Einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft Pflegenotstand
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft Pflegenotstand
- AfD macht es sich leicht
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Alarmierende Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Von Dezember bis März meldeten sich 118.000 Kräfte arbeitssuchend.
Auch in Großbritannien stand sie auf der politischen Agenda: eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich. Gelten sollte die Regelung für sämtliche Beschäftigten des nationalen Gesundheitsdienstes NHS und planmäßig zum 1. April 2022 in Kraft treten.
Gut einen Monat vorm Startschuss machte die von Boris Johnson geführte Tory-Regierung einen Rückzieher. Aufgrund der veränderten Lage durch die zwar hochansteckende, aber weniger gefährliche Omikron-Variante des SARS-Cov-2-Virus erübrige sich die Maßnahme, gab Anfang März der britische Gesundheitsminister Sajid Javid bekannt. Damit war das Thema vom Tisch – zumindest vorerst.
In Deutschland zog die Ampel-Regierung das Projekt durch. Seit dem 16. März müssen das medizinische und das Pflegepersonal in Kliniken, Altenheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten den Nachweis erbringen, mindestens doppelt gegen Corona geimpft beziehungsweise von einer Covid-19-Erkrankung genesen zu sein. Wer dies nicht kann oder will, droht über kurz oder lang seinen Job zu verlieren.
Für Söder "keine Lösung"
Schon im Vorfeld gab es Befürchtungen, der Schritt könnte die ohnehin angespannte Situation in der Pflege noch verschärfen. Initiativen von Betroffenen auf Bundes- oder Länderebene wie etwa in Baden-Württemberg liefen Sturm gegen das Vorhaben und sagten einen gewaltigen personellen Aderlass voraus. Selbst Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) liebäugelte zwischenzeitlich damit, den Vollzug des Bundesgesetzes auszusetzen. Dieses sei kein "wirksames Mittel mehr", führe nur zu Problemen und sei "leider keine Lösung".
Damit dürfte der CSU-Chef Recht behalten, wie Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) nahelegen. Allein von Dezember 2021 bis Februar 2022 meldeten sich demnach "insgesamt rund 96.000 Personen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Wirtschaftsabschnitt Q ‚Gesundheits- und Sozialwesen‘ (...) arbeitsuchend". Zu lesen ist dies in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Unter anderem wollte der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt wissen, wie sich die Einführung der partiellen Impfpflicht auf das Personaltableau in Krankenhäusern und Seniorenheimen ausgewirkt hat.
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