Bundestag: Sitzt ein Geheimnisverräter in der Unions-Fraktion?

Seite 2: Deutsche Kriegsschiffe im Ukraine-Einsatz: Die gesamte Antwort der Bundesregierung

Telepolis dokumentiert die Frage des Abgeordneten Al-Dailami sowie die Antwort von Siemtje Möller, Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverteidigungsministerium.


Abgeordneter Ali Al-Dailami (DIE LINKE.):

Wo konkret waren bzw. sind die Flottendienstboote der Bundeswehr seit dem 13. April 2022 positioniert (Positionen bitte als Liste bzw. Grafik angeben), und kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ihrer Aufklärungstätigkeit und dem Kriegsgeschehen in der Ukraine, darunter auch die Torpedierung des russischen Kriegsschiffes Moskwa am 14. April 2022 ausschließen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 8. Juni 2022

Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.

Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.

Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die operative Einsatzplanung zulassen.

Darüberhinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass der Frageanteil zu den konkreten Positionsangaben der Flottendienstboote aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, beantwortet werden kann.

Die Beantwortung der Frage würde die Preisgabe von Informationen beinhalten, die das Staatswohl in besonderem Maße berühren. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Schutz deutscher Interessen im Ausland nicht ausreichend Rechnung tragen.

Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.

Die Beantwortung der Fragen würde die Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert beschreiben, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf den Einsatz und die Fahrprofile der Flottendienstboote gezogen werden können.

Eine Preisgabe dieser Informationen könnte zu einer erheblichen Gefährdung der Flottendienstboote führen. Daraus können schwerwiegende negative Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland entstehen.

Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.