Corona-Maßnahmen: "Schwerer Eingriff in die Grundrechte"

Bundesverwaltungsgericht: Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Frühjahr 2020 unverhältnismäßig. Einsichten wie diese könnten anders diskutiert werden. Das wäre fair gegenüber Maßnahmen-Kritikern, die nicht zum Lager der "Querdenker" gehören.

Höchstrichterlich wurde nun festgestellt, dass bestimmte Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell entschieden, dass die Regelungen der Ausgangsbeschränkungen, die in Bayern ab Ende März 2020 galten, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar waren.

Sehr ernst gemeinte Maßnahmen

Die Ausgangsbeschränkungen würden von der Polizei und den Ordnungsdiensten der Kommunen kontrolliert, kündigte damals der bayerische Ministerpräsident Söder an – und wer in Bayern lebt, weiß, wie ernst das gemeint ist.

Im damaligen Bericht der Süddeutschen Zeitung hieß es im Satz, der der Ankündigung der Kontrollen folgte: "Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld - nach dem Infektionsschutzgesetz sind Strafen von bis zu 25.000 Euro möglich." Auch solche Sätze sagten einem, dass das ernst gemeint ist, aller Surrealität, die man empfinden mochte, zum Trotz.

Zu den surrealen Begebenheiten seinerzeit gehörte auch die große Parkbank-Posse: Sitzen auf der Parkbank galt auf Grundlage der eingangs zitierten bayerischen Ausgangsbeschränkungen als verboten.

Darauf wiesen auch die bayerischen Polizeipräsidien in den sozialen Netzwerken regelmäßig hin. So hatte die Polizei München am Dienstag auf Twitter geschrieben: "Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt."

SZ, 8. April 2020

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) benötigte einige Zeit – und den Druck der Opposition – bis er sich öffentlich zur Erklärung durchrang: "Anders als ursprünglich kommuniziert, sei es doch erlaubt, auf einer Parkbank sitzend ein Buch zu lesen." (SZ).

Die Posse und die Debatte

Die Posse darüber, dass die Parkbank in Bayern zum "Hauptquartier des Bösen gemacht" wurde, hatte ihre lustigen Seiten. Laut SZ blieb die Polizei höflich, wenn sie die Leute von Parkbänken vertrieb und ggf. Bußgeld(!) eintrieb.

Nicht so höflich war die Debatte. Man erinnere sich, Daniel Kehlmann sagte Anfang Mai 2020 im Interview mit dem SZ-Magazin:

Das ist das Gute an der Philosophie: Sie bringt uns bei, dass individuelle Rechte nie von individueller Willkür abhängen dürfen. Und deswegen ist es für mich keine burleske Kleinigkeit, dass die bayerische Polizei zwischenzeitlich twitterte, es sei nicht erlaubt, auf einer Parkbank ein Buch zu lesen. Das einzige, was mich vor Polizeiwillkür schützt, ist das Recht. Viele der aktuell verhängten Regeln sind vollkommen willkürlich, manche sogar widersinnig.

Daniel Kehlmann, SZ-Magazin, 05.05.2020

Kehlmann erntete für seine Bemerkungen zu den Maßnahmen heftige Empörung. Man empfahl ihm, der "nicht einmal ansatzweise" wisse, wie die R-Zahl zustande kommt, besser zu schweigen.

Das ist ein relativ harmloser Ausschnitt aus einer Debatte über die Ausgangsbeschränkungen und Corona-Maßnahmen, die mit harten Attacken gegen Meinungsäußerungen glänzte, die Willkür bei den Maßnahmen herausstellten oder kritisierten.

Verhältnismäßigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht spricht in seiner gestrigen Entscheidung von einem "schweren Eingriff in die Grundrechte", der nicht verhältnismäßig war:

Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten. Für die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne hätte in der Tatsacheninstanz plausibel dargelegt werden müssen, dass es über eine Kontaktbeschränkung hinaus einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten konnte, physische Kontakte zu reduzieren und dadurch die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Auch daran fehlte es hier.

Bundesverwaltungsgericht

Ein Kommentar des Bayerischen Rundfunk am Mittwochmorgen dazu äußert vor allem und besonders Verständnis für die bayerische Regierung (ab Minute 1:00). Im Nachhinein könne ja jeder schlauer sein. Wie verhältnismäßig ist das denn?

Es sei verständlich, dass die bayerische Regierung damals das Risiko, sich zu treffen, so weit wie möglich minimieren wollte, "noch weiter als mit reinen Kontaktbeschränkungen".

Dies sei aber kein Urteil, das Corona-Leugnern und fundamentalistischen Maßnahmengegnern in die Hände spiele. Es beziehe sich ja "nur" auf eine Vorschrift.

Das ist ein bezeichnendes Missverständnis. Denn es gibt auch eine Menge Kritiker an den Maßnahmen, die nicht zum Lager der "Corona-Leugner" und der "fundamentalistischen Maßnahmengegner" gehören.

Diese werden hier nicht angesprochen, sondern komplett ignoriert, und es gab auch nicht nur die eine Vorschrift, sondern eine ganze Reihe - und eine Debatten-Kultur dazu, die mit Diffamierungen (bis hin zu "demokratiefeindlich") und Drohungen nicht gespart hat. Auch das wird hübsch übergangen.