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Es wird geharzt und gehungert

Mindestlohndebatte: Wenn der Döner zu teuer wird. Mittelalterliche Zustände auf dem Arbeitsmarkt der Dienstleister

Ganze 1,59 bis 2,72 Euro Stundenlohn - brutto, versteht sich: Soviel durften die Angestellten eines brandenburgischen Pizza-Services nach getaner Arbeit gnädigerweise mit nach Hause nehmen.

Nach dem Gesetz ist dies sittenwidrig, weil die fraglichen Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen, so eine Feststellung des Arbeitsgerichtes Eberswalde [1] vom 9. September 2013, das in dieser Sache (Az.: 2 Ca 428/13) wegen einer Klage des Jobcenters Uckermark angerufen wurde.

Ob der Stundenlohn für ein größeres Stück der hauseigenen Margarita gereicht habe, ist indes nicht überliefert. Aber um sich den Genuss, zum Beispiel eines Döners (Kostenpunkt um die 3,00 Euro im Berliner Raum) leisten zu können, müssten die Spitzenverdiener dieses Betriebs immerhin eine Stunde und zehn Minuten schuften1 [2], die weniger gutgestellten sogar fast zwei Stunden!

Nahrungsmittel im Wert von 1,59 Euro (Beim Berliner Discounter, September 2013). Bild: L. Joachim

Unzumutbare Zustände auf dem Arbeitsmarkt

Dass nicht die acht betroffenen Angestellten des Brandenburger Pizza-Services - selbst oder mit Hilfe einer Gewerkschaft - sich gegen ihren Arbeitgeber zur Wehr gesetzt und die erwähnte Klage initiiert haben, sondern das zuständige Jobcenter ist ein Lehrstück über die unzumutbaren Zustände, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrschen, und zwar nicht zuletzt aufgrund von weder zeitgemäßen noch adäquaten Regelwerken, die den Missbrauch von Menschen und Staatsleistungen Tür und Tor öffnen.

Der Grund, weshalb die Betroffenen sich solch unwürdige Löhne haben gefallen lassen, liegt auf der Hand: In Brandenburg gibt es, mit einer amtlichen Arbeitslosenquote von 9,4% im August 2013, für Arbeitssuchende kaum die Möglichkeit, wählerisch zu sein. Eine verbindliche Lohnuntergrenze gibt es nicht, und eine tarifverhandlungsfähige Pizza-Service-Gewerkschaft müsste noch erfunden werden. Hinzu kommt, dass die allermeisten Menschen in der Not doch lieber einer unterbezahlten Beschäftigung als gar keiner nachgehen, geht es ihnen doch auch darum, ihre soziale Anbindung bzw. Würde nicht zu verlieren.

Parallel dazu drängen die Jobcenter im Zweifel auf fast jedwede Beschäftigungsaufnahme, um die eigenen Statistiken zu schönen und um Geld zu sparen, denn auch wenn schließlich mit Staatsmitteln mit Hartz-IV aufgestockt wird, können die Ämter den durch Arbeitsaufnahme abziehbaren Leistungsanteil erst einmal als Ersparnis für sich verbuchen.

Abgesehen davon wird die Arbeitslosenstatistik dadurch aufgehübscht, ungeachtet dessen, ob der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit leben kann oder nicht.2 [3] Hauptsache, es wird wöchentlich über 15 Stunden gearbeitet, denn darunter wird von geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gesprochen und in diesem Fall gilt für den Arbeitgeber ein weitgehender Entfall der Sozialversicherungspflicht.

Im Zweifel zahlt der Staat

Um den Zusammenhalt der Gesellschaft verfassungskonform zu sichern, hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit verfügt, dass Lohnwucher, das heißt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt eine Sittenwidrigkeit ist und als solche zu ahnden ist (§ 138 Abs. 2 BGB [4]). In den schlimmsten Fällen kann der Arbeitgeber aufgrund des Tatbestands "Wucher" (§ 291 Abs.1 Nr. 3 StGB [5]) sogar strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wenn der ausgezahlte Lohn weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns beträgt (BGH, Urt. v. 22.04.1997, Az.: 1 StR 701/96).

Solche sittenwidrige Geschäftspraktiken sind beileibe nicht kleinen Betrieben vorbehalten, wie man denken könnte. Der Textil-Discounter KiK (über 2.600 Filialen in Deutschland; 1,4 Milliarden Euro Umsatz im letzten Jahr), wurde 2008 von Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt [6], den Verdienst einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr, an der KiK gerade mal 5,20 Euro pro Stunde Lohn auszahlte, wegen Sittenwidrigkeit um 58% anzuheben (AZ 4 Ca274/08).

Im Fall des oben erwähnten Pizzamanns kann man sogar sagen, dass der Tatbestand "obersittenwidrig" wäre, wenn die Väter des BGBs den Begriff als besondere Form der Schuldschwere vorgesehen hätten, denn das Arbeitsgericht Leipzig hat 2010 geurteilt [7], dass der - um Welten bessere - Brutto-Stundenlohn von sechs Euro einer Fachverkäuferin im Einzelhandel "schon" sittenwidrig ist (Az. 2 Ca 2788/09).

Die Beschäftigung von Menschen im Niedriglohn- und im Subniedriglohnsektor schädigt nämlich nicht nur die einzelnen Arbeitnehmer, wie oft angenommen, sondern auch dem Staat, also die ganze Gesellschaft in erheblichem Maße, denn durch extrem niedrige Löhne werden einerseits Aufstockungsleistungen fällig und anderseits bleiben dem Staat Steuerzahlungen vorenthalten. Somit werden die Sozial- und Rentenkassen der Bürger durch Zahlungsausfälle von den Unternehmen an den Staat und Transferleistung des Staats an die Beschäftigten doppelt belastet.

Der Anspruch auf eine angemessene Entlohnung der Arbeit ist also heute schon gesetzlich verankert und einklagbar. Unpraktischerweise muss der Missbrauch erst einmal mit erheblichem Aufwand für den Betroffenen und die zuständige Verwaltung nachgewiesen werden, bevor die Gerichte sich der Sache annehmen können.

Ganz unten ist überall

Im Fall des oben genannten brandenburgischen Pizza-Services, befand das Gericht, dass nicht weniger als 11.000 Euro an Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zurückzuzahlen sind. Kein Einzelfall.

Schon Anfang 2009 zog die Arbeitsagentur Stralsund, bundesweit als erste, vor ein Arbeitsgericht, um mit dem Argument der Sittenwidrigkeit Lohnnachforderungen einzuklagen. Der Angeklagte, ein Pizzeria-Besitzer, wurde verurteilt, weil er fünf seiner Angestellten für 1,32 Euro pro Stunde arbeiten ließ und somit den Staat nach Ansicht des Gerichtes um mindestens 6.600 Euro Steuergelder prellte. Dabei hatte die Behörde ursprünglich einen fast doppelt so hohen Schaden berechnet.

Die Arbeitsagentur Stralsund wurde daraufhin in mehreren weiteren Fällen aktiv. Doch laut eines Spiegel-Berichtes [8] sollen die meisten Nachforderungen nach außergerichtlicher Einigung von den Arbeitgebern zurückgezahlt worden sein, um negative Schlagzeilen für die Betriebe zu vermeiden.

Diese Tatsache dürfte wiederum den Schluss zulassen, dass in diesen Betrieben das nötige Kleingeld für die jeweilige Rückzahlung vorhanden war und folglich, dass die Methode System hatte und höchstwahrscheinlich vorrangig zur Gewinnmaximierung diente. Arbeitgeber, die aufgrund einer unmittelbaren Gefährdung ihrer eigenen wirtschaftlichen Existenz die Arbeitsagentur betrogen hätten, hätten solche Rückforderungen nämlich wohl kaum schultern können.

Diese höchstrichterlichen Bemühungen dürften kaum eine größere Abschreckungswirkung entfaltet haben. Noch am 3. Oktober 2013 gab eine Berliner Firma mehrere Stellenanzeigen auf der eBay-Kleinanzeigen-Seite [9] auf:

Du hast Spaß am Fahren und hast ein eigenes Auto?! Wir suchen Liefer Fahrer (!) mit eigenem PKW. Unsere Konditionen 5,50 € die Stunde plus 0,50 € pro Auftrag, sowie bei Online Zahlungen (!) unserer Kunden nochmals 0,50 € für dich. Trinkgeld ist selbstverständlich auch deines. Hast du Lust unser Fahrer Team(!) zu Ergänzen (!)? Dann meld dich bei uns! Gern Telefonisch (!) oder auch persönlich..

Branchenübliche Konditionen, wenn man so will: Ein Tag davor warb auch der Konkurrent Call-a-Pizza, ein Franchising-Unternehmen mit einem Netto-Umsatz im Jahr 2010 von 25,7 Millionen [10], um die Gunst der Berliner Arbeitswilligen mit passendem Fortbewegungsmittel auf ebay. Darin war die Rede von "5€/std + Km Geld + Trinkgeld (somit 8-10€/std auf die Hand)".

In solchen Beschäftigungsmodellen sind nicht nur die Arbeitskonditionen und die Entlohnungshöhe besorgniserregend, sondern auch die Tatsache, dass alle Risiken der Unternehmerschaft auf das schwächste Glied in der Kette, den Arbeitnehmer, abgewälzt werden.

Diese Geschäftsmodelle sehen nämlich vor, dass die Unternehmen sich im Prinzip zeitweise das Privatvermögen des Arbeitnehmers aneignen, ohne dass eine angemessene Vergütung für das unfreiwillige Zur- Verfügungsstellen des Arbeitswerkzeuges (das heißt des Autos) stattfände. In Berlin kostet die Vermietung, zum Beispiel eines Ford Fiesta, bei einem der günstigsten Verleiher 25 Euro pro Tag (inkl. 100 km) [11]. Betriebswirtschaftlich gesehen heißt das folglich, dass der Arbeitnehmer, der sein eigenes Auto im Dienste der Firma einsetzt, den Betrieb des Arbeitgebers mit mindestens 25 Euro am Tag bezuschusst.

So könnte man behaupten, dass jeder Pizzamann mit eigenem Auto seine Schicht mit 25 Euro Minus auf dem täglichen Gehaltzettel anfängt. Eine Investition, die er erst mal zurückverdienen muss, bevor er überhaupt den ersten Cent für sich verdient. Wenn nur der Grundtarif von fünf Euro die Stunde zur Anwendung kommt, sind es dann fünf Stunden, die erstmals umsonst abgearbeitet werden wollen.

Wenn alles glatt läuft, ist es also eine erträgliche Geschäftsgrundlage für den Pizzeria-Besitzer, der seine Absatzmöglichkeiten ohne zusätzliche Investition erweitern kann. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in einem arbeitsbedingten Autounfall verwickelt wird oder auch für den Fall, dass der Wagen einen technischen Defekt bekommt, hat der Arbeitnehmer das Nachsehen: Er hat nicht nur Schaden an seinem Privateigentum, sondern auch die Voraussetzung zum Broterwerb verloren, also seine Betriebsgrundlage.

Systemischer Fehler

Dass hinter solchen Geschäftspraktiken systematisches knallhartes betriebswirtschaftliches Kalkül steckt, wird daran erkennbar, dass auch mehrere Kurierdienste ähnliche Vorgehensweisen bemühen. Zum Beispiel das Logistikunternehmen (Umsatz 2012 etwa 1,9 Milliarden Euro), das eine Tochter der Otto-Gruppe und einer der größten Anbieter im Logistikbereich ist.

Der Dokumentarfilm Das Hermes-Prinzip [12] vom ARD Magazin Exclusiv, gesendet am 03. August 2011, prangerte die Arbeitskonditionen beim Kurierdienst Hermes an, genauso wie das WDR-Fernseh-Magazin Monitor in seiner Sendung [13] vom 25. August 2011.

Demnach sieht es so aus: Wenn der Kurierfahrer dieses Dienstes an der Tür klingelt, ist er in der Regel gar nicht dort angestellt. Lediglich ein DIN-A4-großes Hermes-Schild hinter der Windschutzscheibe des privaten, nicht mehr ganz so frischen Kleinwagens weist auf die lose Geschäftsverbindung zwischen ihm und dem 1,9-Milliarden-im-Jahr-Umsatz-Unternehmen auf.

Das Unternehmen vergibt im Privatkundenbereich seine Zustellaufträge nämlich an sogenannte Satellitendepotbetreiber, die nach Einbehaltung einer Provision ihrerseits Aufträge an Subunternehmer weiterleiten. Hat der Subunternehmer nicht die nötige Kapazität für den Auftrag oder rechnet sich dieser Auftrag für ihn nicht, leitet er nach Einbehaltung einer Provision diese Aufträge an einen Sub-Subunternehmer weiter. Ist der Auftrag dort angekommen, wird er einem Kurierfahrer anvertraut.

Dieser arbeitet nicht selten als Selbständiger auf Werkvertrag-Basis, was nichts anderes bedeutet, als dass er nicht etwa pro Stunde für die Arbeit, sondern "pro Werk", sprich pro ausgeliefertes Paket bezahlt wird: etwa 60 Cent. Ist der Empfänger nicht da, fällt die Bezahlung noch magerer aus: 0 Cent.

Wer, in einem Altbaugebäude ab dem dritten Stock aufwärts wohnend, sich schon gefragt und womöglich geärgert hat, warum der Kurierfahrer den Namen auf dem Klingelschild leider schon wieder nicht gefunden hat, obwohl man am Auslieferungstag nachweislich die ganze Zeit zu Hause war, und warum er deshalb das heißersehnte Paket (mit allen anderen "Namenlosen" Paketen des Kiezes) unpraktischer Weise ganz weit weg beim Gemüseladen am Ende der Straße abgegeben hat, dürfte an der Stelle einen Erklärungs- und Entschuldigungsansatz erhalten haben.

"Nach einem zehn Stunden Tag hat der Fahrer etwa 60 Euro verdient. Fast die Hälfte davon geht für Sprit und Auto drauf", fasst [14] die ARD die Ergebnisse der Recherchen bei Hermes zusammen. Es ist kein Lohnzettel, es ist ein Armutszeugnis.

Während das Unternehmen nach der Ausstrahlung der ARD-Dokumentation beteuerte, es seien lediglich Einzelfälle gewesen, legten die Recherchen von Monitor nahe, dass es sich um eine bewusst umgesetzte, flächendeckende Geschäftsstrategie zur Lohnkostenminimierung bzw. Gewinnmaximierung handelt, da die Preiskalkulation es den Subunternehmer bei der Erstauftragsaufgabe nicht ermöglicht, seinen Fahrern eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.

Bei den Konkurrenten GLS sieht die Situation laut einer Langzeit-Recherche [15] von Günther Wallraff für den Fernsehsender RTL und der Zeit mindestens genauso schlimm aus. "Arbeitstage nicht unter 12 Stunden, ohne Pausen, unbezahlte Überstunden, körperliche Schwerstarbeit, ständiger Stress - und das alles zu Dumpinglöhnen von umgerechnet nur drei bis fünf Euro pro Stunde" - das sei "Menschenschinderei mit System", kommentierte [16] die Süddeutsche Zeitung die Recherche.

Aber: "Nicht nur die Fahrer müssten ihren überdimensionierten Einsatz für den Paketdienst mit privaten Problemen psychischer und körperlicher Natur bezahlen. Ihre Vorgesetzten seien manchmal noch schlimmer dran, weil sie als Subunternehmer und Scheinselbständige persönlich haften und teilweise noch durch Strafenkataloge von GLS gezielt in die Insolvenz getrieben würden, sobald sie nicht mehr die gewünschten Gewinne brächten. Auf den Schuldenbergen blieben sie mit ihren Familien dann ewig sitzen, während der milliardenschwere europaweit agierende Konzern, dessen Geschäft auf dem für Privatkunden freien Versand basiert, auf ihrem Rücken Gewinne einfahre. Das unternehmerische Risiko werde von GLS auf die Subunternehmer ausgelagert", so beschrieb [17] die Süddeutsche Zeitung im gleichen Artikel das Geschäftssystem von GLS.

Der Spiegel zitierte in einem Artikel [18] vom Mai 2012 den Ver.di-Experte Wolfgang Abel zur der Situation in der Branche mit den zusammenfassenden Worten:

Von 50.000 Beschäftigten arbeiten 35.000 zu Sklavenbedingungen wie im Mittelalter.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3362148

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbg-eberswalde-urteil-2-ca-428-13-stundenlohn-sittenwidrig-jobcenter
[2] https://www.heise.de/tp/features/Es-wird-geharzt-und-gehungert-3362148.html?view=fussnoten#f_1
[3] https://www.heise.de/tp/features/Es-wird-geharzt-und-gehungert-3362148.html?view=fussnoten#f_2
[4] http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
[5] http://dejure.org/gesetze/StGB/291.html
[6] http://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-gegen-kik-gericht-stoppt-niedriglohn-bei-textildiscounter-a-556396.html
[7] http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/niedrigloehne-wann-ist-ein-gehalt-sittenwidrig
[8] http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/1-32-euro-pro-stunde-arbeitsgericht-verurteilt-ex-pizzeria-besitzer-wegen-dumpinglohns-a-674225.html
[9] http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/wir-suchen-liefer-fahrer-mit-eigenem-pkw/147674451-107-3489?ref=search
[10] http://www.lebensmittelzeitung.net/business/daten-fakten/rankings/Top-100-Systemgastronomie-2010_20.html
[11] http://www.robben-wientjes.de/PKW/GruppeC_FordFiesta.html
[12] http://programm.ard.de/TV/daserste/ard-exclusiv--das-hermes-prinzip/eid_281066630812527
[13] http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/0825/pdf/hermes.pdf
[14] http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/programmtipps/fernsehen/11/08/03_2145_e.php5?start=1312400700
[15] http://www.zeit.de/2012/23/Wallraff-Paketzusteller/komplettansicht
[16] http://www.sueddeutsche.de/medien/2.220/undercover-bei-rtl-wallraff-traegt-der-anderen-last-1.1370558
[17] http://www.sueddeutsche.de/medien/2.220/undercover-bei-rtl-wallraff-traegt-der-anderen-last-1.1370558
[18] http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/nach-wallraff-reportage-gewerkschaft-ver-di-kritisiert-paketbranche-a-836276.html