"Daniel Blake" in Deutschland

Ein eindrucksvoller Film von Ken Loach regt dazu an, die neoliberalen "Agenda-Reformen" in Deutschland kritisch zu hinterfragen

"Ich, Daniel Blake" heißt der Film von Ken Loach, der 2016 in Cannes mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde. Jetzt in Corona-Zeiten, in denen auch die Kinos geschlossen sind, habe ich mir dieses aufrüttelnde Sozialdrama noch einmal zu Hause per Video angesehen und war tief bewegt.

Der wesentliche Inhalt ist kurz erzählt. Daniel Blake ist ein Durchschnittsengländer, ein Facharbeiter und gelernter Schreiner, der durch einen Herzinfarkt seine Arbeit verliert und deshalb Sozialhilfe beantragt. Aber die Staatsbürokratie auf dem Sozialamt stellt sich quer und verwehrt ihm die finanzielle Unterstützung. Schnell gerät er in einen Teufelskreis von Zuständigkeiten, Bestimmungen und Antragsformularen. Bei einem seiner häufigen vergeblichen Besuche im Jobcenter verstirbt er plötzlich in der Toilette, wahrscheinlich an einem durch den erlebten Stress ausgelösten Herzversagen.

Ich, Daniel Blake. Bild: © Le Pacte

Wenn man diesen erschütternden Film gesehen hat, drängt sich die Frage auf, wie es einem "Daniel Blake" in Deutschland wohl ergehen würde. Die Antwort zeigt in erschreckendem Maße, wie unser "Sozialstaat" durch die neoliberalen "Agenda-Reformen" der letzten 20 Jahre, vor allem durch die neuen Rentengesetze aus dem Jahre 2001 und die Agenda 2010, die 2003 von der rot-grünen Regierung unter Führung von Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) in Gang gesetzt wurde, abgebaut und weitgehend zerstört worden ist.

In was für einer Gesellschaft leben wir heute in Deutschland? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass insbesondere in den letzten 20 Jahren die bundesrepublikanische kapitalistische Gesellschaft der ersten Jahrzehnte nach 1945 einer tiefgreifenden sozialpolitischen Veränderung unterzogen worden ist und sich in einen "neoliberalen" Kapitalismus umgewandelt hat.

Das Ziel des Neoliberalismus ist bekanntlich die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Ordnungsmechanismen ohne Rücksicht auf die betroffenen Menschen durch Deregulierungen (Abbau der staatlichen Einflüsse auf die Märkte), Privatisierungen (von öffentlichem Eigentum) und Sozialabbau (bei den abhängigen Beschäftigten). Das Ergebnis dieser heute schon weit fortgeschrittenen gesellschaftlichen Entwicklung ist überall zu besichtigen: Eine weitere Begünstigung der Reichen mit einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben.1

Am möglichen Schicksal eines "Daniel Blake" in Deutschland lässt sich diese Entwicklung exemplarisch aufzeigen.2

Lohnfortzahlung und Krankengeld

"Blake" wäre als Facharbeiter auch in Deutschland wahrscheinlich ein Angehöriger der Mittelschicht. Im Krankheitsfall, zum Beispiel nach einem Herzinfarkt, steht ihm seit 1970 eine Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen nach Beginn der Krankschreibung mit einem Bruttolohnanspruch von 100 Prozent zu.

Erinnert sei daran, dass für dieses Ziel die Gewerkschaften 1956 einen 116 Tage dauernden erbitterten Streik durchgeführt haben und letztlich damit erfolgreich waren. Wahrscheinlich ist das der entscheidende Grund, warum diese Bestimmungen bis heute nicht angetastet worden sind.

Nach Auslaufen der Lohnfortzahlung steht "Blake" als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung bei weiterer Krankschreibung bis zu eineinhalb Jahre Krankengeld zu, allerdings nur in Höhe von höchstens 90 Prozent des letzten monatlichen Nettoverdienstes. In der Zeit vor den "Agenda-Reformen" betrug das Krankengeld noch 100 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Es ist somit um zehn Prozent gekürzt worden.

Arbeitslosengeld I

Nach der Zeit der Krankschreibung und bei weiterer Arbeitslosigkeit kann "Blake" Arbeitslosengeld beantragen. Es steht ihm zunächst das Arbeitslosengeld I zu. Dieses beträgt 60 Prozent (für Alleinstehende) bzw. 67 Prozent (mit Kindern) des letzten monatlichen Nettoverdienstes.

Bei längerer Arbeitslosigkeit wird er feststellen müssen, dass die Bezugsdauer dieser Leistung von früher bis 32 Monate deutlich gekürzt wurde. Unter 50-Jährigen wird sie nur noch für maximal zwölf Monate (früher 24 Monate) gewährt. Bei über 50-Jährigen steigt die Bezugsdauer bis auf maximal 24 Monate bei einem Alter von 58 Jahren an.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Weiterhin wird er feststellen, dass die ihm früher im Anschluss an das Arbeitslosengeld zustehende Arbeitslosenhilfe ganz gestrichen worden ist. Diese betrug 53 Prozent (für Alleinstehende) und 57 Prozent (mit Kindern) des letzten Nettogehalts, war zeitlich unbegrenzt, mit weniger Auflagen und Sanktionen verbunden und wurde, wie heute auch das Arbeitslosengeld II, aus Steuermitteln finanziert.

An Stelle der Arbeitslosenhilfe ist das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Angehörige unter 15 Jahren) getreten, auch Hartz IV genannt. Dieses erhalten Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld I, wenn sie erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. Es ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitslose.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld entsprechen dem Niveau der Sozialhilfe und setzen sich aus 3 Bausteinen zusammen: Regelleistungen (2021: 446 Euro für eine alleinstehende Person), Kosten für Miete und Heizung (bis zu einem festgelegten Maximum) sowie einen Mehrbedarf bei besonderen Situationen auf Antrag.

Zu den Bestimmungen, die das Arbeitslosengeld II betreffen, gehören, dass eigene Einkommen und Vermögen – bis zu einem geringen Freibetrag – angerechnet werden. Weiterhin kann bei den geforderten regelmäßigen Vorstellungen in den Jobcentern Druck auf Arbeitslose zur Annahme jeder Arbeit ausgeübt werden, wobei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen bis hin zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeld II (inklusive Miete und Heizung) bestraft werden müssen.

Es besteht ein gesetzlicher Automatismus, der keine Berücksichtigung der Umstände erlaubt. 2016 waren 641.000 Hartz IV-Bezieher von 940.000 Sanktionen betroffen, ein Drittel davon hatte Kinder.3

Obwohl mittlerweile die Zahl der von Hartz IV Betroffenen von 4,3 Millionen auf 5,6 Millionen stark gestiegen ist4, ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Widersprüche und Klagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark gesunken. Mit den dazugehörigen Kindern sind weitere Millionen Menschen von Hartz IV betroffen. 2016 wurde festgestellt, dass ein Drittel davon unter psychischen Problemen wie Depressionen und Angststörungen litt.5

Erwerbsminderungsrenten

Nach längerer Krankschreibung wird der Hausarzt dem deutschen "Daniel Blake" empfehlen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.6 Da in der Deutschen Rentenversicherung der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt, erfolgt spätestens jetzt die Einweisung in eine Rehabilitations-Klinik.

Dort wird regelmäßig auch eine sozial-medizinische Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Von deren Ergebnis hängt ab, ob für den Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt. Da ich mich kürzlich in einem gesonderten Artikel in Telepolis ausführlich mit den seit dem 1.1.2001 geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Erwerbsminderungsrenten beschäftigt habe, verweise ich hier auf diesen Beitrag.7

Altersrenten

Mit Erreichen der Altersgrenze kann "Blake" die Regelaltersrente beantragen. Diese ist an zwei Voraussetzungen gebunden, an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren (Mindestversicherungszeit) und an die Vollendung des 65. Geburtstags plus x Monate (durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze ab 2012 auf 67 Jahre ab Jahrgang 1947 um jeweils einen Monat pro Jahr).

Ein früherer Rentenbeginn mit 63 Jahren ohne Abschläge bzw. mit 60 Jahren (unter bestimmten Umständen mit Abschlägen bis 10,8 Prozent) ist nur noch für Schwerbehinderte (Altersrente für Schwerbehinderte) möglich und setzt eine entsprechende Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz voraus. Die frühere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr ist inzwischen ausgelaufen.

2019 betrug in Deutschland die durchschnittliche monatliche Brutto-Altersrente in den alten Bundesländern bei Männern 1.139 Euro und bei Frauen 710 Euro und in den neuen Bundesländern bei Männern 1.212 Euro und bei Frauen 1.023 Euro.

Da auch Altersrentnerinnen und -rentner Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent und zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 Prozent zahlen müssen, kann man bei einer Rente von rund 1.100 Euro brutto mit einer Netto-Rente zwischen 950 und 1.000 Euro rechnen. Neben diesen Beiträgen fallen zudem Steuern auf die Rente an, wenn diese über dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro (Stand 2021) liegt.

Durch die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Absenkung des Rentenniveaus, das im Jahr 1985 57,5 Prozent und im Jahr 2000 noch 53 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes betrug, auf mittlerweile 48 Prozent (2019) hat "Blake" eine deutlich niedrigere Altersrente als früher zu erwarten.

Aufgrund der Einführung des Riester- und Nachhaltigkeitsfaktors (sogenannte Dämpfungsfaktoren) sind in den vergangenen Jahren deutliche Rentenkürzungen erfolgt, die noch zunehmen werden, wenn das Rentenniveau, wie geplant, bis 2030 auf 43 Prozent des letzten Nettoverdienstes weiter abgesenkt wird.8 Von 2000 bis 2016 ist das Rentenniveau real um zehn Prozent abgesenkt worden und soll bis 2030 um weitere 15 Prozent gekürzt werden. Weitere aufregende Erkenntnisse zur "Rentenschwindsucht" bietet ein kürzlich in Telepolis veröffentlichter Artikel von Reiner Heyse.9

Die Rentenkürzungen sollen angeblich durch eine private kapitalgedeckte Zusatzrente, die sogenannte "Riester-Rente", ausgeglichen werden, was aber trotz der staatlichen Zuschüsse nicht funktionieren kann. Der Grund: Nur ein Teil der Rentenversicherten hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen, wobei vor allem diejenigen, die sehr wenig verdienen und eine besonders niedrige Rente zu erwarten haben, gar nicht "riestern" können.

Nicht in allen europäischen Ländern ist das Rentenniveau so niedrig wie in Deutschland. So erhielt 2013 beispielsweise in Österreich ein Neurentner nach 35 Jahren Beitragszahlungen eine Durchschnittsrente (brutto) von 1.580 € (in Deutschland von 1.050 €) in 14 monatlichen Auszahlungen. Das heißt, er erhielt etwa 75 Prozent mehr bzw. ca. 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Mindestrente betrug in Österreich 12.000 Euro pro Jahr.

Deshalb führt der Vergleich zwischen den Altersversorgungssystemen in Deutschland und Österreich zu eindeutigen Ergebnissen10: Das Rentenniveau in Österreich ist deutlich höher (um 70 bis 100 Prozent), das Rentensystem ist deutlich gerechter (ein System für alle), deutlich armutsfester (Mindestrente) und die Renten sind deutlich zukunftssicherer (reine Umlage-Rente).

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