Das ewige Leben des "Zombies der Netzpolitik"
- Das ewige Leben des "Zombies der Netzpolitik"
- Vorratsdatenspeicherung: Eine schwierige Geburt
- Fakten: Fehlanzeige
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Gerhard Schindler, Ex-Präsident des BND, fordert eine zweijährige Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz und tatsächliche Wirkung interessieren wenig
Eigentlich könnte die Situation für den Bundesnachrichtendienst kaum schlechter sein. Erst kürzlich hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Prüfbericht gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße beanstandet. Zudem sprach sie zwölf Beanstandungen aus. "Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten. Sonst spricht die oberste Datenschützerin so viele Beanstandungen in einem ganzen Jahr aus - an alle Behörden und Stellen, für die sie zuständig ist, zusammen", kommentiert netzpolitik.org.
Schon im Sommer hatte der BND für schlechte Schlagzeilen gesorgt. Das Parlamentarische Kontrollgremium präsentierte eine offene Bewertung, die die eklatante Kontroll- und Praxisdefizite der BND-Selektoren-Steuerung dokumentierte. So hat der BND über lange Zeit auf eigene Faust Ziele überwacht. Darunter auch ausländische Regierungseinrichtungen von EU- und NATO-Staaten und eine "niedrige zweistellige Zahl" von Staats- und Regierungschefs.
Vergehen sollen legalisiert werden
Aber es gibt auch gute Nachrichten für den BND. So darf sich der Auslandsgeheimdienst im kommenden Jahr über eine Etaterhöhung von 12 Prozent freuen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz sind es sogar 18 Prozent, wie der Rechercheverbund aus NDR, WDR und der Süddeutschen berichtete.
Damit nicht genug. Anstatt den Geheimdienst stärker zu kontrollieren oder gar ein Sonderstrafrecht für Geheimdienst-Mitarbeiter zu formulieren, wie es der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Nešković dringend einfordert, scheint der Gesetzentwurf zur BND-Reform ein wahrer Wunschkatalog des Geheimdienstes zu sein. Bereits im Juni veröffentlichte netzpolitik.org den Gesetzesentwurf. Der Journalist Andre Meister sprach davon, dass "in einigen Bereichen sogar eine erhebliche Ausweitung der Überwachung" droht. Entsprechend wurde der Text bei einer Anhörung im Innenausschuss am 26. September 2016 von einer Reihe von Sachverständigen scharf kritisiert.
Die Vorratsdatenspeicherung. Sie lebt
Der Journalist Sascha Lobo bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als "Zombie der Netzpolitik", weil sich die Regierung immer wieder vergeblich an eine gesetzliche Verankerung des Lieblingsspielzeugs aller Innenminister heranwagte. Aber seit dem 18. Dezember 2015 scheint der Zombie zum Leben erwacht zu sein. Seither verpflichtet das neue Gesetz Telekommunikationsunternehmen 10 Wochen lang Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten und Internetaktivität der zugewiesenen IP-Adresse zu speichern. Vier Wochen lang werden zudem Standortdaten aller Mobiltelefonate bei Beginn des Telefonats und aller mobilen Internetnutzung festgehalten.
Der aktuellen BND-Reform, dem Gesetzentwurf zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung", ist dies entschieden zu wenig. Nun sollen die Speicherfristen sogar auf sechs Monate ausgeweitet werden. Und wenn man schon mal bei der massiven Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist, sollte man nicht auf halbem Wege stecken bleiben. So scheint zumindest das Motto des ehemaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler zu lauten. In seiner Anhörung im Bundestag forderte er eine Ausweitung des Zeitraums, in dem der BND Daten speichern und auswerten kann, auf ganze zwei Jahre. Bedenken im Hinblick auf Datenschutz oder die Wirkung der Vorratsdatenspeicherung hat Schindler ebenso wenig wie Sorgen über die juristisch vorbelastete Vergangenheit der Vorratsdatenspeicherung.