Bundeswahlleiter: Keine 3-G-Regelung in Wahllokalen

Bild: Dirk1981/ CC BY-SA 4.0

Das Tragen einer Gesichtsmaske bei der Stimmabgabe an den Urnen wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt

Der Bundeswahlleiter stellte am Montagmorgen "aufgrund aktueller Diskussionen" klar, dass die 3-G-Regeln nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen nicht gelten wird. Auch ungeimpfte und ungetestete Personen könnten im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Darüber hinaus bestehe auch die Möglichkeit zur Briefwahl.

Dass eine solche Erklärung nötig ist, zeigt ein Klima der Unsicherheit und Verunsicherung an. Immerhin steht hier ein Grundrecht zur Debatte, das in Diskussionen über Demokratie meist als Erstes genannt wird. So hatten Juristen auch schon vor der Twitter-Erklärung des Bundeswahlleiters darauf aufmerksam gemacht, dass für eine derart drastische Einschränkung das Bundeswahlrecht im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens geändert hätte werden müssen.

Unklar bleibt, wie die Maskenpflicht gehandhabt wird. "Es kann je nach Land eine Maskenpflicht gelten", twittert der Bundeswahlleiter.

Nach Informationen der Zeit sollen "Maskenverweigerer" in Baden-Württemberg keinen Zutritt zum Wahllokal bekommen. In Nordrhein-Westfalen wolle man dagegen den Wahlvorständen Ermessenspielraum lassen, da Personen, die keine Maske tragen wollen, "nach hiesiger Auffassung nicht pauschal von der Urnenwahl ausgeschlossen" würden. Niedersachsen verweist dagegen auf die Maskenpflicht laut Corona-Verordnung.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss den Angaben zufolge per Briefwahl abstimmen - es sei denn die erwachsene Person kann per Attest nachweisen, dass es ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.

NRD

Diskussionen gab es auch bei Zugangsberechtigungen für den Zugverkehr. Dazu äußerte sich Gesundheitsminister Spahn. Eine Prüfung der Fachressorts habe ergeben, dass eine 3-G-Regel "weder aus gesundheitlichen Gründen nötig noch durchsetzbar" sei.

"Die Einführung einer 3-G-Regelung, die offensichtlich nicht oder jedenfalls nur sehr eingeschränkt kontrolliert und damit durchgesetzt werden kann, läuft ins Leere", heißt es in einer Stellungnahme des Gesundheits-, Innen- und Verkehrsministeriums an das Kanzleramt, die die Nachrichtenagentur Reuters übermittelt. Die Regierung hatte am vergangenen Freitag bestätigt, dass man eine 3-G-Regel für Fernzüge prüfe. SPD-Kanzlerkandidat Scholz wie auch Kanzlerin Merkel hatten sich dafür ausgesprochen.

Fazit ist, dass die Maskenpflicht genüge, da weder Personal noch Passagiere einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Schärfere Schutzmaßnahmen seien "unverhältnismäßig", solange es dazu keine neuen Erkenntnisse gebe, die dem heutigen Stand widersprechen.

Aus der Politik gibt es unterdessen Signale, die eine Ausweitung der 2G-Regelung für möglich halten. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil machte darauf aufmerksam, dass sich die Infektionslage im Herbst und Winter so entwickeln könnte, dass ab einem bestimmten Punkt "2G für sehr viele Bereiche denkbar" wäre. Derzeit sei dies aber "nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar" und vor Gericht kaum zu rechtfertigen.