Gummi gegen den kommenden Aufstand
Fussnoten
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Anmerkung: In einer früheren Fassung hatten wir geschrieben, das Hamburger Polizeigesetz kenne keine Gummigeschosse. Das ist missverständlich, denn Munition wird dort ohnehin nicht eigens bestimmt, lediglich deren Abschussgeräte. Rechtlich bedenklich ist der Einsatz aber vor allem, weil den SEK-Einheiten keine Freigabe des Schusswaffengebrauchs gegen Personen erteilt wurde.