Digitale Rechte und ihre Manager
Systeme zum elektronischen Rechte- und Kopierschutz lassen bei Nutzern und Datenschützern viele Fragen offen
Systeme zum Digital Right Management sind heftig umstritten: Die Medienindustrie, Verbände und so manche Partei macht sich für die Verfahren zum Kopierschutz und zur individuellen Entschädigung von Urhebern stark. Doch Datenschützer warnen vor neuen Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer. Auch die Bundesregierung betrachtet die Systeme als technisch noch nicht ausgereift und pocht auf die Sicherung des Rechts auf die Privatkopie.
Politiker von CDU und FDP machen sich für sie stark (Vgl.CDU begibt sich auf den Netzpfad), Verbände wie der Bitkom fordern sie seit langem: Verfahren zur individuellen Abrechnung konkret genutzter, urheberrechtlich geschützter Werke. Für das Kopieren oder Abspielen solcher Formen geistigen Eigentums ist in der Regel - so hat es der Gesetzgeber festgelegt - ein Ausgleich für die dem Künstler entgehenden Einnahmen vorgesehen. Der wird momentan vor allem durch die Belegung von Kopiergeräten mit pauschalen Gebühren getroffen. Auch PCs und andere digitale Datenverarbeitungsmaschinen sollen nach dem bisherigen Willen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mit derartigen Copyright-Abgaben versehen werden. Doch das könnte die Geräte übermäßig verteuern, fürchten die Hersteller. Zudem hapert es mit der Fairness der Regelung, da nicht zwischen Power- und Gelegenheits-Usern differenziert wird.
Produzenten und große Medienkonzerne plädieren ebenfalls für individuelle Kopierschutz- und Vergütungssysteme, da sie dadurch die Rechte des Nutzers deutlich besser kontrollieren könnten wie bisher. Hat der Käufer eines Buchs oder einer CD beispielsweise heute noch das Recht, nicht nur Privatkopien anzufertigen, sondern die Werke auch an Freunde weiterzugeben oder auszuleihen, so sollen diese Möglichkeiten in der digitalen Zukunft vom Goodwill der Content-Industrien abhängen - beziehungsweise vom Geldbeutel des Verbrauchers. Die Entwicklung geht so in die Richtung, weiß der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, dass sich ein Nutzer selbst aussuchen kann, wie lange er etwa ein Musikstück hören will und wie oft er es kopieren darf.
Es droht der Verlust wichtiger Persönlichkeitsrechte
Die an sich gerechtere Form der Abrechnung könnte der Konsument daher mit dem Verlust bisher bestehender Rechte bezahlen. Vergrößert wird die Negativbilanz der von der Industrie bevorzugten und beispielsweise für den Neustart der Musik-Seite Napster schon in Grundzügen entwickelten Systeme durch potenzielle Datenschutzprobleme. So warnten die Experten der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation auf ihrem Symposium "Datenschutz und geistiges Eigentum im Internet" am Montag am Rande der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin, dass die Verlage beziehungsweise die von ihnen beauftragten Service-Firmen mit den neuen Kopierschutzverfahren zu Abrechnungszwecken auch detaillierte Nutzerprofile speichern könnten, die eine Einladung zum Missbrauch darstellen.
Design von DRM-Systemen steckt noch in den Kinderschuhen
Noch steckt das Design der Systeme zum Digital Rights Management (DRM), das die Verschlüsselung von Inhalten ermöglichen und über die Nutzungsrechte wachen soll, in den Kinderschuhen. "Die ersten Lösungen werden noch mit starken Pauschalisierungen arbeiten", erläutert Stephan Jaekel, Director Public Policy bei der Bertelsmann eCommerce Group (BeCG), die an Napster beteiligt ist und für die bereits mehrfach verschobene Neuauflage des legendären Musikangebots verantwortlich ist.
Individualisierte Abrechnungsformen, bei denen ohne den Einbau zusätzlicher Techniken zur Anomymisierung sensible personenbezogene Daten gespeichert werden, seien bei der ersten Generation von Napster 2.0 aufgrund der hohen Entwicklungskosten solcher "Verfeinerungen" beispielsweise gar nicht zu erwarten. Stattdessen könnten die Nutzer zwischen verschiedenen Abonnementmodellen wählen. Prinzipiell sei es allerdings erklärtes Ziel der Medienkonzerne, solche Verfahren zu installieren.
Kern der DRM-Systeme ist eine Art Softwarehülle, die Regeln fürs Kopieren, Speichern oder Abspielen von urheberrechtlich geschützten Erzeugnissen auf verschiedenen Geräten definiert und durchzusetzen versucht. Die hohe Kunst bestehe nun darin, so Jaekel, "das alles mit Urheberrechtsabgaben zu koppeln." Ein gewünschter Nebeneffekt der DRM-Technik dürfte aber auch sein, führte Johann Bizer vom Institut für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt in Berlin aus, dass die Anbieter ihre Verfahren zum "Online-Profiling" ihrer Kunden noch verbessern könnten. Einen wichtigen Sinn und Zweck der Systeme zur Rechtehandhabung sieht der Jurist im Füttern der Datenbanken von Marketing-Abteilungen. Dabei würde häufig gegen bestehende Datenschutzbestimmungen wie den Grundsatz der Datensparsamkeit oder gegen das Verkoppelungsverbot unterschiedlicher Datensätze ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers verstoßen.
Die geplante Aufrüstung der DRM-Systeme mit individuellen Abrechnungsverfahren dürfe aber nicht zur Aufzeichnung aller Spuren führen, die ein Kunde etwa beim Kauf eines Musikstücks hinterlässt, fordern die Datenschüzter. Alexander Dix, Landesdatenschutzbeauftragter von Brandenburg, sowie sein Kollege Garstka legen daher der Urheberrechtsindustrie nahe, "über datenschutzfreundliche Zahlverfahren nachzudenken."
Nicht immer nur den Nutzer gängeln
Bizer will zudem erreichen, dass die Hüter der Urheber- und Verwertungsrechte ihre Zwangsmaßnahmen gegenüber Nutzern und Kunden beenden und stattdessen härter gegen die nicht autorisierten Anbieter geschützter Werke vorgehen. Das sei eine mit dem deutschen Datenrecht, das eine Identifizierung der Nutzer von Tele- und Mediendiensten eigentlich nur zu Abrechnungszwecken erlaube, deutlich besser zu vereinbarende Lösung als die Gängelung der Verbraucher. Die Anbieterkennzeichnung sei in mehreren Gesetzen vorgeschrieben und sollte auch international verpflichtend werden.
Die Rechnung haben die Produzenten und die Verwerter auch ohne die Cracker gemacht, die bislang noch jeden Blütentraum von einem "sicheren" Kopierschutzsystem zunichte machten. Die wenigen sich bereits auf dem Markt positionierenden Anbieter von DRM-Systemen wie die Bertelsmann Tochter Digital World Services werben zwar damit, jede einzelne Datei unterschiedlich zu verschlüsseln, sodass sich das Entschlüsseln gar nicht lohne. "Datenverarbeitungsmaschinen" wie der Computer, hält Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club (CCC) dagegen, "lassen sich nicht vom Verarbeiten von Daten abhalten." Eine absolute technische Antwort auf die prinzipiell gegebenen Möglichkeiten zur Umgehung von Sicherungsinfrastrukturen existiere nicht, pflichtet ihm Lee Bygrave, Forschungsassistent am Norwegischen Research Centre for Computers and Law der Universität Oslo, bei.
Recht auf Privatkopie soll erhalten bleiben
Auch die Bundesregierung ist daher noch skeptisch gegenüber individuellen Systemen zum Kopierschutz und zur Entlohnung der Kreativen. Elmar Hucko, Abteilungsleiter für Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, hält die Umsetzung aller Versprechen der Industrie für bislang "noch nicht technisch möglich". Auf dem Datenschutzsymposium umriss der Beamte die Position der Bundesregierung zum Spannungsfeld zwischen Daten-, Nutzer- und Urheberschutz: "Wir müssen abwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Bürger und dem Existenzrecht der Urheber."
Prinzipiell sei es nicht ausgeschlossen, dass die im Urheberrechtsgesetz bislang festgeschriebene Vergütungspauschale und ihre Verwaltung durch Verwertungsgesellschaften auch "individuell" geregelt werden könnte. Frühestens könne man aber in zwei bis drei Jahren über eine solche Gesetzesänderung nachdenken, falls sich die Sinnhaftigkeit der DRM-Systeme bis dahin erwiesen habe.
Keinen Zweifel ließ Hucko demgegenüber am Festhalten der Bundesregierung am Recht des Verbrauchers auf Privatkopien im angemessenen Umfang. Prinzipiell stärkt die von der Europäischen Kommission im Frühsommer erlassene Richtlinie zum Urheberrecht Anbietern den Rücken, die Werke mit Hilfe von Techniken wie DRM unter die digitale Plombe bringen wollen (Link: Die Privatkopie - vom Aussterben bedroht). Die Schutzmaßnahmen sollen die nationalen Gesetzgeber innerhalb von 18 Monaten auch rechtlich sanktionieren. Dabei wird ihnen aber auch die Möglichkeit gegeben, die Ansprüche der Urheber und Verwerter, die theoretisch jede Form des Kopierens technisch zu verhindern suchen könnten, in gewisse Schranken zu weisen.
Verschwinden kopiergeschützte CDs wieder aus den Läden?
Freie Hand hat die Kommission den Mitgliedsstaaten so auch bei der Aufrechterhaltung des Rechts auf Privatkopien gelassen, das die Bundesregierung Hucko zufolge definitiv auch im digitalen Zeitalter bewahren will. "Sonst sind wir weit gehend ein Volk von Kriminellen und Vorbestraften", begründete der Regierungsgesandte den auch von den Geräteherstellern befürworteten Plan. Die Verkäufer von Medieninhalten müssten daher ihre Systeme so konstruieren, dass sie erst "bei der dritten oder vierten Kopie" in Aktion träten und weitere Vervielfältigungen verhinderten. "Das werden wir gesetzgeberisch klar machen", sagte Hucko. "Total sperrende" Kopierschutzverfahren seien hierzulande nicht erwünscht.
Diese Position dürfte vor allem der Musikindustrie wenig behagen, die im Herbst im großen Stil vollständig kopiergeschützte CDs auf den Markt bringen will. Sobald die von Hucko skizzierte Neugestaltung des Urheberrechts über die Bühne gegangen ist, müssten sie dann ihre Kopierschutzsysteme aller Wahrscheinlichkeit nach schon wieder ändern und der Gesetzeslage anpassen.