Generationenbetrug statt Generationengerechtigkeit
Seite 2: Anmerkungen
(1)
Pandemie verzögert Aufschwung - Demografie bremst Wachstum
Die demografiebezogenen Aussagen befinden sich auf den Seiten 69 bis 78. In ihnen sind längst widerlegte monetaristische Behauptungen enthalten, dass geringere Sparvolumina zu sinkenden Investitionen führen werden. Die geforderte Lebensarbeitszeiterhöhung auf 70 Jahre erfolgt ohne konkrete Zeiträume, auf jeden Fall aber vor 2030. Auch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf 75 bis 2030 würde negative Auswirkungen auf das Bruttoinlandsproduktwachstum nicht verhindern können (Seite 75)!
(2)
Die haben seit über 30 Jahren einen notorischen Fehler: Sie prognostizierten die Bevölkerungsentwicklung immer zu niedrig und mussten in den Folgeberechnungen stets nach oben korrigiert werden. Die "mittleren" Annahmen wurden immer als die wahrscheinlichen unterstellt. Die "Variante 2" (G:2 - L: 2 - W-2) der 14. Bevölkerungsvorausberechnung ist so zu entschlüsseln: G2: die Geburtenrate je Frau 1,6 Kinder; L:2 jährliche Steigerung der Lebenserwartung 0,14 Jahre, W2: Wanderungssaldo +206.000.
Wahrscheinlicher sind die "Variante 8" (G:2 - L: 1 - W:2) bzw. "Variante 19" (G:2 - L: 1 - W:3). L1: jährliche Steigerung der Lebenserwartung 0,09 Jahre, W3: Wanderungssaldo +300.000. L1 untermauert diese destatis-Grafik:
(3)
"Grob gerechnet" heißt in diesem Fall:
- Die Veränderungen der "Rentenjahrgänge" bezieht zahlenmäßig die Beamten, Selbständigen, Politiker mit ein. Wenn die Zahlenverhältnisse dieser Personengruppen sich in Relation zu den „Rentnern“ nicht erheblich ändern, wirkt dieser Schritt quasi "neutral".
- Außerdem wird unterstellt, dass auch die Zahlenverhältnisse der Witwen/Witwer-Renten, der Erwerbsminderungsrenten und die Leistungen für Reha-Leistungen sich im gleichen Verhältnis wie die Gesamtzahlen verändern.
- Für die Werteentwicklung der Aufwendungen, wird die Inflation über den betrachteten Zeitraum mit 0% gerechnet. Die Kaufkraft des Euro bleibt also zwischen 2021 und 2040 konstant.
- Zwei Faktoren konnten nicht berücksichtigt werden, weil ihre Größe sehr spekulativ wäre:
- a. Das Rentenvolumen wird durch die Rentenformel für den aktuellen Rentenwert gesenkt. Das passiert bei Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags und bei der Erhöhung der “Äquivalenzrentner”zahlen gegenüber den "Äquivalenzbeitragszahlern".
- b. Nicht berücksichtigt ist auch, in welchem Umfang die Erwerbstätigenquote fällt bzw. steigt.
(4)
Mit dem AVmG hatte der Gesetzgeber 2001 beabsichtigt, dass möglichst alle Förderungsberechtigten mit 4% ihrer Bruttoeinkommen privat vorsorgen. Wäre das eingetreten, müssten aktuell zwischen 15 und 20 Milliarden Euro (statt aktuell 4 Milliarden Euro) an Fördermitteln aufgebracht werden.
(5)
Wie hoch das Plus sein könnte, hängt von der Ausgestaltung dieser Erwerbstätigenversicherung ab- etwa von der Aufhebung/Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Begrenzung der Zuwächse ab bestimmten Rentenbeträgen.