Französischer Gesetzesentwurf: Bis zu 45.000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis für Gastwirte…
…und Veranstalter, die Gäste zulassen, die keinen Gesundheitspass mit Corona-Impfungen, einer überstandenen Covid-Erkrankung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können
Mit einem moralischen Impf-Appell an seine Landsleute begnügt sich der französische Staatspräsident Macron nicht. Das hatte er am Montag in seiner feierlichen TV-Ansprache an die Bevölkerung angesprochen: Mit Kontrollen und Strafen werde man auf die Einhaltung der Impfpflicht des Pflegepersonals achten.
Macron ließ kein Missverständnis darüber aufkommen, wie ernst es ihm damit ist. Noch am selben Abend erfuhr die Öffentlichkeit von seinem Gesundheitsminister, dass die Missachtung der Impfpflicht mit dem Ende der Bezahlung einhergeht und die Ungeimpften nicht mehr arbeiten dürfen. Heute wurde bekannt, dass den ungeimpften Mitarbeitern im Pflegesektor auch "zügig", ohne große Hürden gekündigt werden kann.
Das Prinzip "Kontrolle und Strafen" wird auch zur Durchsetzung des Gesundheitspasses angewandt. Der dazugehörige Gesetzesentwurf droht mit drastischen Strafen, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, der laut Medienberichten der Entwurf zugespielt wurde. Zitiert wird aus dem Entwurf folgende Stelle:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 45.000 Euro wird bestraft, wer als Betreiber eines Ortes oder einer Einrichtung, als Verantwortlicher einer Veranstaltung oder als Betreiber eines Verkehrsdienstes nicht kontrolliert, ob die Personen, die ihn betreten wollen, im Besitz eines Gesundheitspasses sind", heißt es in § 1.
Le Figaro
Ab dem 21. Juli wird der Gesundheitspass (pass sanitaire) für alle erforderlich, die eine kulturelle Veranstaltung (Kino, Theater, Konzert, Tanz u.ä.) oder eine Freizeitveranstaltung besuchen wollen, bei der über 50 Personen anwesend sind. Ab 01. August soll diese Regelung für Cafés, Restaurants, Zug- und Busfahrten mit längerer Distanz und Flüge gelten. Für Jüngere im Alter zwischen 2 und 17 Jahren hatte Gesundheitsminister Véran gestern einen Aufschub bis 30. August, also bis kurz vor Schulbeginn, verkündet.
Das ist nicht die einzige drastische Maßnahme, die im Gesetzesentwurf steht. Wie Le Monde, ebenfalls gestützt auf die Informationen von Agence France-Presse (AFP), berichtet, soll hat es auch die Quarantäne, die positiv Getesteten auferlegt wird, in sich. Die Isolation soll zehn Tage dauern. Diese Auflage galt bislang für Personen, die in das Land einreisen, erklärt die Zeitung.
Der Ort der Quarantäne ist derjenige, der beim Test angegeben wird, dürfte also meist der Wohnsitz sein. Die Privatsphäre kann in dieser Zeit von der Polizei und der Gendarmerie überwacht werden, schreibt Le Monde, die auf die Einhaltung der Quarantäne achten. Das Verfahren der Kontrolle werde Richtern unterstellt, den sogenannten "juges des libertés et de la détention". Der Richter für "Freiheitsrechte und Gewahrsam". Im französischen Strafrecht ist er für die Anordnung von "Untersuchungshaft oder Durchsuchungsbefehle" zuständig (siehe hier und hier).
Laut Gesetzesentwurf - wie ihn Le Monde wiedergibt - soll den Personen in Quarantäne ein Ausgang zwischen 10 und 12 Uhr erlaubt werden sowie mögliche Anpassungen, wenn es um das Familienleben geht, Minderjährige in einem "besonderen Zustand" sind oder die Sicherheit von Personen während der Isolation gefährdet wäre.
Die Regierung will den Gesetzesentwurf schnell vorantreiben. Am Montag, den 19. Juli, soll er den Ministerrat passieren und danach zur Debatte ins Parlament. Angesichts der laufenden Debatte darüber, dass der sogenannte Gesundheitspass de facto eine versteckte, kalte Impfpflicht ist und damit verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft, ist gut möglich, dass der Gesetzesentwurf modifiziert wird.
Vieles hängt auch davon ab, wie sich die öffentliche Reaktion in den nächsten Tagen entwickelt. Die Demonstrationen, die es am heutigen Nationalfeiertag, dem 14. Juli, in mehreren Städten gab, sind ein Hinweis darauf, dass der Gesundheitspass weitere Kontroversen antreibt.