EU verschärft Regeln für Altkleider-Entsorgung ab 2025

Mülltonne für Textilien vor Restmüll- und Recyclingtonnen

Altkleider müssen in der EU getrennt gesammelt werden. Doch was passiert mit der Kleidung, die künftig nicht mehr im Restmüll landen darf?

Das lineare Wirtschaftssystem, das nur auf Verschleiß und anschließende Entsorgung ausgerichtet ist, ist letztlich nicht nachhaltig und soll daher in der EU zum Auslaufmodell werden. Die EU hat sich entsprechend zum Ziel gesetzt , die Textilindustrie nachhaltiger zu machen und die Recyclingquote zu erhöhen.

Die Textilindustrie ist bislang einer der größten Umweltverschmutzer weltweit. Sie verursacht mehr Treibhausgase als der internationale Flug- und Schiffsverkehr zusammen und ist für 20 Prozent der Frischwasserverschmutzung verantwortlich. Hinzu kommt die Belastung durch Mikroplastik aus synthetischen Fasern sowie ausgerüsteten Baumwollfasern.

Derzeit wird in der EU nur ein Prozent der Kleidung recycelt. Der Großteil der gebrauchten Textilien landet in der Müllverbrennung oder wird exportiert. Dabei erfolgt der Export oft in Länder, die nicht über die nötige Infrastruktur für eine umweltgerechte Aufarbeitung verfügen.

Die neue EU-Verordnung soll das ändern und eine Kreislaufwirtschaft für Textilien etablieren. Durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen in Deutschland schon heute dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Das bedeutet, sie müssen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt analysieren, Maßnahmen ergreifen, um Risiken vorzubeugen und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene einrichten.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass die nächste Regierung wieder auf das Gesetz verzichten will, weil Exportländer wie Katar sich in der Position sehen, die Lieferung von LNG einzustellen, falls sie den Nachweis erbringen müssten, dass in der heimischen Exportindustrie die Menschenrechte eingehalten werden. Wenn sich Deutschland auf dieses Spiel einlässt, wird hierzulande auch die Kinderarbeit wieder so üblich, wie sie das in Westdeutschland bis in die 1980er Jahre war.

Die erweiterte Abfalltrennung als Weg zur Kreislaufwirtschaft

Ein erster Schritt auf dem Weg zum verstärkten Re-Use von Textilien ist die neue Abfallrahmenrichtlinie, die zudem auch die Vermeidung von Lebensmittelabfällen thematisiert. Ab Jahresbeginn 2025 ist die getrennte Sammlung von Textilien vorgeschrieben. Somit dürfen Altkleider, Bettwäsche und andere Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden.

Altkleider sind keineswegs nur Hemden, Hosen, Blusen, Röcke und Schuhe, wie oft gedacht wird. Auch Taschen, Tischdecken, Bettwäsche und ähnliche Textilien zählen dazu. Wer seine Textilien im Restmüll entsorgt, riskiert, dass die Mülltonne stehen bleibt.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Ein zentrales Element der angepassten Abfallrichtlinie ist die Einführung harmonisierter Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese Systeme verpflichten Modemarken und Textilhersteller zur Zahlung von Gebühren, die zur Finanzierung der Kosten für die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen beitragen sollen.

Ähnliche Systeme gibt es heute schon bei elektrischen Produkten und Verpackungen. Diese in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten als nationale Lösungen implementierten Systeme sind nicht miteinander kompatibel, weil die EU sich nicht in die nationalen Belange einmischen sollte.

Beim Textilrecycling gibt es daher auch nur Vorschläge, was bei der Umsetzung im nationalen Recht zu beachten ist. So sollte die Höhe der Gebühren nach der Kreislauffähigkeit und Umweltleistung der Textilerzeugnisse gestaffelt werden, was auch als Ökomodulation bezeichnet wird. Unternehmen, die Fast Fashion anbieten, könnten dabei höheren Gebühren unterliegen, um Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen. Dies soll insbesondere dem hohen Ressourcenverbrauch der Fast-Fashion-Industrie entgegenwirken.

Dass diese Vorschläge auch zur Umsetzung kommen, ist aufgrund der letzten Wahlergebnisse in der EU und in den EU-Mitgliedsstaaten inzwischen eher zweifelhaft, da der Stellenwert von Nachhaltigkeit und Umweltschutz deutlich zurückgefahren wurde.

Wie werden Fehlwürfe erkannt und welche Konsequenzen hat die Erkennung?

Deutschland stellt sich zwar gerne als Weltmeister der Mülltrennung dar, doch in der Praxis sieht es zum Leidwesen der Dienstleister für die kommunale Müllsammlung um die Mülltrennung nicht so gut aus, wie gerne behauptet wird.

Fehlwürfe sorgen einerseits für Schäden an den Sammelfahrzeugen und dafür, dass die Sammlungen aus Biotonnen nicht wie vorgesehen genutzt werden können. Die fehlerhafte Mülltrennung behindert damit die Verwertung, durch die einerseits ein Teil der Kosten für die Sammlung refinanziert werden kann, andererseits die Kosten für die Verbrennung des Restmülls reduziert werden können.

Als Konsequenz kommen jetzt immer häufiger technische Lösungen zur Vermeidung fehlerhafter Mülltrennung zum Einsatz. Die beginnt mit abschließbaren Müllbehältern und findet eine Fortsetzung in Chips, die eine eindeutige Zuordnung des Müllcontainers ermöglichen.

In der Folge kommen zunehmend Müllscanner an den Sammelfahrzeugen zum Einsatz, die Fehlwürfe identifizieren und die Leerung der Müllgefäße verweigern können. Anhand der Chips kann der Fehlwerfer auch persönlich identifiziert und angesprochen werden.

Dadurch erhofft man sich eine Verbesserung der Zusammensetzung des gesammelten Mülls. Wer jetzt befürchtet, dass wieder verstärkt Müll in der Umwelt abgekippt wird, treibt damit nur die technische Aufrüstung voran, welche die Überwachung des Einzelnen forciert.