kritik auch in Opferkreisen stößt.

Unklar ist auch für den parlamentarischen U-Ausschuss, wo Ben Ammar in den Tagen nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 war. Am 29. Dezember wurde das Mordverfahren gegen ihn und Amri sowie gegen Unbekannt eröffnet. Doch schon am 28. Dezember soll, wie das Magazin Focus im Februar schrieb, entschieden worden sein, ihn abzuschieben.

Wie lief der Anschlag genau ab?

Die Fragen zum Tatgeschehen werden mehr, auch weil bisher nicht bekannt ist, was die obersten Ermittler, Bundesanwaltschaft und BKA, an gesicherten Erkenntnissen besitzen. Weil die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse bislang nicht umfassend aufgeklärt wurden, müssen sie jeder Information, Teilinformation oder Scheininformation hinter her kehren.

Beispiel Tat-LKW. Mehrere Zeugen geben an, im Führerhaus zwei Männer gesehen zu haben. Jetzt berichtet [1] Focus über eine Zeugin, die sogar drei Personen wahrgenommen haben will.

Der LKW, der einer polnischen Spedition gehörte, war am 18. Dezember 2016 von Mailand aus gestartet. Noch vor seiner Ankunft in Berlin soll es, wie der Abgeordnete Konstantin von Notz (Bündnisgrüne) in der vorherigen Sitzung berichtete [2], Eindringversuche in die Fahrerkabine des LKW gegeben haben.

Der Abgeordnete Benjamin Strasser (FDP) ist erneut auf eine Merkwürdigkeit im Umgang mit Amri gestoßen. Zwei Tage, nachdem das LKA von Nordrhein-Westfalen (NRW) ihn als sogenannten "Gefährder" einstufte, am 17. Februar 2016, baten die Düsseldorfer das Bundeskriminalamt, den Fall zu übernehmen. Doch das BKA lehnte ab. Das Übernahmeersuchen geschah im Rahmen einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) am 19. Februar 2016. Im Protokoll der fraglichen Sitzung steht nichts davon.

Am 18. Februar 2016 war Amri von NRW nach Berlin gereist und kurzzeitig festgenommen worden. Kriminalhauptkommissar Alexander S., der als Vertreter des BKA damals an der GTAZ-Sitzung teilgenommen hatte, wollte sich im Ausschuss nur "schwach" an den Vorgang einer Übernahmebitte erinnern und bestritt, dass das BKA den Fall hätte übernehmen können, er sei Ländersache gewesen.

Für den FDP-Abgeordneten keine "verantwortungsvolle" Haltung des BKA. Außerdem eine widersprüchliche, denn um Amris Komplizen Ben Ammar hatte sich das BKA ja "gekümmert". Im Ermittlungsverfahren "Eisbär" gegen drei verdächtige Islamisten wurde Ben Ammar vom BKA als sogenannter "Nachrichtenmittler" eingesetzt. Dasselbe machte das LKA von NRW mit Amri im Ermittlungsverfahren "Ventum" gegen die Abu-Walaa-Gruppe. Ihre Telefone wurden abgehört.

Warum aber galten die beiden nicht selber als Beschuldigte? Das ist nicht ganz klar. Zumal sie Teil der jeweiligen Gruppe waren und konspirativ Nachrichten weitergaben. Hatten die Ermittler tatsächlich zu wenig gegen beide in der Hand und handelte es sich bei dem Status als "Nachrichtenmittler" um eine Konstruktion, um die Personen überwachen zu können, ohne dass die Polizei einen konkreten Tatverdacht gegen sie begründen musste? Eine Ausweitung der Abhörmöglichkeiten und Erweiterung des polizeilichen Instrumentariums sozusagen? Oder aber erklärte man eine Person bewusst gerade nicht zu einem Beschuldigten, weil es sich um eine Quelle handelte? Weder bei Ben Ammar noch bei Amri ist diese Frage abschließend beantwortet.

V-Person in der Islamistengruppe

Jetzt erfuhr man im Ausschuss, dass das BKA in der Islamistengruppe in Berlin, gegen die unter dem Namen "Eisbär" ermittelt wurde, eine V-Person hatte, sprich: einen Spitzel. Um wen es sich handelte, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Viele Möglichkeiten gibt es aber nicht.

Leute aus dieser Gruppe versuchten, in Deutschland Personen zu rekrutieren, die in Syrien für den Islamischen Staat (IS) kämpfen sollten. An diesen Aktionen war auch ein V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Berlin beteiligt, sein Name: Emanuel P. Damit wären also mindestens zwei Quellen von Sicherheitsbehörden in die Schleusung von Kämpfern Richtung Naher Osten involviert gewesen.

Da sich die Gruppe in Berlin bewegte, war auch das Landeskriminalamt in die Ermittlungen einbezogen. Emanuel P. galt als Tatverdächtiger. Dass er in staatlichen Diensten stand, wusste die zuständige Kriminalbeamtin des LKA nicht, wie sie den Abgeordneten erklärte. Unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft in das Manöver eingeweiht war oder ob der Verfassungsschutz auch die federführende Ermittlungsbehörde im Unklaren gelassen hatte. Über die LfV-Quelle erfuhr die Kriminalbeamtin später durch die Staatsanwaltschaft. Dort war das Verfahren ganz oben angesiedelt - bei Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, Vize-Generalstaatsanwalt, der auch in die Causa Amri persönlich involviert war.

Im September 2015 fand bei Emanuel P. eine Wohnungsdurchsuchung statt. Kurz danach wurde er abgeschaltet. Unerfindlicherweise wurde sein Laptop von den Gegenständen, die beschlagnahmt wurden, ausgenommen. Diese Entscheidung hatte aber nicht die Fallführerin getroffen, die Kriminalbeamtin S.D., sondern ihre Chefin im LKA Berlin. Die arbeitet inzwischen beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Aussageverweigerung

Zwei Beamte aus jener Abteilung im LKA Berlin wollte der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz einen Tag später als Zeugen vernehmen. Beide verweigerten grundsätzlich und vollständig die Aussage. Über den Konflikt wird ein Gericht entscheiden müssen.

Die Geschichte der beiden Kriminalbeamten "Herr L." und "Herr O." kann heute geradezu als archetypisch für den Umgang des Sicherheitsapparates mit dem Anschlag und dem mutmaßlichen Attentäter gelten. "O." war stellvertretender Kommissariatsleiter.

"L." und "O." hatten mit Anis Amri zu tun und kannten sein kriminelles Treiben genau: Er war nicht nur als "islamistischer Gefährder" eingestuft, sondern auch als "gewerbs- und bandenmäßiger Drogendealer" sowie als Mittäter einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung (Messerstiche) bekannt. Dennoch wurde Amri nicht verhaftet. Maßgeblich verantwortlich für diese Unterlassung war, nach allem was man bisher weiß, auch der Generalstaatsanwalt-Vize Feuerberg.

Bekannt wurden "L." und "O." dann aber vor allem, weil sie nach dem Anschlag die Akte Amri manipuliert hatten. Im Januar 2017 fertigten sie einen Bericht, in dem sie Amris Drogentaten abschwächten und zudem seine Komplizen verschwiegen. Der Falschbericht wurde auf den 1. November 2016 zurückdatiert und in die Akte geschmuggelt.

Heraus kam das im Mai 2017 durch die Recherchen des vom Senat eingesetzten Sonderermittlers Bruno Jost, ein ehemaliger Bundesanwalt der Bundeanwaltschaft. Daraufhin richtete der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), nicht nur eine polizeiinterne Untersuchungskommission ein (Task Force Lupe), sondern erstattete auch Anzeige gegen die LKA-Beamten wegen Strafvereitelung im Amt. Zusätzlich wurden Disziplinarverfahren gegen L. und O. angestrengt [3].

Im April 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Polizeibeamten L. und O. ein. Zwar gebe es Indizien für ein "Kleinschreiben" der Amri-Delikte und die "Fälschung" von Daten, es sei aber nicht erwiesen, so die Behörde, dass das mit Täuschungsabsicht geschah. Ein Persilschein, mit dem die Behörde nicht nur zwei Polizisten schützte, sondern in gewisser Weise auch sich selbst und ihre Führung: Vizechef Feuerberg und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Bevor sie oberste Staatsanwältin in der Stadt wurde, war sie Polizeivizepräsidentin, also die ehemalige Chefin der zwei beschuldigten LKA-Beamten.

Die Disziplinarverfahren gegen L. und O. laufen noch. Beide erschienen mit Rechtsbeiständen im Abgeordnetenhaus und erklärten, von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie wieder aufgenommen werden, so ihre Begründung. L. sprach den Opfern noch sein Mitgefühl aus und wünschte dem Untersuchungsausschuss viel Erfolg.

Man kann in ihrem Aussageverhalten auch eine Fortsetzung ihrer Vertuschungsversuche sehen. Die Abgeordneten stellten reihum dennoch einige Fragen, die die Zeugen stets mit derselben Formel beantworteten, sie nicht beantworten zu wollen: "Hat das LKA Berlin vom LKA Nordrhein-Westfalen die Auswertung von Chats Amris erhalten?" - "Welche Gepflogenheiten gibt es zwischen LKA und Verfassungsschutz, was die Führung von V-Personen angeht?" - "Wie kamen Sie zur Polizei?" - "Gab es Gefährder, die wie Amri eingeschätzt wurden oder höher?"- "Das LKA hatte das BKA um Auskunft zu Habib Selim und Bilel Ben Ammar gebeten: Haben Sie je Antwort erhalten?"

Selbst zu Aussagen, die sie im Februar 2018 gegenüber einer Zeitung gemacht haben, wollten sie sich nicht äußern. Und auch gegenüber der Staatsanwaltschaft hatten sich die beiden Beamten in ihrem Verfahren umfangreich ausgesagt. Die Protokolle umfassen über 30 Seiten. Umso ärgerlicher für den Abgeordneten Benedikt Lux (Bündnis 90/Grüne), dass ein Parlament dagegen "kein Wort" erfährt.

Der Ausschuss bestreitet das Vorliegen hinreichender Gründe für ein komplettes Auskunftsverweigerungsrecht. Das Protokoll des Prozedere, das der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader ein "Theaterstück" nannte, soll nun dem Landgericht zugeleitet werden, verbunden mit dem Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes, das bis zu 10 000 Euro betragen kann. Einer Entscheidung des Gerichtes wollen sich die Polizeibeamten beugen.

Thomas Moser 8


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.focus.de/politik/deutschland/ein-moeglicher-komplize-wurde-schon-abgeschoben-focus-neue-hinweise-auf-mittaeter-beim-anschlag-auf-berliner-weihnachtsmarkt_id_10582020.html
[2] https://uapod.berlin/20-sitzung-vom-04-04-2019-die-frage-nach-der-scharade/
[3] https://www.heise.de/tp/features/Amri-Komplex-Polizei-darf-Vertuschungen-der-Polizei-untersuchen-3722892.html