Digitale Cannabis-Therapie: Zu modern für Deutschland?

Apothekenzeichen mit Cannabisblatt und Joint mit Äskulapnatter

Cannabis auf Rezept ist seit 2017 legal. Plattformen erleichtern Zugang zur Therapie. Kritiker warnen vor Missbrauch – fast ohne Beweise. Ein Gastbeitrag.

Die analogen sowie innovationsfeindlichen Schutzreflexe im deutschen Gesundheitswesen sind erschreckend und bergen nicht zu unterschätzende Gefahren für eine sichere und zuverlässige Gesundheitsversorgung. Jüngstes Beispiel ist die Debatte um die telemedizinische Versorgung von Cannabis-Patient:innen.

Behauptungen ohne Beleg?

Ende Januar unterstellte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ohne Vorlage von Beweisen oder Studien, dass der Missbrauch von Medizin-Cannabis über Internet-Plattformen in Deutschland deutlich zugenommen habe.

Nun demonstrieren die Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und der Ärztekammer Nordrhein den Schulterschluss: Gemeinsamer Nenner ist die Ablehnung von Cannabis-Plattformen. Doch ihre Argumentation offenbart erschreckende Schwächen.

Feindbild Profitorganisation

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, bezeichnet "investorengetriebene Profitorganisationen" als "Fremdkörper in unserem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem". Er ignoriert dabei, welchen Mehrwert etliche Plattformen bereits heutzutage Ärztinnen und Ärzten sowie Patient:innen bieten, auch jenseits von med. Cannabis. Ein einfaches Beispiel unter vielen sind Plattformen und Apps, um freie Termine online zu finden und zu buchen – sowohl für Privatleistungen als auch im Rahmen der GKV.

Werden kurzfristig Termine frei, erhalten Patient:innen Benachrichtigungen. Die Terminbuchung erfolgt weitestgehend automatisiert. Vorhandene Ressourcen werden auf diesem Wege mit weniger Aufwand für alle Beteiligten genutzt.

Therapie kostet Zeit und Nerven

Und wer mit Cannabis-Patient:innen den Dialog gesucht hat, statt über sie zu urteilen, der weiß: Bevor telemedizinische Angebote für die Cannabis-Therapie in Deutschland starteten, kostete es Patient:innen Nerven und Zeit, einen spezialisierten Arzt oder eine Ärztin mit Expertise zu finden.

Noch heutzutage versorgen sich entschieden zu viele Patient:innen in Eigenregie auf dem illegalen Markt. Das ist tatsächlich kriminell – und angesichts der unkontrollierten, häufig verunreinigten Produkte auch mit großen Risiken behaftet. Hier könnten gesundheitliche Schäden vermieden werden.

Gesundheitlches Motiv

So gaben 94,4 Prozent der befragten Cannabis-Nutzer:innen in einer repräsentativen Online-Umfrage mindestens ein gesundheitliches oder medizinisches Motiv an. Sechs Millionen Menschen leiden in Deutschland an Schlafstörungen, mehr als zwölf an chronischen Schmerzen. Hochrangige Entscheider:innen verdrehen angesichts dieser Fakten viel zu oft die eigentliche Problemlage: Statt zu überlegen, wie mehr der Betroffenen sicher auf medizinischem Wege versorgt werden können, unterstellen sie Rezepterschleichung.

Sowohl Dr. Dreyer als auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch stellen durch ihre Äußerungen Cannabis-Patient:innen unter Generalverdacht. Es gibt keine andere Therapie, bei der sich Patient:innen in dieser Form permanent für ihre Erkrankungen rechtfertigen müssen.

Umso erschreckender sind solche diffamierenden Behauptungen –"kriminelle Aktivitäten" (!) –, da jegliche Beweise fehlen. Um sie zu belegen, verweisen die Kritiker:innen auf "auffällig viele junge Männer" unter den Patient:innen. Was diese Statistik hinsichtlich Missbrauchs aussagen soll, bleibt ihnen selbst vorbehalten. Das Einzige, was sich von dieser Aussage ableiten lässt, ist eine Diskriminierung des männlichen Geschlechts als angebliche "Hobby-Kiffer".

Ein besonderes Dorn im Auge ist vielen Kritikern der Online-Fragebogen ohne persönliches Arztgespräch, online oder stationär. Aber wieso? Es kann doch nicht sein, dass die Kritiker der Telemedizin ein Alternativszenario präferieren, in dem Patient:innen nach langer Anfahrt ihre Zeit in Wartezimmern vergeuden, um dann im Schnitt wenige Minuten mit einem Arzt zu sprechen.

Im Übrigen haben sich Fragebögen auch in Krankenhäusern bewährt und bergen im Vergleich zum Arztgespräch den Vorteil, dass alle Angaben umgehend digital gespeichert und die Therapieverläufe so kontinuierlich dokumentiert werden. Vor allem aber spart das Verfahren wertvolle Zeit für alle Beteiligten, die auch von Ärztinnen und Ärzten im ohnehin schon überlasteten deutschen Gesundheitssystem dringend benötigt wird, um sich den Behandlungen zu widmen, wo eine physische Vor-Ort-Untersuchung tatsächlich erforderlich ist. De facto erhält man in vielen Regionen der Republik aktuell kaum noch zeitnah einen Termin beim Arzt oder der Ärztin.

Medizinisches Cannabis hat in vielen Fällen deutlich weniger und leichtere Nebenwirkungen als andere Medikamente. Vor diesem Hintergrund ist die deutliche Zunahme der Patient:innen vom Gesetzgeber selbst bewusst herbeigeführt durch die Herausnahme von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Dieser Schritt war richtig und wichtig.

Es gibt keine Warnzeichen, dass Online-Fragebögen und der deutliche Anstieg an Cannabis-Patient:innen mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Im Gegenteil: Durch die medizinische Therapie sind die Patient:innen nicht mehr den Gefahren des illegalen Marktes ausgesetzt.

Zudem ist die Suchtgefahr anderer Medikamente oft größer. Beispielsweise sollen über fünf Prozent der Bevölkerung in Deutschland, um besser zu schlafen, sogenannte Benzodiazepine zu sich nehmen, dazu kommen noch neuartige Schlafmittel, sogenannte Z-Substanzen, beispielsweise Zolpidem. Was kaum jemand weiß: Diese Medikamente sollte man maximal vier Wochen einnehmen, da Abhängigkeit und weitere Nebenwirkungen drohen. Es gibt aus Sicht des Gesundheitsschutzes also keinen nachvollziehbaren Grund, eine erneute Einstufung von Cannabis als Betäubungsmittel oder die Abschaffung von Online-Fragebögen zu fordern.

Wer sich jetzt trotzdem verzweifelt an die analoge Welt von vorgestern klammern möchte, der wird das deutsche Gesundheitssystem zum Kollabieren bringen. Gerade Cannabis-Plattformen haben gezeigt, wie sich Therapieverläufe im Rahmen der deutschen Gesetzgebung digitalisieren lassen – zumindest, solange die Betreiber der Plattformen ihren Geschäftssitz in Deutschland haben.

Die von Dr. Sven Dreyer richtigerweise genannten Punkte "Nachvollziehbarkeit und Nachverfolgbarkeit" spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auch jedes digitale Privatrezept muss von einem Arzt unterzeichnet sein und Apotheken müssen sicher sein, dass dieses nicht mehrfach eingelöst wurde. Es lohnt sich, den Fokus auf diese Punkte zu legen.

Denn eine einfache PDF-Datei kann keine Sicherheit bieten. Ein lösungsorientierter Austausch mit allen relevanten Beteiligten wäre daher ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung. In diesem Rahmen könnte man auch darüber debattieren, was andere Akteure im Gesundheitssystem von Plattformen für medizinisches Cannabis lernen können, statt Innovationen von vornherein zu verteufeln.

Dr. med. Julian Wichmann ist Facharzt sowie Gründer und Geschäftsführer der Bloomwell GmbH.