Gutachten aus Bayern: Heizungsgesetz könnte zum Teil verfassungswidrig sein

Das umstrittene Heizungsgesetz könnte in Teilen verfassungswidrig sein, behauptet ein Gutachten aus Bayern.

(Bild: Vinzenz Lorenz M / Pixabay)

Bayerns Wirtschaftsminister legt Gutachten zum geplanten Heizungsgesetz vor. Das Gesetz gehöre "in die Tonne", sagte Aiwanger. Was moniert das Gutachten?

Das umstrittene Heizungsgesetz könnte in Teilen verfassungswidrig sein. Diese Ansicht vertritt der Passauer Juraprofessor Meinhard Schröder in einem Gutachten, das der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in Auftrag gegeben hatte.

Das Heizungsgesetz verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte Aiwanger am Freitag. Bestes Beispiel sei die im Gesetz festgelegte Altersgrenze für die Befreiung von der Umtauschpflicht.

Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, von der Pflicht ausgenommen werden, ihre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Geht ihre Heizung kaputt, kann sie wieder durch eine herkömmliche Heizung ersetzt werden. Nur wenn ihr Haus verkauft oder vererbt wird, greift die neue Regelung.

Aiwanger betonte nun, dass Eigentümer unter 80 Jahren würden völlig willkürlich anders behandelt als ältere. Zuvor hatten auch die Unionsparteien von einem Fall der "Altersdiskriminierung" gesprochen.

Zudem nehme der Gesetzentwurf keine Rücksicht auf die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen. "79-Jährige mit schmaler Rente müssen im Extremfall ihr Häuschen verkaufen", sagte Aiwanger. Wohlhabende 80-Jährige dürften hingegen weiterhin mit Öl und Gas heizen.

Wenn allerdings die Miteigentümer einer Immobilie jünger seien, "dann schlägt der Heizungstausch wieder voll zu". Das verstehe kein Mensch, so Aiwanger.

In dem Gutachten wird auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern im Heizungsgesetz moniert. Hochbetagte Mieter würden nicht berücksichtigt, obwohl auch ihnen ein Heizungstausch nicht zumutbar sei, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werde.

Das Heizungsgesetz erfülle die formalen Mindestanforderungen nicht, sei in der Praxis nicht umsetzbar "und gehört in die Tonne", sagte der bayerische Wirtschaftsminister.

Habeck rechnet mit Bundestagsbeschluss vor den Sommerferien

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht trotz aller Kritik am Heizungsgesetz davon aus, dass es noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen wird. "Ich glaube, dass die letzten zwei Wochen viel verändert haben", sagte er am Donnerstag im schleswig-holsteinischen Wedel. Und dabei zeigte er sich sicher, dass das Gesetz beschlossen wird.

Der nächste Schritt sei die erste Lesung im Bundestag. "Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, es nicht zu tun, weil durch die vielen Gespräche und öffentlichen Ankündigungen die Korridore für Einigungen klar definiert sind", sagte er. Er wäre daher sehr erstaunt, "wenn man jetzt durchhalten wurde, es nicht aufzusetzen".

Handwerk soll besser beraten

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und Grünen-Politiker, appellierte an die Handwerker, Verbraucher beim Heizungstausch besser zu beraten. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er: Es sei immer einfach, das einzubauen, was man seit zehn Jahren einbaue.

Und eine neue Gasheizung wirke heute noch kostengünstiger als etwa eine Wärmepumpe. Aber in ein paar Jahren würde sie durch den CO₂-Preis kostenintensiv. Deshalb brauche es nun verlässlichen und zukunftsorientierten Rat.

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland ein CO₂-Preis eingeführt. Seither müssen die Menschen mehr bezahlen, etwa beim Heizen mit Gas oder beim Tanken. Damals fielen pro Tonne Kohlendioxid 25 Euro an. Der Preis soll allerdings jährlich steigen und bis 2025 auf 55 Euro steigen.

Der Mieterbund hatte damals berechnen lassen, welche Mehrkosten auf Mieter durch den steigenden CO₂-Preis zukommen könnten. Das Ergebnis: Ist im Haus eine Ölheizung, müssen Mieter zwischen 85 und 100 Euro im Jahr mehr bezahlen; bei einer Gasheizung zwischen 65 und 80 Euro.

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