Die Teilung Palästinas – eine offene Rechnung der UNO
- Die Teilung Palästinas – eine offene Rechnung der UNO
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Heute vor 75 Jahren wurde von den Vereinten Nationen eine folgenschwere Resolution verabschiedet. Das Votum war damals nicht unumstritten. Die Bedenken haben sich bis heute bewahrheitet. Ein Kommentar.
Heute vor 75 Jahren, am 29. November 1947 verabschiedete die UN-Generalversammlung die berühmte Teilungsresolution 181 (II) mit 33 gegen 13 Stimmen bei zehn Enthaltungen. Unter Punkt 3 heißt es:
Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkräfte der Mandatsmacht (England), in jedem Fall spätestens am 1. Oktober 1948, entstehen in Palästina ein unabhängiger arabischer Staat und ein unabhängiger jüdischer Staat sowie das in Teil III dieses Plans vorgesehene internationale Sonderregime für die Stadt Jerusalem. Die Grenzen des arabischen Staates, des jüdischen Staates und der Stadt Jerusalem sind die in den Teilen II und III beschriebenen Grenzen.
Das Stimmenverhältnis zeigt, dass der Abstimmung kontroverse Diskussionen über die Teilung in der UNO vorausgegangen waren. So war das Subkomitee 2 des "UN Special Committee on Palestine", welches mit der Ausarbeitung einer Resolution beauftragt war, in einem ausführlichen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vereinten Nationen …
… nicht die Macht haben, einen neuen Staat zu schaffen. Solch eine Entscheidung kann nur durch den freien Willen des Volkes des in Frage stehenden Landes selbst getroffen werden. Diese Bedingung ist im Falle des Mehrheitsvorschlages nicht erfüllt, da er die Errichtung eines jüdischen Staates in voller Missachtung der Wünsche und Interessen der Araber in Palästina involviert.
In der Tat hatte bereits die King-Crane-Kommission, die 1919 Palästina bereiste, davor gewarnt, "in welchem Maße das zionistische Programm von der Bevölkerung Syriens und Palästinas als ungerecht empfunden wird". Mit ähnlichen Erkenntnissen kamen alle Reisende und Kommissionen aus dem Land zurück, dessen arabische Bevölkerung die Kolonisierung ihres Landes durch die fremden Siedler ablehnte.
Die Mehrheit der Mitglieder in der UN-Generalversammlung verwarf die Warnung und stimmte für die Teilung, die den Landbesitz der jüdischen Siedler auf über 56 Prozent des palästinensischen Territoriums verzehnfachen sollte.
Alle arabischen Staaten stimmten dagegen. Diese hatten gute Gründe, denn sie kannten die Kolonisationspläne der zionistischen Bewegung und ahnten, dass die Resolution die Situation nicht beruhigen, sondern die Spannungen zwischen den jüdischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung noch verstärken und zu einer der gewaltsamsten Phasen in der Geschichte des Landes führen sollte.
Die Vertreibung
Noch bevor Ben Gurion im Mai 1948 die israelische Staatsgründung proklamierte, wurden etwa 250.000 Palästinenser vertrieben, bis zum Waffenstillstand 1949 dann weitere 550.000. Die ethnische Säuberung Palästinas hatte begonnen.
1948 lebten in den Gebieten des heutigen Israel – ohne Westbank und Gazastreifen – rund 700.000 Palästinenser und Palästinenserinnen, nach dem Ende des Krieges mit den arabischen Staaten 1949 waren es noch 156.000.
Nun hatte Israel 78 Prozent des ehemaligen britischen Mandatsgebietes unter seiner Kontrolle. Die Menschen verließen nicht freiwillig ihre Häuser und Dörfer, in denen sie seit Jahrzehnten, lange bevor die ersten Siedler aus Europa kamen, gelebt hatten.
Sie wichen dem Druck der militärischen Drohung, der Gewalt und zahlreicher Massaker. Beim Kampf gegen palästinensische Führungspersönlichkeiten schreckte die jüdische Armee auch nicht vor dem Einsatz biologischer Waffen zurück.
Über 500 Ortschaften wurden dem Erdboden gleichgemacht, das "verlassene Land", rund 300.000 Hektar Gärten, Felder, Olivenhaine und Zitrusplantagen enteignet und in jüdischen Besitz überführt.
Die Kinder der damaligen Flüchtlinge sind heute verstreut über die Nachbarstaaten Jordanien, Libanon, Syrien, im Westjordanland und dem Gazastreifen, zumeist in Lagern, an die sieben Millionen Flüchtlinge.
Nichts ist ihnen geblieben, als ein abstraktes Recht auf Rückkehr, welches ihnen die UNO-Generalversammlung in der Resolution 194 zwar bestätigt hat, das sie aber gegen den Widerstand Israels und der USA nicht durchsetzen können. Ihnen bleibt nur die Erinnerung an das, was auch wir immer wieder vergessen wollen und was wahrlich den Namen "Naqba", Katastrophe, verdient.
Mit der Eroberung des Westjordanlands 1967 wurde die Politik der Vertreibung durch die Gründung jüdischer Siedlungen weiter verschärft. Inzwischen leben über 650.000 jüdische Siedler in über 130 Siedlungen und an die 100 sogenannten Außenposten, die alle nach den Genfer Konventionen illegal sind.
Die Aufteilung des Westjordanlandes
Seit dem Oslo Abkommen 1993 wurde das Westjordanland in drei Zonen aufgeteilt. Vor allem in der Zone C, die 60 Prozent der Westbank und den fruchtbarsten Teil mit dem Jordantal umfasst, ist jede palästinensische Autonomie beseitigt.
Aber auch in den restlichen Zonen A und B kann von Autonomie nicht mehr die Rede sein. Es hat sich ein System der Apartheid entwickelt, welches mit Mitteln unzähliger Militärgesetze, Checkpoints, Roadblocks, willkürlicher Razzien und Schikanen sowie täglicher Gewalt der Siedler die palästinensische Bevölkerung permanentem Terror aussetzt, der ihr Leben unerträglich gemacht hat.
Zerstückelt durch die Siedlungen gibt es für einen in der Teilungsresolution 181 vorgesehenen palästinensischen Staat kein zusammenhängendes Territorium mehr. Die Annexion Ost-Jerusalems durch das Jerusalem-Gesetz ist zwar wie alle Siedlungs- und Landenteignungsaktivitäten völkerrechtswidrig, manifestiert aber den unbedingten Willen Israels, die einmal besetzten Gebiete nicht mehr aus seiner Hoheitsgewalt zu lassen.
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