Bundestagsgutachten: Hohe Hürden für Corona-Impfpflicht
Ungeimpfte hätten "wesentliche Rolle" in Pandemie. Eingriff in Grundrecht körperlicher Unversehrtheit dennoch an "mehrere Voraussetzungen" geknüpft. Notwendiges Gesetz müsse offene Fragen und neue Erkenntnisse beachten
Die Einführung einer Impfpflicht zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen wäre nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (WD) an zahlreiche juristische Voraussetzungen geknüpft, um verfassungsrechtlich Bestand zu haben. Zudem müsste ein entsprechendes Gesetz angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens stetig an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Das geht aus zwei WD-Einschätzungen hervor, die von der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben worden waren. Beide Dokumente lagen Telepolis exklusiv vor.
Laut der Gutachten müsste eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung, wie sie in Deutschland derzeit nur gegen die Verbreitung des Masern-Virus besteht, unter anderem das Infektionsgeschehen, die freiwillige Impfbereitschaft sowie eventuelle Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Impfungen berücksichtigen. Dabei sei unstrittig, dass Ungeimpfte "bei der Epidemiologie der Erkrankung weiterhin eine wesentliche Rolle" spielten.
Ausnahmen von der Impfpflicht aber müsse es für Menschen geben, "für die keine Impfempfehlung vorliegt, (bei denen) eine Kontraindikation besteht oder die aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 noch immunisiert sind", heißt es in einem der beiden Einschätzungen.
Auch im Falle einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, etwa Pflege- oder Lehrkräfte, hänge die Legitimität dieser staatlichen Maßnahme davon ab, ob der erhoffte Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zur Intensität des Grundrechtseingriffs für die Betroffenen stehe. Dies müsse nachgewiesen werden.
Ein Grundrechtseingriff durch eine Impfpflicht wäre verfassungsrechtlich schließlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Regelung verhältnismäßig wäre, "mit ihr also ein legitimes Ziel verfolgt würde und sie ferner geeignet, erforderlich und angemessen wäre".
Die Debatte um eine mögliche Impfpflicht beschäftigt in einem zunehmenden Maße auch die Parteien der wahrscheinlichen künftigen Bundesregierung, SPD, Grüne und FDP. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich in dieser Woche offen für eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht gezeigt. "Ausschließen darf man nichts", sagte er im ZDF.
Auch die Grünen zeigen sich offen für eine generelle Impfpflicht. Vize-Parteichef Robert Habeck wandte jedoch ebenfalls im ZDF ein, eine Impfpflicht könne den erneuten massiven Anstieg der Corona-Infektionen wohl nicht stoppen: "Die morgen eingeführte Impfpflicht löst für übermorgen exakt null Probleme."
Gesetzliche Regelung empfohlen
In seinen Gutachten nun bescheinigt der wissenschaftliche Parlamentsdienst den derzeit zugelassenen Covid-Impfstoffen eine "hohe Wahrscheinlichkeit (…) auch gegen die derzeit dominante sogenannte Delta-Variante von Sars-CoV-2" zu schützen. Dies hätten verschiedene Studien ergeben.
Auch wenn das Risiko, dass Geimpfte positiv auf das Virus getestet werden nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts deutlich vermindert sei, müsse davon ausgegangen werden, dass auch bei ausbleibenden oder milden Krankheitsverläufen infektiös sind, schreiben die Autoren weiter.
Mit Blick auf die juristische Debatte sehen die Bundestagsexperten auch bei einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen die Notwendigkeit einer fundierten gesetzlichen Regelung.
Mit Erlass des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2000 sei das Gesundheitsministerium zwar ermächtigt, Impfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung anzuordnen. Es sei aber fraglich, ob die Lehr- und Pflegekräfte zu den dort aufgeführten "bedrohten Teilen der Bevölkerung" gezählt werden könnten. Lehr- und Pflegekräfte seien selbst nicht in größerem Maße gefährdet als andere Gruppen.
Ein Gesetz müsste daher juristisch Klarheit schaffen, ob nicht nur der Schutz der bedrohten Personen, sondern auch der Fremdschutz eine Impfpflicht in Lehre und Pflege legitimiere. Dies wäre der Fall, wenn eine gesetzliche Regelung Lehr- und Pflegekräfte als "Infektionsmultiplikatoren" einordne, die dann neben den unmittelbar gefährdeten Bevölkerungsgruppen zur Impfung verpflichtet seien.
Eine zentrale Rolle bei der Einführung einer etwaigen Impfpflicht spielt den Gutachten zufolge neben der Frage, ob diese Maßnahme in Abwägung zum Grundrechteeingriff einen erkennbaren Nutzen hat, der notwendige legitime Grund.
Mit der laufenden Impfkampagne solle verhindert werden, dass das Gesundheitssystem zusammenbricht, um so weiterhin die Behandlung von schwer erkrankten Menschen zu gewährleisten. Weil der Schutz der Pflegebedürftigen und alten Menschen sowie der Schülerinnen und Schüler zu diesem Ansinnen beitrage, sei ein solcher legitimer Grund gegeben, heißt es in einem der Gutachten. Eine Impfpflicht allein dem Schutz der Geimpften - also etwa von Lehr- oder Pflegekräften - wäre hingegen kein legitimes Ziel.
Impfpflicht greife nicht bei Genesenen
Offene Fragen gibt es nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zudem bei der Bewertung der Immunität Genesener. Die Impfpflicht sei bei Personen nicht geeignet, "bei denen bereits ein ausreichender Immunstatus besteht, beispielsweise durch eine vorangegangene Erkrankung".
Für die Zeit der Immunisierung müsste somit eine Ausnahme von der Impfverpflichtung gemacht werden. Unsicherheit bestehe allerdings noch über die Dauer einer Immunisierung.
Die zunehmenden Impfdurchbrüche, nach Definition des Robert-Koch-Instituts symptomatisch verlaufende Infektionen trotz Impfung, stellten die grundsätzliche Eignung der Impfung für einen weitgehenden Schutz hingegen nicht infrage, schreiben die Bundestagsexperten. Auch sei keine verfassungsrechtliche Unterscheidung zwischen einer Pflicht für eine einmalige Impfung und regelmäßigen Auffrischungsimpfungen ersichtlich.
In der Darstellung der laufenden wissenschaftlichen und politischen Diskussion gehen die Gutachten auch auf weitere mildere Mittel ein, um die Pandemie unter Kontrolle zu bekommen. So seien Impfempfehlungen und finanzielle Anreize zur Impfung als ein solches milderes Mittel anzusehen, könnten eine Impfpflicht aufgrund ihres freiwilligen Charakters aber nicht ersetzen.
Diskutiert werde zudem, ob ein Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastungen nicht besser durch einen Ausbau der Krankenhauskapazitäten zu erreichen werde. Dies würde die akuten Probleme in den Krankenhäusern aber wohl nicht lösen können.
Im Fall der Lehrkräfte könnte gegen eine Impfpflicht sprechen, dass Kinder und Jugendliche bisher eher milde Krankheitsverläufe gezeigt haben oder gänzlich symptomlos blieben. Hier seien aber viele Fragen, etwa zu Langzeitfolgen bei Kindern und Jugendlichen nach einer Covid-19-Erkrankung, noch nicht geklärt.
Grundsätzlich sei eine Testpflicht als ein milderes Mittel gegenüber einer Impfpflicht anzusehen, schreibt der Wissenschaftliche Dienst.
Abgeordnete: Debatte um Impfpflicht lenkt von politischem Versagen ab
"Nicht alles, was rechtens ist, muss auch richtig sein oder politisch richtungsweisend", kommentierte die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sevim Dagdelen, die Gutachten, die sie in Auftrag gegeben hatte. Sie sagte gegenüber Telepolis:
Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das Notlagen meistert und die Freiheit der Einzelnen achtet. Die Diskussion über eine Impfpflicht lenkt ab vom kriminellen Versagen der Bundesregierung. Wenn jetzt Überlastungen in Kliniken drohen, Betten auf Intensivstationen knapp werden oder Patienten auf Operationen warten müssen, dann, weil der politische Wille fehlt, die notwendigen Voraussetzungen für eine gute Versorgung zu schaffen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nichts getan für bessere Arbeitsbedingungen in den Kliniken, die Entlastung der Beschäftigten und eine anständige Bezahlung - mit der Folge, dass Zehntausende auf Station nicht mehr können oder wollen.
Statt solidarisch zu diskutieren, wie wir unser Gesundheitssystem bestmöglich aufstellen, wird die Debatte zunehmend enthemmter.
Sevim Dagdelen
Es sei "erschreckend", dass nun etwa gefordert werde, ungeimpfte Covid-Erkrankte an den Klinikbehandlungskosten zu beteiligen, so Dagdelen, die hinzufügte: "Wer wären die nächsten? Fettleibige, Alkoholiker, Risikosportler, Raucherkranke, HIV-Infizierte?"
Die Abgeordnete sprach sich dafür aus, nicht das Impfen zu erzwingen, "sondern einen politisch notwendigen und machbaren Kurswechsel hin zu einer Gesundheitsversorgung in gesellschaftlicher Hand".
Derweil steigt der Druck auf Ungeimpfte auch aus Brüssel. Nach Informationen des Online-Portals Euractiv plant die Europäische Kommission eine Empfehlung oder einen Rechtsakt, um die Nutzung des Covid-Zertifikats auf Reisen in der EU zu erweitern. Die Gültigkeit dieses Zertifikats soll auf zwölf Monate nach der letzten Injektion eines Covid-19-Impfstoffs begrenzt werden. Ohne gültiges Zertifikat wären Reisen nur noch mit einem PCR-Test möglich.
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version des Textes wurden Impfdurchbrüche als Infektionen trotz Impfung beschrieben. Das Robert-Koch-Institut definiert Impfdurchbrüche als "eine PCR-bestätigte Sars-CoV-2 Infektion mit Symptomatik". Die Textstelle wurde entsprechend überarbeitet.