Digitale Nomaden: Umworben und verächtet

Seite 2: 19 EU-Staaten locken digitale Nomaden

Das Werben einzelner Staaten um digitale Nomaden ist ein weiterer Anreiz. 19 EU-Staaten erteilen Visa für Telearbeiter aus Drittstaaten, die in einem anderen EU-Land ihren Arbeitsplatz und ihre Sozialversicherung haben.

Nicht-EU-Staaten wie Albanien gestatten EU-Bürgern die visafreie Einreise und gewähren problemlos einen eigens für digitale Nomaden gesetzlich geregelten Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zu syrischen, afghanischen oder irakischen Bürgerkriegsflüchtlingen sind die Grenzen für digitale Nomaden oder Investoren offen.

Für digitale Nomaden gibt es, wenn sie sich ordnungsgemäß anmelden, Steuervergünstigungen. In Spanien können digitale Nomaden bis zu drei Jahre lang von einem niedrigeren Steuersatz von 15 Prozent statt 24 Prozent profitieren.

Digitale Nomaden: Das Beispiel Griechenland

In Griechenland wird für zwei Jahre ein Steuerrabatt von 50 Prozent auf die Einkommenssteuer gewährt. Bis Ende August 2023 wurden bereits 4.524 Anträge gestellt, von denen 3.052 genehmigt wurden, wie das Finanzministerium bekannt gab. Dies ist den Finanzbehörden jedoch zu wenig.

Sie vermuten, dass ein Großteil der digitalen Nomaden sich ohne Anmeldung in Griechenland aufhält und ihr Einkommen in günstigeren Staaten versteuert. Dabei umgehen sie auch die für griechische Steuerzahler geltenden Fiktiveinkommen für den Besitz von Kraftfahrzeugen oder anderen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten sowie die Kontrolle der Bankkonten.

In Griechenland muss entsprechend dem Reichtum, zu dem auch motorisierte Kraftfahrzeuge gehören, das entsprechende Einkommen nachgewiesen werden. Ist das nicht der Fall, wird eine Steuernachzahlung auf das fehlende fiktive Einkommen fällig.

Und dann kommt die Steuerfahndung

Im Visier der Steuerfahnder stehen nun vor allem griechische Staatsbürger, die ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, aber auch ständige Bewohner, die von Griechenland aus für ausländische oder inländische Unternehmen über Telearbeit tätig sind. Bei Kontrollen müssen sie nachweisen können, dass sie 183 Tage im Jahr im Ausland sind.

Zudem geht der griechische Staat verstärkt gegen die Kurz- und Langzeitvermietung von möbliertem Wohnraum über Internetplattformen vor. Die Kathimerini titelte kürzlich, dass "Airbnb nur bis zu 60 Tagen pro Jahr erlaubt" ist.

Zusätzlich wurde ein Steuergesetz erlassen, das die frühere, nur für Hotels erhobene Übernachtungsabgabe abschafft und eine Klimaresilienzabgabe auch auf Airbnb-Unterkünfte einführt. Diese kann bis zu zehn Euro pro Tag betragen.

Immobilienbesitzer, die mehr als zwei möblierte Wohnobjekte als touristische Unterkünfte vermieten, müssen ein Gewerbe anmelden. Damit schränken sich die Möglichkeiten für digitale Nomaden, unter dem Radar des Fiskus ohne Anmeldung im Land zu leben, weiter ein. Denn für einen konventionellen Mietvertrag wäre eine behördliche Anmeldung erforderlich.

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