"Das Erste" eindampfen?
Sachsen-Anhalts Medienminister sorgt mit einem Vorschlag zur Zukunft des Gebührenfernsehens für Aufsehen
Heute findet in Saarbrücken eine Konferenz der Ministerpräsidenten statt, in der die Vertreter der deutschen Bundesländer auch über die Zukunft der deutschen Gebührensender sprechen wollen. Rainer Robra, der Medienminister von Sachsen-Anhalts hat diesem Thema durch ein Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung bereits vorab viel Aufmerksamkeit beschert.
Zu den am 30. September vorgelegten "Sparvorschlägen" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (vgl. "Mogelpackung" von ARD und ZDF?) meinte der CDU-Politiker, diese werde man zwar "erstmal nehmen", sehe nun aber "die Politik am Zuge". Bliebe es nämlich bei den Plänen der Anstalten, dann wäre der Berechnung der Rundfunkkommission nach "2021 eine Beitragserhöhung von bis zu 1,20 Euro pro Haushalt nötig", um den Sendern weitere 2,1 Milliarden Euro zukommen zu lassen. Da ARD und ZDF selbst keine Vorschläge gemacht haben, wie sie diese 2,1 Milliarden Euro einsparen wollen, wartet Robra (der auch im ZDF-Fernsehrat sitzt) mit eigenen Ideen auf.
Das ARD-Programm "Das Erste", das aktuell einen sehr großen Anteil der Rundfunkgebühren verschlingt, aber qualitativ mit Soaps, Schmonzetten und Schlagershows eher negativ auffällt (vgl. Zwangsabgabenfinanzierte Albtraumfabrik Degeto), sollte man seiner Ansicht nach auf ein "Schaufenster der Regionen" zurückfahren, in dem der Mitteldeutsche Rundfunk und die acht anderen Sender der Arbeitsgemeinschaft ihre regionalen Programme zweitverwerten. Dadurch könnte man sich unter anderem die zentralen Einrichtungen der ARD in Berlin sparen, wo er eine Präsenz des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) und des ZDF für ausreichend erachtet. Die ARD-Tagesschau wäre mit der Verwirklichung dieses Vorschlags "in dieser Form überflüssig", wie der CDU-Politiker meint. Gibt es mit dem Ersten und dem ZDF zwei "nationale Sender", wird Robras Eindruck nach nämlich "alles mit zuviel vom Gleichen zugepflastert."
Im Internet, wo die öffentlich-rechtlichen Sender sehr viel Geld in sehr umstrittene Angebote wie "Funk" stecken, diagnostiziert der Medienminister "massive Fehlentwicklungen", die die Politik "nicht gewollt" habe, als sie "vor zehn Jahren die Rechtsgrundlagen für die öffentlich-rechtlichen Telemedien beschloss". Da die Gebührensender seiner Ansicht nach gegen den Willen des Gesetzgebers schlussfolgerten, "dass Angebote mit Sendungsbezug presseähnlich sein dürfen", wenn "presseähnliche Angebote ohne Sendungsbezug […] untersagt" sind, spricht er sich "für ein konsequentes Verbot presseähnlicher Textproduktion im öffentlich-rechtlichen System" aus. Hier hat die Meinung des Medienministers mehr Gewicht als in anderen Bereichen, weil die Magdeburger Staatskanzlei bei der Neufassung dieser Regeln federführend ist.
Politiker von SPD und Grünen widersprachen Robras Reformvorschlägen umgehend: Björn Böhning, der Leiter der für Medien zuständigen Berliner Senatskanzlei, erklärte, sein rot-rot-grün-regiertes Bundesland werde sich den Plänen entgegenstellen, und Cornelia Lüddemann, die Fraktionschefin der Grünen in Sachsen-Anhalt, fürchtete öffentlich um die Sendungen "Tatort", "Lindenstraße" und "Tagesschau".
Spott über Selbstwahrnehmung
Deren Chefredakteur Kai Gniffke lobte seine Sendung auf Robras Kritik hin als eine, die "unvoreingenommen berichtet und den Leuten keine Meinung unterjubelt", "für nüchterne und unabhängige Nachrichten steh[t]", "den Diskurs über sämtliche Parteigrenzen hinweg [fördert] und "alle Positionen (auch die neu im Parlament vertretenen) [statt]finden" lässt.
Mit dieser Offenbarung seiner Selbstwahrnehmung zog Gniffke (den man seit seiner Erklärung zu Sprachregelungen in Foren und Sozialen Medien gern als "Machthaber" bezeichnet) auf Twitter viel Aufmerksamkeit und viel Spott auf sich. Robras Sparvorschlag kam hier eher gut an.
Warten auf das Bundesverfassungsgericht
Während die Ministerpräsidenten in Saarbrücken über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen, beschäftigen sich in Karlsruhe die Bundesverfassungsrichter mit mehreren Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, die den Instanzenweg durchschritten haben. Im September schickte das Bundesverfassungsgericht deshalb unter dem federführenden Berichterstatter Andreas L. Paulus "einen Katalog mit bohrenden Fragen" an den Bundestag, an den Bundesrat, die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten", mit dem sie einem Informanten der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) zufolge "das Thema komplett aufrollen".
NJW-Autor Joachim Jahn zufolge wird ein Urteil zum Rundfunkbeitrag nicht nur deshalb "mit besonderer Spannung […] erwartet", weil ihn praktisch alle Bürger zahlen müssen, sondern auch, "weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf [die Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht". "Mittlerweile", so der Schriftleiter, "haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien" (vgl. Bundesverfassungsgericht verschickt detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag).