"Das schreit geradezu nach Aufklärung"
Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth über die Rechtmäßigkeit des Afghanistan-Krieges und der Frage, ob die Terroranschläge in den USA aus rechtstaatlicher Sicht ausreichend aufgeklärt wurden
Dieter Deiseroth ist seit 2001 Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Völker-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Er hat den Sammelband "Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht" und, zusammen mit dem früheren Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs, M. Bedjaoui, das Buch „Völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung?“ herausgegeben. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau hat Deiseroth jüngst den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr kritisch betrachtet: Deutschlands "Kampfeinsatz". Jenseits des Rechts.
Die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan werfen gravierende rechtliche Probleme auf
Eine kürzlich geführte repräsentative Umfrage in Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass 69 Prozent der Bundesbürger einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern. Anfang 2010 wird es eine neue Afghanistan-Konferenz geben. Möglicherweise wird danach das deutsche Parlament der Entsendung weiterer deutscher Soldaten nach Afghanistan zustimmen. Der Einsatz in Afghanistan dauert nun schon gut 8 Jahre, die Bundeswehr ist dort seit 2002. Wie bewerten Sie die rechtliche Grundlage des Bundeswehr-Einsatzes?
Dieter Deiseroth: Ihre Frage zielt zum einen auf das geltende Völkerrecht und zum anderen auf das innerstaatliche Recht, also auf die deutsche Verfassung, das Grundgesetz. In beiderlei Hinsicht werfen die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr und der Verbündeten in Afghanistan gravierende rechtliche Probleme auf. Analysiert man diese, so gelange ich zu der Schlussfolgerung, dass weder eine hinreichende völkerrechtliche noch eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage für diese Einsätze vorhanden ist.
Welche rechtlichen Defizite der militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan gibt es Ihrer Meinung nach?
Dieter Deiseroth: Bei den nach 9/11 vor allem von der US-Regierung seit September/Oktober 2001 veranlassten Militäroperationen in Afghanistan ging und geht es um zweierlei: um die „Operation Enduring Freedom“ (OEF) und um die Einsätze der „Internationalen Sicherheitsunterstützungskräfte“ (ISAF). OEF wurde und wird völkerrechtlich und politisch als „Selbstverteidigung“ nach Art. 51 UN-Charta im Rahmen des von Präsident Bush jun. ausgerufenen „War on Terror“ gerechtfertigt. Der neue US-Präsident Obama setzt diese Linie fort. Bei ISAF stützte und stützt man sich dagegen sowohl juristisch als auch politisch auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nach Art. 39 und 42 der UN-Charta. Diese Resolutionen sollen die Aktivitäten von ISAF in Afghanistan legitimieren. Beide Rechtfertigungen sind defizitär.
Die Bundeswehr ist aber sowohl an OEF als auch an ISAF beteiligt.
Dieter Deiseroth: Ja. Dementsprechend hat der Deutsche Bundestag auch erneut mit Mehrheit seine Zustimmung zum Einsatz der Bundeswehr sowohl im Rahmen von ISAF als auch von OEF, jeweils in getrennten Beschlüssen, erteilt. Den Einsatz der Bundeswehr innerhalb von OEF-Aktionen hat das deutsche Parlament auf Antrag der Bundesregierung allerdings auf Verwendungen außerhalb Afghanistans, nämlich vor allem im Mittelmehr und am Horn von Afrika, beschränkt. Das ändert aber nichts daran, dass die bisher im Rahmen von OEF eingesetzten Bundeswehr-Spezialkräfte (KSK) nunmehr jedenfalls im Rahmen von ISAF in Afghanistan weiter agieren können. Sie tun dies offenbar auch mit weit reichenden Folgen. Aus jüngsten Medienberichten ist zum Beispiel einiges über die wichtige Rolle der KSK bekannt geworden. Dabei meine ich die von einem Bundeswehr-Oberst angeordneten US-Bomberangriffen auf die beiden im Flusssand bei Kundus steckengebliebenen gekaperten Tanklastzüge bzw. die dort anwesenden Menschen. Laut Medienberichten waren KSK-Männer an der Aktion beteiligt.
Heute ist eine Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nicht mehr gerechtfertigt
Aber nach Darstellung der Bundesregierung beteiligt sich Deutschland doch nun nur noch an ISAF-, nicht jedoch an OEF-Einsätzen. Beides sei strikt zu trennen.
Dieter Deiseroth: Das ist immer wieder behauptet worden. Der zwischenzeitlich zurückgetretene Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan, hat diese Trennungsthese zwischen OEF und ISAF auch in dem Afghanistan-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen der geplanten Tornado-Einsätze vertreten und sie dem Gericht vermittelt. Die Verfassungsrichter haben Schneiderhan dies damals abgenommen. Sie haben sich dabei auf dessen unterstellten militärischen Sachverstand und die nicht weiter hinterfragte Glaubhaftigkeit seiner Aussagen als sachverständiger Zeuge verlassen. Überprüft hat das Bundesverfassungsgericht diese „Trennungsthese“ jedoch nicht. Inzwischen spricht alles dafür, dass es bei der Unterscheidung zwischen OEF und ISAF eher um die Außenfirmierung geht.
Warum?
Dieter Deiseroth: OEF und ISAF unterstehen seit Jahren demselben Kommando, an dessen Spitze heute der US-General McChrystal steht. Auf die ihm in einem FAZ-Interview dieser Tage gestellte Frage, warum Präsident Obama „jetzt nur die Schutztruppe ISAF, nicht aber seine rund 30.000 Kräfte unter dem Antiterrormandat 'Operation Enduring Freedom' verstärkt habe, hat der Afghanistan-Beauftragte des US-Präsidenten, Richard Holbrooke, offen und ohne Scheu geantwortet: „Das ist nur noch eine formale Frage, seit beide Truppen unter dem Kommando eines Kommandeurs stehen.“
Sind die OEF-Einsätze nach geltendem Völkerrecht gerechtfertigt oder muss man hieran ernsthaft zweifeln?
Dieter Deiseroth: Ob die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die „Operation Enduring Freedom“ nach 9/11 jemals vorlagen, ist höchst zweifelhaft. Jedenfalls heute ist m.E. eine Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UN-Charta nicht gerechtfertigt.
Woraus ergibt sich, dass militärische Aktionen im Rahmen von OEF nicht auf das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht gestützt werden können? Begründete 9/11 kein Recht zur Selbstverteidigung der USA und zur Nothilfe seiner Verbündeten?
Dieter Deiseroth: Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass das (militärische) Selbstverteidigungsrecht, wie es in Artikel 51 der UN-Charta gewährleistet ist, überhaupt nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn ein Staat militärisch angegriffen wird („if an armed attack occurs“). Es muss sich also um einen gegenwärtigen militärischen Angriff handeln, der gerade erfolgt ist oder unmittelbar gegenwärtig bevorsteht. Dieses Selbstverteidigungsrecht darf sich außerdem nur gegen den Staat richten, der den Angriff geführt hat oder dem er zumindest zurechenbar ist.
Das Selbstbestimmungsrecht der Afghanen wurden missachtet
Noch einmal zurück zur UN-Resolution: Welche völkerrechtliche Relevanz haben die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates für die ISAF-Verbände in Afghanistan?
Dieter Deiseroth: Die Anwesenheit der seit Anfang 2002 in Afghanistan befindlichen ISAF-Verbände kann im Grundsatz auf entsprechende Resolutionen des UN-Sicherheitsrates1 nach Art. 39 und 42 UN-Charta gestützt werden. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes gelang es der Bush-Regierung, für diese Resolutionen im UN-Sicherheitsrat eine breite Mehrheit zu erhalten. Kein Staat ist dadurch aber zur Truppenentsendung verpflichtet worden. Jeder Staat kann frei darüber entscheiden, ob er sich daran beteiligen will. Jeder Staat kann und muss selbst prüfen, ob er Truppen schicken will und kann oder nicht. Vor allem NATO-Staaten haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, während etwa islamische Länder sich kaum daran beteiligt haben, obwohl sie Afghanistan kulturell näher stehen.
Gegen eine Teilnahme an diesen ISAF-Einsätzen in Afghanistan gibt es seit Anbeginn jedoch zwei gravierende Einwände, die sowohl völkerrechtliche als auch verfassungsrechtliche Implikationen haben. Erstens kann und muss festgestellt werden: Die im Dezember 2001 begonnenen ISAF-Einsätze und die ihnen zugrunde liegende UN-Resolution sowie alle Folgeresolutionen sollen der Umsetzung des - nach dem Tagungsort bei Bonn benannten -„Petersberg-Abkommens“ vom 5.12.2001 dienen. Dessen demokratische und völkerrechtliche Legitimation ist jedoch in hohem Maße zweifelhaft.
Aus welchem Grund?
Dieter Deiseroth: In den UN-Resolutionen, die den ISAF-Einsätzen zugrunde liegen, wird regelmäßig die Verantwortlichkeit des afghanischen Volkes für den Inhalt und die Implementierung des Petersberg-Abkommens betont und herausgestellt. Regelmäßig verbunden wird dies mit der Hervorhebung eines intendierten Schutzes der „afghanischen Souveränität“. Der gesamte „Petersberg-Prozess“ war von seiner Inszenierung bis zu seiner Umsetzung jedoch alles andere als demokratisch und zukunftsoffen strukturiert. Das Selbstbestimmungsrecht des afghanischen Volkes kam dabei unter die Räder.
Wie zeigte sich dies?
Dieter Deiseroth: Das lässt sich bereits an der Auswahl des zu der Petersberg-Konferenz eingeladenen Personenkreises erkennen. Die afghanischen Teilnehmer waren „handverlesen“. Die Auswahl erfolgte durch die Organisatoren der Petersberg-Konferenz, nämlich insbesondere die US-Administration, aber auch die gastgebende deutsche Regierung. Es wurden allein ausgewählte Vertreter der Muhjaheddin und bestimmter afghanischer Exilgruppen zugelassen. Andere waren von vornherein ausgeschlossen und blieben es.
In Anwesenheit einer auch zahlenmäßig dominierenden US-amerikanischen Delegation wurden diese „Handverlesenen“ von den Organisatoren als berechtigt ausgegeben, ein völkerrechtliches Dokument („Petersberger Abkommen“) zu unterschreiben, obwohl sie hierzu von der afghanischen Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt ermächtigt oder legitimiert worden waren. Darin wurde eine Übergangsregierung mit einem Interimspräsidenten Karzai an der Spitze installiert, einem afghanischen Feudalherrn. Karzai, der zuvor für das US-Ölimperium Unilocal tätig war und über enge Kontakte zum US-amerikanischen Geheimdienst verfügte, soll sich zum Zeitpunkt der Petersberg-Konferenz noch auf einem US-Kriegsschiff im Indischen Ozean befunden haben. Unmittelbar darauf gelang es den interessierten Mächten unter Führung der US-Administration, hierfür im UN-Sicherheitsrat eine Billigung zu finden. Die afghanische Bevölkerung hatte keinerlei Chancen, Alternativen dazu zu entwickeln.
Wie verhielten sich die anderen Sicherheitsrats-Mitglieder, insbesondere Russland und China?
Dieter Deiseroth: Russland und China hatten wegen ihrer eigenen innerstaatlichen Probleme mit aufständischen Gruppen ein Eigeninteresse darin, Afghanistan „ruhig zu stellen“. Zudem erhofften sie sich, mit Zugeständnissen an die US-Regierung ihre Handlungsfreiheit im eigenen Machtbereich zu erweitern.
Es wurden Strukturen geschaffen, die dem vorgeblichen Ziel eines demokratischen Neuaufbaus geradezu entgegenstanden
Und was geschah in der Folgezeit?
Dieter Deiseroth: Die Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Bevölkerung Afghanistans setzte sich dann mit der Etablierung des Karzai-Regimes und dem sogenannten . Verfassungsgebungsprozess in Afghanistan fort. Dieser war von massiven Einmischungen vor allem des von der Bush-Regierung ernannten US-Botschafters in Kabul, Zalmay Khalizad, gekennzeichnet. Außerdem spielten bei der Auswahl und Zulassung der Delegierten zur nationalen Verfassungsversammlung („Verfassungs-Loya-Dschirga“) korruptive Geldzuwendungen an genehme Kandidaten und massive Einschüchterungen von Oppositionellen eine dominierende Rolle.
Von Anfang an konnte angesichts der obwaltenden Umstände und der massiven US-Interventionen keine Rede davon sein, dass der afghanischen Bevölkerung ernsthaft die Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes bei der Neuformierung Afghanistans ermöglicht wurde. Von Anfang an war auch keine funktionsfähige UN-Struktur zur Bewältigung der konfliktbeladenen Zentralprobleme in Afghanistan vorhanden. Das wurde von den interessierten Mächten nicht zugelassen und nicht ermöglicht. Stattdessen dominierten von Anfang an die USA und ihre Verbündeten.
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Dieter Deiseroth: Sowohl der „Petersberg-Prozess“ als auch die damit einhergehende Installierung des demokratisch nicht legitimierten und weithin korrupten Karzai-Übergangsregimes, in dem auch die mit schrecklichen Menschenrechtsverletzungen belasteten Warlords eine wichtige Rolle spielten, verletzten in gravierendem Maße das Selbstbestimmungsrecht des afghanischen Volkes. Damit wurden jedoch Strukturen geschaffen, die dem vorgeblichen Ziel eines demokratischen Neuaufbaus geradezu entgegenstanden.
Daran hat sich, ungeachtet der zwischenzeitlich von dem Karzai-Regime veranstalteten und kontrollierten Wahlen, bis heute nichts Wesentliches geändert. Dies zeigen nicht zuletzt auch die massiven Wahlfälschungen bei der jüngsten Präsidentenwahl im Jahre 2009 und das Ausmaß der allseits konstatierten Korruption und Gewaltausbrüche. Auf Druck der US-Regierung und deren Verbündeten musste sich Karsai zwar bereit erklären, einen zweiten Wahlgang als Stichentscheid gegen seinem Konkurrenten Abdullah durchführen zu lassen. Da Abdullah dann aber eine solche Stichwahl angesichts der nach wie vor ungeklärten Hintergründe des erfolgten massiven Wahlbetruges ablehnte, wurde Karsai ohne Wahl zum Sieger erklärt, was die Legitimation seiner weiteren Regentschaft weiter unterminiert hat.
Was ergibt sich daraus für die Legitimation der ISAF-Verbände in Afghanistan?
Dieter Deiseroth: Eine Politik, die ein solches Regime als Protektorat durch ausländische Interventionsmächte (USA und NATO-Staaten) mit Hilfe der ISAF-Verbände etabliert und seitdem auch stützt, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der afghanischen Bevölkerung schwerlich zu vereinbaren. Den Vorgaben des Friedensgebotes des Grundgesetzes und dem auch in der UN-Charta verankerten Selbstbestimmungsrecht der Völker, nämlich frei und ohne Einmischung durch andere Staaten über den eigenen politischen Status zu entscheiden und die eigene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung frei zu gestalten, entspricht sie nach meiner Auffassung nicht. Damit korrespondiert, dass auch die aus vielfältigen Stammesgesellschaften bestehende Bevölkerung Afghanistans bis heute wenig Vertrauen in eine vor allem von den ausländischen Interventionsmächten gestützte und weithin finanzierte Zentralregierung in Kabul hat, zumal bislang weder eine Befriedung der gewaltförmigen Auseinandersetzungen noch ein wirtschaftlicher Aufbau des Landes erreicht werden konnten.
Sie sprachen noch von einem zweiten Umstand, der die Völkerrechtswidrigkeit der ausländischen militärischen Interventionen, auch Deutschlands, in Afghanistan begründe. Was meinen Sie damit?
Dieter Deiseroth: ISAF und OEF gehen immer stärker ineinander über. Die völkerrechtlichen Defizite der OEF wirken sich deshalb auch immer stärker zu Lasten von ISAF aus.
Bis heute hat keine unabhängige Stelle die angeblichen oder tatsächlichen Beweise überprüft und nachprüfbar festgestellt, wer für die Anschläge von 9/11 verantwortlich war
Sprechen wir über die Gründe, warum gegen Afghanistan Krieg geführt wird. Dafür sind nach den offiziellen Darstellungen die Terroranschläge vom 11. September verantwortlich. Wie sehen Sie diese Begründung?
Dieter Deiseroth: Geht man von der Darstellung der US-Regierung und dem offiziellen Bericht der von Präsident Bush jun. seinerzeit eingesetzten US-Untersuchungskommission aus, handelte es sich bei 9/11 um eine Verschwörung von Attentätern, die aus Saudi-Arabien und anderen arabischen Staaten sowie aus Hamburg, also aus verbündeten Staaten kamen. Afghanen befanden sich offenbar nicht unter den Tätern. Die USA wurden, so die offizielle Darstellung, von dieser „Surprise-Verschwörung“ überrascht. Die ausweislich des offiziellen US-Untersuchungsberichts zu 9/11 mutmaßlichen rund 20 Attentäter in den vier gekaperten Flugzeugen haben die Anschläge nicht überlebt. Von diesen toten Attentätern konnte damit kein weiterer Anschlag oder Angriff auf die USA verübt werden, gegen den das Selbstverteidigungsrecht (noch) hätte ausgeübt werden können.
Wie stand es um mögliche andere Tatverdächtige und Hintermänner der Terroranschläge?
Dieter Deiseroth: Bei den Tätern von 9/11 und ihren Mit-Verschwörern – wer auch immer diese waren - handelte es sich um kriminelle Straftäter. Es ging um organisierte terroristische Kriminalität. Auch wenn es sehr mühsam und schwierig ist, terroristische, also kriminelle Täter zu ermitteln, vor Gericht zu stellen und den Nachweis ihrer individuellen Schuld zu führen, rechtfertigt dies nach geltendem Völkerrecht nicht, diese Schwierigkeiten dadurch zu umgehen, dass man stattdessen das Militär einsetzt und sich auf das Selbstverteidigungsrecht beruft. Soweit man über die toten Attentäter hinaus weitere Tatverdächtige oder Hintermänner außerhalb der USA in Afghanistan oder anderen Staaten („safe haven“) vermutete, hätte man – bei Vorliegen entsprechender konkreter Beweise – ihre Auslieferung betreiben müssen, um sie vor Gericht zu stellen.
Woraus ergibt sich das? Aus welchem Grund durfte man nach Ihrer Auffassung nicht gegen mögliche Hintermänner und zur Abwehr von diesen noch ausgehenden Gefahren von dem in Art. 51 UN-Charta normierten) Selbstverteidigungsrecht Gebrauch machen?
Dieter Deiseroth: Art. 2 Nr. 3 der UN-Charta sieht ausdrücklich vor, dass alle Staaten ihre internationalen Streitigkeiten, also auch diejenigen etwa über eine Auslieferung von Tatverdächtigen und deren Gehilfen oder Hintermänner, ausschließlich durch friedliche Mittel beizulegen haben. Es besteht kein Wahlrecht zwischen der völkerrechtlichen Pflicht zu einer friedlichen Streitbeilegung und einer militärischen Gewaltanwendung nach Art. 51 UN-Charta, soweit Letztere über die unmittelbare Abwehr eines gegenwärtigen oder gegenwärtig unmittelbar bevorstehenden „bewaffneten Angriffs“ hinausgeht.
Als die USA ihre Militäroperationen im September/Oktober 2001 in Afghanistan einleiteten, waren die Terroranschläge in New York und Washington längst ausgeführt. Die mutmaßlichen 20 Terroristen in den zum Absturz gebrachten vier Flugzeugen waren alle tot. Von ihnen konnte keine Angriffsgefahr mehr ausgehen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von möglichen Hintermännern der 9/11-Attentäter außerhalb der USA unmittelbar gegenwärtige Angriffsgefahren ausgingen, die Afghanistan und dem Talibanregime zuzurechnen waren, sind nicht ersichtlich. Zudem: Hätten die innerstaatlichen Sicherheitsbehörden der USA vor dem 11. September die ihnen obliegenden Sicherheitsaufgaben ordentlich erfüllt, so wäre es, nach allem was bisher bekannt geworden ist, kaum zu den Anschlägen von 9/11 gekommen. Die sicherheitspolitischen Hausaufgaben der Abwehr unmittelbarer Gefahren waren also in allererster Linie in den USA zu erfüllen.
Die Bush-Regierung stand mit dem geltenden Völkerrecht auf Kriegsfuß
Es gab die 9/11 Kommission, die, so zumindest die offizielle Lesart, aufgezeigt hat, dass die Anschläge in Afghanistan von Osama Bin Laden und den von ihm gesteuerten Al Qaida-Netzwerken ausgearbeitet worden sind.
Dieter Deiseroth: Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der 9/11-Untersuchungskommission sind zu hinterfragen. Die Kommission bestand ganz überwiegend aus Personen, die der Bush-Regierung sowie dem militärisch-industriellen Komplex und den Geheimdiensten sehr nahe standen. Das galt auch für Henry Kissinger, dem zuerst der Vorsitz in der Kommission angetragen worden war, der dann aber bald zurücktreten musste, weil die Öffentlichkeit und große Teile des Kongresses seine Unabhängigkeit massiv in Frage stellten.
Bis heute, also mehr als 8 Jahre nach 9/11, hat keine unabhängige Stelle, kein unabhängiges Gericht, die zur Verfügung stehenden angeblichen oder tatsächlichen Beweise überprüft und nachprüfbar in einem rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahren festgestellt, wer für die Anschläge von 9/11 verantwortlich war. Was auf keinen Fall geht, ist zu sagen, die Beweisführung ist schwierig; es ist uns zu mühsam, die Täter bzw. mögliche Hintermänner zu ermitteln und dingfest zu machen. Deshalb umgehen wir diese rechtsstaatlichen Schwierigkeiten und fangen einen Krieg an, um mögliche Tatverdächtige mit militärischer Gewalt direkt unschädlich zu machen, also zu töten. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass man auf die erforderlichen Maßnahmen der Ermittlung von Verdächtigen, ihre Dingfestmachung und eine Anklageerhebung vor einem unabhängigen Gericht verzichtet oder jedenfalls davon Abstand nimmt und stattdessen einen Krieg ausruft, ein fremdes Land bombardiert und militärisch besetzt, in dem sich Tatverdächtige oder mögliche Hintermänner befinden sollen.
Genau das ist aber unter den Augen der Weltöffentlichkeit geschehen.
Dieter Deiseroth: Ja, genau das ist geschehen. Seit dem 11. September wurde wie in einer Endlosschleife immer wieder verkündet, Osama Bin Laden und Al Qaida seien für die Anschläge verantwortlich gewesen. Interessanterweise wird Osama Bin Laden vom FBI bis heute nicht wegen 9/11 gesucht. Warum? Weil man, so vorliegende Erklärungen von Offiziellen des FBI, gegen ihn in Sachen 9/11 keine gerichtsverwertbaren Beweise hat. Und dennoch, obwohl die oberste Strafverfolgungsbehörde der USA nicht über solche gerichtsverwertbaren Beweise gegen OBL verfügt, hat man Kriege angefangen, zuerst in Afghanistan, dann gegen Irak, möglicherweise bald auch in Pakistan.
Warum unterläuft ein gesamter Regierungsapparat eines Landes mit einer so langen demokratischen Tradition wie den USA die Rechtsstaatlichkeit?
Dieter Deiseroth: Das ist eine sehr interessante, aber leider bisher ungeklärte Frage. Wir müssen dessen ungeachtet jedoch darauf insistieren: Wenn man die Behauptung aufstellt, Bin Laden trage die Verantwortung für den Terror von 9/11, dann ist man in der Beweispflicht. Man hätte sich jedenfalls um seine Auslieferung ernsthaft bemühen und ihn dann vor ein unabhängiges Gericht stellen müssen.
Es gab den Versuch der USA, an Bin Laden durch eine Auslieferung heranzukommen.
Dieter Deiseroth: Von Seiten der amerikanischen Regierung ist – über Saudi-Arabien - ein Auslieferungsbegehren an das Taliban-Regime übermittelt worden. Allerdings ließ man den Taliban nur wenige Tage Zeit, dem zu entsprechen. Es gibt detaillierte Berichte seriöser Medien2, dass die Taliban im September/Oktober 2001 angeboten haben, Bin Laden auszuliefern, wenn entsprechende Beweise für seine Tatverantwortlichkeit vorgelegt würden und wenn er gegebenenfalls anschließend ausschließlich vor einem internationalen Gericht oder vor einem Gericht eines neutralen Staates angeklagt würde. Präsident Bush jun. und seine Regierung haben dieses Angebot damals rundweg abgelehnt und stattdessen einen Krieg angefangen. Dieses Verhalten zeigt einmal mehr, dass jedenfalls die damalige US-Regierung mit dem geltenden Völkerrecht auf Kriegsfuß stand.
Warum gibt es wegen 9/11 keinen Haftbefehl gegen Osama Bin Laden?
Ihnen ist bekannt, dass es alternative Lesarten zum 11. September gibt. In den letzten Jahren hat sich nicht nur in den USA, sondern fast um den gesamten Globus, eine breite Gegenöffentlichkeit formiert, eine Gegenöffentlichkeit, die als 9/11 Truth Movement bekannt wurde und nicht an die offizielle Version der Bush-Regierung glaubt. Wie bewerten Sie diese Zweifel?
Dieter Deiseroth: Ich stelle fest, dass der offizielle US-Untersuchungsbericht zu 9/11 sehr viele offene Fragen hinterlässt. In vielen Medien ist darüber berichtet worden. Das ist aber für die Frage der Völkerrechtsmäßigkeit der Militäraktionen gegen und in Afghanistan als Antwort auf 9/11 ohne durchschlagende Bedeutung. Wie ich versucht habe darzulegen bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken gegen OEF und auch gegen ISAF selbst dann, wenn man von der offiziellen Version der US-Regierung ausgeht, Osama Bin Laden und das Al Qaida-Netzwerk hätten die Anschläge in New York und Washington organisiert, wofür es aber, wie gesagt, bislang keine gerichtsfesten Beweise gibt.
Wie schätzen Sie die vielen Zweifel an der offiziellen 9/11-Version ein?
Dieter Deiseroth: Die von der Bush-Administration angeführten angeblichen oder tatsächlichen Beweise für ihre offizielle 9/11-Version ist, wie gesagt, bisher nie von einem unabhängigen Gericht geprüft worden. Das wurde verhindert. Wer sich näher mit der offiziellen Version einer „Surprise-Verschwörung“ (von Osama Bin Laden und vom Al Qaida-Netzwerk gesteuerter Attentäter) auseinandersetzt, wird feststellen, dass man es mit vielen unbewiesenen Behauptungen zu tun hat, von denen einige mehr, andere weniger plausibel erscheinen. Warum werden die Beweise nicht vorgelegt? Warum gibt es wegen 9/11 keinen Haftbefehl gegen Osama Bin Laden? Es sollte deshalb in jedem Falle schleunigst auf strikt rechtsstaatlicher Basis überprüft werden, ob die offizielle Verschwörungs-Version, wie sie seit 8 Jahren gegenüber der Öffentlichkeit als Wahrheit ausgeben wird, auch tatsächlich der Wahrheit entspricht.
TP: In den USA wird in Kürze ein Strafprozess gegen mutmaßliche Hintermänner der Anschläge stattfinden. Erwarten Sie dabei Aufklärung?
Dieter Deiseroth: Nach allem, was man den Medien entnehmen kann, stützen sich die Anklagen in diesen Prozessen in erster Linie auf Geständnisse der Angeklagten, die durch die Anwendung von Folter („water boarding“ und Ähnliches) zustande gekommen sein sollen. Ich bin gespannt, ob es einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess geben wird und ob außer diesen Folter-Geständnissen noch andere Beweismittel präsentiert werden, die dann aber auch im gebotenen Maße hinreichend geprüft werden müssen.
Welche Möglichkeiten gibt es Ihrer Meinung nach noch, um eine rechtsstaatliche Aufklärung zu fördern?
Dieter Deiseroth: Viele Juristen, darunter sehr bekannte Völkerrechtler wie etwa Prof. Richard Falk (Princeton University) und Prof. Burns Weston (University of Iowa), haben gefordert, dass die UNO eine internationale, unabhängige Kommission einrichten sollte, um die Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Terroranschläge von 9/11 zu untersuchen. Diese Forderung erscheint mir durchaus sinnvoll. Ein solches unabhängiges Untersuchungsgremium könnte wichtige Aufklärungsarbeit leisten.
Erinnern wir uns an den kürzlichen Krieg zwischen Georgien und Russland. Damals hieß es zunächst immer wieder, auch von unserer Regierung und von Seiten der NATO, Russland sei dafür allein oder jedenfalls in erster Linie verantwortlich zu machen, nicht aber das Regime des georgischen Präsidenten. Diese Darstellung wurde in den meisten Medien sofort weithin übernommen. Unter anderem auf Drängen des deutschen Außenministers Steinmeier wurde dann erfreulicherweise auf EU-Ebene schließlich eine Untersuchungskommission eingerichtet. Als die Kommission ihre Arbeit – auch vor Ort - durchgeführt und ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte, stellten sich die Ereignisse und Abläufe plötzlich ganz anders dar. Die Darstellung des georgischen Präsidenten wurde weitgehend widerlegt und seine maßgebliche Verantwortlichkeit für den Krieg mit Russland gut belegt.
Es ist bedauerlich, dass viele Medien bis heute nicht in hinreichendem Maße bereit sind, sich dem Thema 9/11 und den offenen Fragen offen zu stellen
Halten Sie den Vorschlag einer unabhängigen Kommission, die 9/11 aufarbeitet, für realistisch?
Dieter Deiseroth: : Ich halte den Vorschlag für sinnvoll und seine Realisierung für notwendig. Denn es geht ja um die Untersuchung der zentralen offiziellen Rechtfertigung für einen Krieg („Operation Enduring Freedom“) und für gravierende Umgestaltungen der US-Rechtsordnung im Rahmen der sogenannten Homeland-Security-Gesetzgebung.
Das dürfte schwierig werden, schließlich wagen weder Politik noch die großen Medien, die offizielle Version zu 9/11 kritisch zu hinterfragen.
Dieter Deiseroth: Wenn die offizielle Darstellung der Terroranschläge von 9/11 medial wirksam von allen Regierungen weithin übereinstimmend verbreitet wird – und das wurde sie -, dann ist es sehr aufwändig und schwierig, die dadurch bewirkten verfestigten Meinungen wieder in Frage zu stellen. Es ist ein großer Rechercheaufwand erforderlich und für aufwändige Recherchen müssen personelle, zeitliche und monetäre Mittel zur Verfügung stehen, was in Zeiten, in denen die Ressourcen in den Redaktionen aus ökonomischen Gründen vielerorts abgebaut werden, nicht einfach zu erreichen ist.
Immerhin, auch das Lügengebäude zur Rechtfertigung des Irak-Krieges konnte zum Einsturz gebracht werden. Wir wissen heute, dass die Bush-Regierung, was Glaubwürdigkeit und Wahrheitsliebe angeht, alles andere als vertrauenswürdig war. Es ist bedauerlich, dass viele Medien dennoch bis heute nicht in hinreichendem Maße bereit sind, sich dem Thema 9/11 und den offenen Fragen offen zu stellen. Möglicherweise auch deshalb, weil sich dann Abgründe auftun.
Im japanischen Parlament wurde noch vor gar nicht all zu langer Zeit offen über alternative Erklärungsansätze zu den Terroranschlägen in den USA diskutiert.
Dieter Deiseroth: In der Tat. Parlamentarier der Demokratischen Partei Japans, die inzwischen die letzten Unterhauswahlen haushoch gewonnen hat und seitdem den Ministerpräsidenten und die Regierung stellt, haben seit etwa 2 Jahren im japanischen Parlament die offizielle Bush-Version der Hintergründe von 9/11 wiederholt mit durchaus ernsthaften Argumenten in Frage gestellt und nach Aufklärung verlangt. So etwas findet im deutschen Parlament, wenn ich dies richtig sehe, bisher leider nicht statt.
Allerdings weisen die alternativen Wirklichkeitskonstruktionen zu 9/11 ebenfalls viele Mängel auf.
Dieter Deiseroth: Das ist vollkommen richtig. Ich kann aber nur eindringlich davor warnen, die offizielle Verschwörungstheorie der Bush-Administration durch vorschnelle alternative Verschwörungsversionen abzulösen. Sollten die Kritiker der offiziellen Version wirklich eine neue nationale oder internationale Untersuchung der Anschläge von 9/11 erreichen wollen, dann müssen sie sich ein Höchstmaß an Seriosität, Tatsachenorientierung und Offenheit für mögliche Gegeneinwände auferlegen. Nur so können sie vermeiden, ihre eigene Argumentation zu diskreditieren und „Eigentore“ zu schießen, indem sie z.B. Vermutungen und Spekulationen als Beweise ausgeben. Ich stelle fest: Auf beiden Seiten, dass heißt sowohl bei der offiziellen Darstellung der Bush-Regierung mit dem 9/11-Commission Report als auch auf Seiten der „alternativen Aufklärer“ mit ihren vielen Gegentheorien, hat man es mit einem Meer von Fragen, aber auch mit einem Meer von offenkundigen Unwahrheiten zu tun. Das schreit geradezu nach Aufklärung.