Ende der Isolationspflicht: Bald wieder krank zur Arbeit – oder nach wie vor?

Auskurieren? Nur in der besten aller Welten. Symbolbild: Tumisu auf Pixabay (Public Domain)

Krankschreibungen bleiben bis Ende März telefonisch möglich. Zum "Blaumachen" wird diese Möglichkeit kaum genutzt werden. Eher schleppen sich Kranke zur Arbeit. Das Ende der Isolationspflicht in manchen Bundesländern sehen Gewerkschaften kritisch.

Für knapp drei Jahre galt das falsche Pflichtbewusstsein als verpönt: Schniefende Kollegen und Berge von Taschentüchern voller Viren und Bakterien in den Papierkörben gemeinsam genutzter Arbeitsräume – das war vor Corona vielerorts in Deutschland Normalität und könnte es auch wieder werden.

Über eine Krankschreibung entscheidet nicht nur das Krankheitsgefühl, sondern auch die persönliche Einschätzung, wie sicher der eigene Job ist und inwieweit Kollegen bereits überlastet sind. Nur 28 Prozent der Deutschen bleiben bei Krankheit konsequent zu Hause und arbeiten nicht, ergab kürzlich die Studie "Arbeiten 2022" der pronova BKK. Jeder und jede zehnte Beschäftigte ging demnach im Befragungszeitraum sogar mit einem positiven Corona-Test und mildem Verlauf weiterhin ins Büro oder in den Betrieb.

Dabei drohten bis zum 16. November bundesweit Schadenersatzforderungen oder Kündigung bei Verstößen gegen die Covid-19-Isolationspflicht. Diese wurde nun für Corona-Infizierte in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein aufgehoben. Auch Hessens Landesgesundheitsminister Kai Klose (Grüne) geht davon aus, dass der "vergleichsweise schweren Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht" angesichts der Lage "nicht mehr zu rechtfertigen" sei.

Unterdessen sollen bei Atemwegsinfekten bundesweit bis zum 31. März telefonische Krankschreibungen möglich bleiben – auch um die Ansteckungsgefahr mit Corona und Grippe in den Arztpraxen zu reduzieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, die zunächst bis Monatsende angedachte Sonderregelung bis Ende März zu verlängern.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu haben und können für bis zu sieben weitere Kalendertage verlängert werden.

Risikofaktor Arbeitsverdichtung

Gewerkschaften befürchten dennoch durch den Wegfall der Isolationspflicht altbekannten Druck auf Beschäftigte, krank zur Arbeit zu gehen. Bereits vor den Covid-19-Infektionswellen hatte eine Befragung zum DGB-Index Gute Arbeit ergeben, dass etwa zwei Drittel der Beschäftigten krank zur Arbeit gingen – und dass Arbeitsverdichtung dazu beitrage, während ein gutes Betriebsklima dafür sorge, dass Erkrankte sich auskurieren.

Frühere Auswertungen der Daten des DGB-Index Gute Arbeit haben gezeigt, dass Beschäftigte besonders häufig krank zur Arbeit gehen, wenn sie eine hohe Arbeitsbelastung aufweisen. Auch die Sorge um den Arbeitsplatz geht mit erhöhtem Präsentismus einher. Dagegen gehen Beschäftigte deutlich seltener krank zur Arbeit, wenn die Arbeitsintensität geringer ist und in ihrem Betrieb ein gutes Betriebsklima herrscht.


DGB-Index Gute Arbeit 2018

Fast die Hälfte der Beschäftigten (46 Prozent) gingen vor der Pandemie länger als eine Woche krank zur Arbeit. Bei 13 Prozent war dies drei Wochen und länger der Fall.

Wer von zu Hause aus arbeitet, fällt ohnehin seltener krankheitsbedingt aus. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Monat auf Anfrage der Linksfraktion mit. Demnach hatten Beschäftigte im Homeoffice im Durchschnitt 7,9 krankheitsbedingte Fehltage in den vergangenen zwölf Monaten, bei Beschäftigten ohne Homeoffice-Option waren es 12,9 Tage.