Digitalisierung im Gesundheitswesen
Seite 2: Ist die zentrale Datenspeicherung wirklich die Zukunft?
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Wenn man verspricht, dass man die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitern will und künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst integrieren will, Versicherte und Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten erhalten sollen, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher zu authentifizieren, zeichnet sich ab, dass der gelbe Impfpass möglicherweise ein vergleichsweise sicheres Dokument gewesen sein könnte.
Die kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte soll in Zukunft nur noch als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher dienen. Auch der elektronische Medikationsplan soll künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern zentral gespeichert werden.
Im Rahmen der europäischen Integration will man bis spätestens Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufbauen, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können und bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte Deutschland einzulösen. In welcher Form die in Deutschland eingeführte Medikamentensicherheit dann auch im Ausland realisiert werden kann, scheint noch nicht geklärt.
Mit dem neuen DVPMG übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ärztinnen und Ärzte sollen dadurch erheblich von Bürokratie entlastet werden, was zu Einsparungen von einmalig rund 730 Millionen Euro für die Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen führen soll.
Außerdem würden Kosten von rund 427 Millionen Euro jährlich eingespart, weil die Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssten.
Steht nach dem E-Rezept auch die elektronische Patientendatei auf der Kippe?
Mit dem Regierungswechsel in der Bundeshauptstadt wurden erste Schritte unternommen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen erst einmal auszusetzen. Dass die deutsche Gematik ihren Auftrag für die E-Rezept-Infrastruktur an den bislang in diesem Bereich noch nicht aufgetretenen IT-Konzern IBM und an die Zur-Rose-Tochter eHealth-Tec, einer Schwester der Versandapotheke DocMorris, vergeben hatte, stieß bei vielen Apothekern zumindest auf Verwunderung.
Befürchtet wird, dass das E-Rezept letztlich dieser Versandapotheke einen Marktvorteil verschaffen könnte und die gezielte Einbindung der ebenfalls zum Schweizer Zur-Rose-Konzern zählenden TeleClinic ein integriertes medizinisch/pharmazeutisches Angebot in der Hand eines Anbieters von außerhalb der EU bilden könnte.
Die Gematik hat im Dezember 2021 die für den 1. Januar 2022 vorgesehene Einführung des elektronischen Rezepts auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit dem E-Rezept im Bundesgesundheitsministerium befasstes Personal sieht dort offensichtlich für sich keine Zukunft und wechselt in die Privatwirtschaft.
Bei der 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) will man bislang offensichtlich am Umstellungs-Zeitplan festhalten. Immer wieder wird im Zusammenhang mit der ePA über Sicherheitslücken geklagt, die das System gefährden könnten.