Fall Julian Assange: Von Lügnern, Betrügern und Dieben
Seite 2: Was Assange droht
Am 20. und 21. Februar wird eine zweitägige Anhörung zum von Assange angestrengten Rechtsmittelverfahren am Londoner High Court stattfinden - demselben Gerichtshof, an dem derselbe Haufen gepuderter Perücken noch einmal dasselbe grenzwertige Rechtsverständnis an den Tag legen wird wie beim letzten Mal (vgl. unsere Assange-Broschüre auf meiner Homepage).
Sollte sein Antrag auf Bewilligung eines eigenen Berufungsverfahrens keinen Erfolg haben, sind Assanges Möglichkeiten innerhalb des britischen Rechtssystems erschöpft.
Er würde dann umgehend an die Vereinigten Staaten ausgeliefert, wo ihm nach sieben Jahren Isolation in der ecuadorianischen Botschaft und fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Hellmarsh weitere 175 Jahre Haft drohen - einschließlich "schwerer Menschenrechtsverletzungen u.a. durch Haftbedingungen, die Folter und Misshandlung gleichkommen" (Amnesty International).
Amnesty (und einer unzähligen Reihe weiterer Organisationen) zufolge dürfe die Veröffentlichung geleakter Dokumente auf WikiLeaks nicht bestraft werden, da dies - Zitat:
(...) ein übliches Vorgehen des investigativen Journalismus ist. Eine Anklage gegen Julian Assange könnte andere Journalisten und Publizisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.
Hüstel.
Wenn das infolge des an Assange nun wahrlich hinreichend statuierten Exempels nicht sowieso schon geschehen sein sollte, dann möge mich doch bitte umgehend ein Pferd treten.
Vorsorgliches P.S.: Wir halten es für völlig abwegig, dass es zu den von Pompeo erwähnten Trainingskursen für dienstliche Lügner, Betrüger und Diebe gehören könnte, neben die standardmäßig wegen Spionage erhobenen Anklagepunkte noch ein paar weitere wegen irgendeines plakativen Schweinkrams zu stellen.
Die Details der Anklage zum (angeblich tatsächlichen) Besitz von photographischem Zeugs ab 18, das auf einem von Schulte bei der CIA zurückgelassenen Computer aufgetaucht sein soll, kümmern uns nicht die Bohne. Sie mögen wahr sein oder - analog zur Assange über Jahre fälschlicherweise nachgesagten Vergewaltigung - eben einfach auch nicht.
Es hätte weder für die hier verhandelte Frage noch für unsere Bewertung des von Schulte durchgeführten CIA-Leaks auch nur die geringste Bedeutung.
P.P.S.: Wenn von geheimen Diensten die Rede ist, dann geht es um eine Grundsatzfrage, die auch von den Gesellschaften Europas wird beantwortet werden müssen:
Mit welchen Rechten, welchen Freiheiten und welcher Machtfülle wollen wir unsere Geheimdienste eigentlich ausgestattet wissen? Und vor allem: Welcher Ziele wollen wir sie sich mit welchen Mitteln zuwenden sehen?