Die Sache - Frau und Mann unter dem Regime von Marktwirtschaft und Staat
Von der Frauenfrage zum Gender Trouble (Teil 1)
Der erste von fünf Teilen umreißt das Thema und befasst sich mit der materiellen Grundlage dessen, was als Doppelbelastung der Frauen und als Gender Pay Gap beklagt wird.1
Die aktuellen Nachrichten zur Lage der Frauen im marktwirtschaftlich-demokratischen Gemeinwesen fallen so und anders aus. Eine neue Studie z.B. hat ergeben, dass "berufstätige Frauen die großen Verlierer der Corona-Krise" sind. Die weiblichen "Corona-Helden gehen leer aus" - bei denen in den Supermärkten der Nation "fiel der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst (...) von 1471 Euro 2019 auf 1411 Euro im zweiten Quartal dieses Jahres". Auch liegt die "Rentenlücke zwischen Frauen und Männern bei etwa 35 Prozent". Demgegenüber hat sich "der so genannte 'Gender Pay Gap' (von etwa 20 Prozent) in gut einem Jahrzehnt um drei Prozentpunkte verkleinert" - vor allem deshalb, weil "die Gehälter der Männer weniger stiegen".
So blieben z.B. die Gehaltszuwächse der Paketzusteller im letzten Jahrzehnt um ein Drittel hinter dem Durchschnitt zurück. Wenigstens die höheren Berufsetagen verzeichnen Bewegung nach oben: "In Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern soll mindestens eines davon künftig eine Frau sein. (...) Die gesetzliche Vorgabe (seit 2016) von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten ist mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen."
Dessen ungeachtet wird wegen "Geldsorgen, Problemen mit der Arbeit, keiner Distanz immer wieder vor mehr häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten gewarnt. (...) Die Befürchtungen treffen zu." In allen sozialen Schichten steigen "seit sieben Jahren die Zahlen von Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft an". Darin wiederum sehen Feministen und andere "die patriarchale Gewalt, von der nicht nur Frauen betroffen sind, sondern etwa auch Inter- und Trans*personen. Patriarchale Gewalt richtet sich gegen alle, die in der Frage der Identität und des Begehrens von der zweigeschlechtlichen Norm abweichen" (ebd.).
Auf der anderen Seite gibt es auch in der angesprochenen Gender-Frage Bewegung. In den USA z.B. wehrte sich die LGBT-Community, die u.a. aus der Frauen- und Friedensbewegung hervorging, gegen einen von Präsident Trump betriebenen Ausschluss von Trans-Personen aus der US Army und wollte ihr Recht auf Einkommen aus Waffendienst gewahrt sehen.
In Deutschland verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, künftig ein drittes Geschlecht zu berücksichtigen, nachdem schon im Juni 2017 der Bundestag einer "Ehe für alle" zugestimmt hatte. Kürzlich beschloss auch die "Frankfurter Rundschau", mit einem Doppelpunkt alle ihre Leser:innen zu adressieren, während Anne Will (ARD) allen Zuschauern einen gesprochenen Gender_Gap widmet. Hierzu passend weigerten sich "314 enseignantes et enseignants", also französische Lehrkräfte, weiterhin die Grammatik-Regel zu unterrichten "Le masculin l'emporte sur le féminin"2, die für Adjektive gilt, bei denen im Fall von Nomen unterschiedlichen Geschlechts die männliche Form vorherrscht. In Polen dagegen hat das Verfassungsgericht erst kürzlich Schwangerschaftsabbrüche nahezu ausnahmslos für illegal erklärt.
Erwähnenswert zum Thema, obwohl etwas zurückliegend, ist auch der Streit von 2017, den sich der Feminismus, der in Deutschland mit dem Namen von Alice Schwarzer verbunden ist, mit der Gender- oder auch Queer-Bewegung geliefert hat, für die u.a. die US-Philosophin Judith Butler steht. Anlass war die Bewertung der migrantischen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16. Schwarzer sah in den verrohten Flüchtlingen "eine politische Demonstration: Uns Frauen sollte gezeigt werden, dass wir am Abend nichts zu suchen haben im öffentlichen Raum (...). Von Kairo bis Köln". (Emma)
Statt sich dieser anti-sexistischen Sicht anzuschließen, stelle die Gender-Szene den "Rassismus", den die Nordafrikaner erlitten, auf eine Stufe mit dem "Sexismus", den diese den bedrängten Frauen antaten. Die Szene hielt anti-rassistisch dagegen, "Emmas" Feminismus sei "nicht bereit, rassistische Formen und Praktiken der Macht zu verurteilen"3 und müsse sich von einem "okzidentalen Überlegenheitsnarrativ" und "von der Borniertheit der Ersten Welt lösen" (zit. in Emma). Der so angegriffene Feminismus erwiderte, "die Gender Studies (seien) nicht die kritische Weiterentwicklung feministischen Gedankenguts, sondern der akademische Sargnagel der Frauenemanzipation" (ebd.).
Politökonomische Kategorien
Eine sehr gemischte Nachrichtenlage zum Gender Trouble, die erklärt werden will. Einem solchen Versuch stellen kritische Frankfurter Studis, trotzdem sie sich dem Vernehmen nach dem Marxismus nähern wollen, einen Vorbehalt voran: "Die geschlechtliche Arbeitsteilung verweist auf die patriarchale Geschlechterordnung, (...) die von den vergeschlechtlichten Subjekten psychosexuell verinnerlicht wurde. Dies (...) lässt sich mit politökonomischen Kategorien nicht erfassen und kritisieren."4 Dennoch soll im Folgenden ungefähr das einmal unternommen werden: nämlich die Frauenfrage und ihre Auslegungen politökonomisch, also ziemlich orthodox marxistisch auf den Punkt zu bringen.
Von Friedrich Engels stammt der folgende Hinweis, dem näher nachzugehen ist: "Die Produktion und Reproduktion des unmittelbaren Lebens" als "bestimmendes Moment" ist "doppelter Art. Einerseits die Erzeugung von (den Mitteln des Lebens …) und den dazu erforderlichen Werkzeugen; andererseits die Erzeugung von Menschen selbst, die Fortpflanzung der Gattung. Die gesellschaftlichen Einrichtungen, unter denen die Menschen einer bestimmten Geschichtsepoche und eines bestimmten Landes leben, werden bedingt durch beide Arten der Produktion: durch die Entwicklungsstufe einerseits der Arbeit, andererseits der Familie."5 In der "Epoche" und dem Land, mit denen wir es zu tun haben, sehen diese Abteilungen der Produktion und Reproduktion entsprechend aus.
Die Erzeugung der Lebensmittel und der darauf verwandten Maschinerie (Rohstoffe, Energie, Logistik etc. eingeschlossen) ist die Gebrauchswert-Seite einer Ökonomie, die in einer spezifischen gesellschaftlichen Arbeitsteilung erfolgt, deren Zweck aber nicht in der Hervorbringung der benötigten Güter, sondern in der Vermehrung eines abstrakten Geldreichtums liegt.
Die Art und Weise, wie Mensch und Natur dafür in Beschlag genommen werden, legt vom Gegensatz dieses Zwecks zu einer vernünftigen Versorgung täglich Zeugnis ab. In ihrer Eigenschaft als Arbeitsvermögen unterliegen auch die werktätigen Produzenten dieses Reichtums einem für sie schädlichen Maßstab: Ihr Entgelt ist eine Kost, die dem unternehmerischen Vorhaben entgegensteht, einen Überschuss gegenüber dem Vorschuss zu erzielen, was zugleich die Bedingung ihrer Beschäftigung ist.
Doppelbelastung
Während diese Abteilung der Produktion also unter dem Kommando des privaten Eigentums steht, das der Staat lizensiert hat, erfolgt die andere, die Hervorbringung und Erhaltung des menschlichen Inventars dieses Gemeinwesens in meist paarbezogener Privatheit. Auch diese untersteht dem bürgerlichen Recht und erfolgt in Abhängigkeit von den Verhältnissen der Lohnarbeit, die der Kapitalismus gesellschaftlich durchgesetzt hat. Dies hat den alten Engels seinerzeit veranlasst, ohne dass er deswegen zum Feministen wurde, vom "eigentümlichen Charakter der Herrschaft des Mannes über die Frau in der modernen Familie" zu reden6.
Der zeigt sich offenbar auch dann noch, wenn das Kapital beide Geschlechter zu seinen Lohnarbeitern gemacht hat. Und das verdanken sie keineswegs einer unterschiedlichen bis gegensätzlichen Natur, nicht der "Herrschaft des Patriarchats", auch nicht ihrer "gesellschaftlichen Determination" durch "geschlechtsbezogene Sozialisation" oder den "performativen Sprechakten" einer "heterosexuellen Matrix" (Butler) - so ungefähr die zeitliche und thematische Abfolge der kritischen Theoriebildung zu diesem Gegenstand.
Man muss der ehemaligen DDR nicht nachweinen, kann aber trotzdem zur Kenntnis nehmen, dass ihre ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse schon vor 50 Jahren eine Sorte weiblicher Selbstständigkeit hervorgebracht haben, die die BRD so nicht kannte. Damals kritisierten demokratische Meinungsmacher, die heute Kita-Plätze für alle anmahnen, die kollektive Kinderbetreuung in der DDR als Verstaatlichung der Kindheit, und Lkw-Fahrerinnen standen für verlorene Fraulichkeit.
Noch bis 1977 hieß der § 1356 BGB: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt erwerbstätig zu sein, soweit dies mit den Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Diese rechtliche Sonderstellung war nicht der Grund, sondern der kodifizierte Ausdruck der ökonomischen Verhältnisse, unter denen die Mehrzahl der Frauen stand. Deshalb machte schon die Erstfassung des Paragrafen von 1896 für Besitzbürger die Einschränkung, "zu Arbeiten (...) im Geschäfte des Mannes ist die Frau verpflichtet".
Vor allem aber drängte der wachsende Einbezug der Frauen in die kapitalistische Erwerbsarbeit auf die rechtliche Gleichstellung, als Ehefrau "erwerbstätig zu sein" und "die Haushaltsführung im Einvernehmen" mit dem Mann zu regeln (aktuelle Fassung), was inzwischen auch für eheähnliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gilt. Eine Bildungsministerin formulierte das modern so7:
Wenn wir die viertstärkste Industrienation bleiben wollen, brauchen wir die Frauen als Arbeitskräfte. Und es ist die verdammte Aufgabe der Politik, ihnen hier Chancengerechtigkeit zu verschaffen.
In dieser "Chancengerechtigkeit" sind deshalb sogar Momente positiver Diskriminierung enthalten, z.B. Frauenquoten oder auch das Lohntransparenzgesetz von 2017, die Konkurrenznachteile adressieren. Die Verrechtlichung der vorherrschenden Paar-Form des Zusammenlebens hat sich also geändert, geblieben aber sind die ökonomischen Sachzwänge, unter denen Privatleben und Liebesbeziehung eingerichtet werden müssen.
Für die Klasse der abhängig Beschäftigten bedeutet das in aller Regel zweierlei: Auch ohne Kinder, mit solchen umso zwingender, fallen reproduktive Tätigkeiten an, die nicht in gesellschaftlicher Arbeitsteilung, auch nicht gegen Lohn, sondern - weil keinen Geldreichtum vermehrend -, wesentlich als unbezahlte Privatarbeit stattfinden. Der Haushalt, die Erziehung, gegebenenfalls die Pflege von Angehörigen, sogar die nötige Erholung kosten viele Arbeitsstunden, die in einer Zweier- und Familienbeziehung notwendig aufzubringen sind - zusätzlich zur Erwerbsarbeit, die dafür erst die Mittel heranschafft.
Diese beinhaltet bei den meisten Leuten eine doppelte Knappheit von Zeit und Geld. Entweder fehlt es an der Zeit für Pflichten und freiere Stunden oder es mangelt am Geld, um beiden zufriedenstellend nachzukommen, oder es reichen Zeit und Geld zugleich nicht aus. In jedem der Fälle steht ein partnerschaftlicher Kompromiss an, den die Schönheiten des marktwirtschaftlichen Erwerbslebens erzwingen - und der bei neun von zehn Paaren weiterhin dazu führt, dass der Mann den Hauptverdiener stellt und die Frau überwiegend für Haushalt und Erziehung sowie für einen Nebenverdienst zuständig, also fast regelmäßig einer Doppelbelastung ausgesetzt ist.
Die Tatsache, dass nur die Frauen Kinder zur Welt bringen können, ist ein biologisches Moment, das - den Stand der Produktivkräfte, ihre Emanzipation von der Körperkraft und die Planbarkeit des Kinderwunsches gegeben - für sich weder die vorherrschende Rollenverteilung noch die spezifische Ausbeutung der Familienarbeit erklärt.
Phänomene wie die begüterten Doppelverdiener mit Kinderfrau, der Mann im Babyjahr oder auch das statistische Zehntel der weiblichen Hauptverdiener zeigen auf ihre Weise durchaus an, wie sehr es eine Ideologie darstellt, die Lage der Frauen und die bürgerliche Familie aus natürlichen oder daraus hervorgehenden Eigenschaften der Geschlechter abzuleiten - allen voran aus dem berüchtigten "Patriarchat".
"Pay Gap"
Der Gender Pay Gap, den auch weibliche Personalchefs mitverantworten, kommt woanders her. Ungefähr daher, wo auch die Zahlungslücke herrührt, die den meist männlichen Paketzustellern oder den Angestellten von Schlachtbetrieben im Vergleich zum Durchschnittslohn widerfährt. Dass sich die Höhe der Arbeitsentgelte aus Kriterien wie Qualifikation, Leistung, Belastbarkeit oder Verantwortung ergebe, wird zwar schon der Schuljugend vermittelt, stimmt aber nicht, was die Schlachter und Paketboten eigentlich schon belegen. Mit den Löhnen bezahlen private wie öffentliche Arbeitgeber die Kosten, die erforderlich sind, um das benötigte Arbeitsvermögen in entsprechender Menge anzuheuern.
Da herrscht erstens unternehmerische Kostenbewusstheit, weil Löhne zu Umsatz, Gewinn und Wachstum im Gegensatz stehen. Zweitens unterliegt die Lohnhöhe einer doppelten Konkurrenz, nämlich dem Wettbewerb der Arbeitgeber um das passende Personal, das seinerseits um die angebotenen Verdienstgelegenheiten konkurrieren muss. Für die betroffenen Arbeitnehmer ergibt sich daraus die ungute Lage, dass die am wenigsten gezahlt bekommen, die am einfachsten zu akquirieren sind.
Eine Lage übrigens, zu der die Staatsgewalt mit ihrem Arbeits- und Sozialrecht, Stichwort "Agenda 2010", mit der Öffnung des Landes für Gastarbeiter oder gleich der Personenfreizügigkeit in einem Binnenmarkt nicht unbedeutend beiträgt. Die Lohnhierarchie, die sich daraus ergibt und die für viele Frauen einen besonderen Nachteil enthält, folgt also einer Sachlogik, die nicht auf das Geschlecht, sondern auf die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte reflektiert.
Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt gebraucht, dem trägt die Familienpolitik ja Rechnung. Zugleich sind sie, wenn familiär gebunden, zur Mehrung des Familieneinkommens auf einen Arbeitsplatz auch sehr angewiesen, das konzedierte bereits das alte BGB. Eine Win-win-Situation wird daraus aber nicht. Denn die vielen Herren und wenigeren Damen der Unternehmensleitungen instrumentalisieren offenbar diese Angewiesenheit auf den Zuverdienst, die nicht wählerisch macht und eventuell billiger entgolten werden kann. Dass dem so ist, zeigt auch die damit aufgeworfene Rechtsfrage.
Schon "1955 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz und das Benachteiligungsverbot auch den Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau bei gleicher Arbeit umfassen und (...) die Tarifvertragsparteien binden" (Wikipedia). Offenbar war die ungleiche Bezahlung eine gängige Praxis, die auch von Gewerkschaftsseite hingenommen wurde.
Um dem Gleichheitsgebot der jungen Nachkriegsrepublik wenigstens formal Rechnung zu tragen, fanden sich "tarifliche Abschlagsklauseln, nach denen die Arbeit von Frauen auch mit Rücksicht auf die zu ihren Gunsten erlassenen Schutznormen geringer entlohnt wird". Die findigen Personalbüros legten also die der Familienpflicht staatlich zugestandenen Rechte als Lizenz zum Lohnsenken aus, was die Judikative nicht mehr hinnahm.
Also mussten sich neue Wege finden, die ungleiche Entlohnung rechtlich wasserdicht fortzusetzen: "Unbedenklich seien hingegen Lohnkategorien, die nach der Schwere der zu leistenden Arbeit differenzieren und zu einer geringeren Entlohnung von Frauen führen. In der Folge entstanden die sog. Leichtlohngruppen, die insbesondere durch Frauen besetzt waren." Kein Wunder, dass dies erneut "den Verdacht einer indirekten Lohndiskriminierung von Frauen nahelegte", 1980 zu dem Verbot im § 611a BGB führte, "Arbeitnehmer wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen", dem 1988 das gerichtlich verfügte Ende der Leichtlohngruppen folgte - ohne dass der Gender Pay Gap seither überwunden worden wäre.
Das Auswechseln seiner Begründungen beendet ja nicht seinen Grund. Die Bezahlung der Männerarbeit unterliegt selbstredend dem gleichen Maßstab lohnender Kosten, was bei den Konkurrenzbedingungen des jungen 21. Jahrhunderts das Lohnspektrum deutlich nach unten erweitert hat. Dabei schlägt auch der weibliche Mit- und Zuverdienst tendenziell lohndrückend zu, woraus sich zusammenfassend der verbreitete Umstand erklärt, dass das Einkommen eines der beiden Partner nicht mehr zum Leben reicht und Doppelverdienen der familiäre Normalfall ist - ohne vor prekären Lebenslagen zu bewahren. Dass sich die Bezahlung der Frauenarbeit generalisiert, also auch Frauen ohne Partner oder Kind betrifft, ergibt sich aus dem marktwirtschaftlichen Kostenbewusstsein wie von selbst.
Die meisten alleinerziehenden Mütter sind, wenn sie arbeiten, heute derart billig zu entlohnen, dass sie davon ohne Sozialgelder nicht leben können. Deshalb "waren 2015 die realen Bruttolöhne der unteren 40 Prozent zum Teil deutlich niedriger als 1995" (SZ) - "obwohl die Arbeitslosigkeit heute so niedrig ist, dass Mitarbeiter nach üblichen ökonomischen Gesetzen knapp sein müssten und entsprechend mehr Geld verlangen könnten." (SZ)
Das müssten die "Mitarbeiter" und ihre Gewerkschaften dann aber auch tun, statt auf die "üblichen ökonomischen Gesetze" zu setzen. Ansonsten bleiben ihnen Löhne mit und zunehmend auch ohne Tarifvertrag, wie sie den Arbeitgebern so passen, sowie ein staatlich verfügter Mindestlohn, der die Abwärtsspirale der Konkurrenz um proletarische Erwerbsquellen etwas modifiziert.
Lesen Sie den zweiten Teil zur Sache, um die es geht: Frau und Mann unter dem Regime von Marktwirtschaft und Staat, Fortsetzung