Exklusiv: So haben die EU-Staaten ihren Gas-Notfallplan zum Scheitern gebracht

Seite 4: Geltungsdauer des Notfallplans begrenzt

Mit Verweis auf den "Ausnahmecharakters der Maßnahmen" haben die EU-Delegationen den Notfallplan in dieser Woche schließlich zeitlich begrenzt. Die Kommission war zu Beginn der Verhandlungen über die Gas-Verordnung ursprünglich von einer zwei Jahre andauernden Versorgungskrise ausgegangen – auch ohne einen vollständigen Lieferstopp Russlands. So lange sollten auch die Verordnung – oder eben der "Notfallplan" – gelten.

Nun heißt es in dem Entwurf der Verordnung, sie solle nach ihrem Inkrafttreten für einen Zeitraum von einem Jahr Gültigkeit haben. Nach neun Monaten ab Beginn der Anwendung dieser Verordnung sollte die Kommission dem Rat über ihre Funktionsweise Bericht erstatten und könne "gegebenenfalls vorschlagen, ihre Geltungsdauer zu verlängern".

Vertreter der Erdgaswirtschaft in Deutschland haben sich unabhängig von dem EU-Notfallplan bereits skeptisch gezeigt, ob die Gasspeicher mittel- und langfristig hinreichend gefüllt werden können: "Sollte es bei einer auf 20 Prozent reduzierten Liefermenge bleiben, ist eine ausreichende Befüllung der Gasspeicher in unseren Augen nicht realistisch", zitierte die Nachrichtenagentur dpa den Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas, Timm Kehler.

Aktuell drohe wegen der hochsommerlichen Temperaturen und aufgrund der zuverlässigen Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden aber keine Gasmangellage, so Kehler weiter.

Was im Herbst und Winter geschieht, bleibt unklar. Auf den Notfallplan der EU können sich die Bürgerinnen und Bürger aber wohl nicht mehr verlassen.