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Hate-Speech-Gesetzentwurf heimlich geändert

Grafik: TP

Durch die EU-Notifizierung wurde bekannt, dass der Bundesjustizminister sein Vorhaben um eine indirekte Klarnamenspflicht erweitert hat

Bei der Suche nach Ursachen dafür, warum die SPD bei der saarländischen Landtagswahl schlechter abschnitt als erwartet, sollte man den bundesweit bekanntesten saarländischen Sozialdemokraten nicht vergessen, der in Sozialen Medien so unbeliebt ist, wie wahrscheinlich kein zweiter Sozialdemokrat nach Ralf Stegner: Bundesjustizminister Heiko Maas. Er erzeugt gerade viel Aufmerksamkeit [1], weil ausgerechnet über den Umweg der (nicht unbedingt für Transparenz bekannten) EU [2] herauskam [3], dass er seinen vor zwei Wochen vorgestellten verfassungsrechtlich fragwürdigen [4] Entwurf für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (vgl. Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungs- und europarechtswidrig [5]) massiv verschärfte, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

Statt 12 erhält er nun mit 24 doppelt so viele Delikte, für die das "NetzDG" mit seinen 50 Millionen Euro Bußgeld gelten soll. Neu hinzugekommen sind die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" (§ 89a StGB), die "verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen" (§ 90b StGB), die "Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" (§ 91 StGB), die "landesverräterische Fälschung" (§ 100a StGB), die "Bildung terroristischer Vereinigungen" (§§129a und b StGB), die "Gewaltdarstellung" (§ 131 StGB), die "Verbreitung, [den] Erwerb und [den] Besitz kinderpornographischer Schriften" (§ 184b StGB), der "Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien" und das "Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien" (§ 184d StGB).

Einfache Pornografie

Das bedeutet, dass es - wie Netzpolitik.org [6] feststellt - "mitnichten [ausschließlich] um die Verbreitung von Kinderpornografie geht (wie Spiegel Online [7] in einer Meldung suggeriert, die man als "Fake News" betrachten könnte), sondern um so genannte "einfache" Pornografie, von der es in der ersten Entwurfsfassung noch hieß, sie werde "im Internet bereits effektiv verfolgt". Auf die Frage von Telepolis, ob die alte Gesetzesbegründung falsch war, hat man beim Bundesjustizministerium keine Antwort.

"Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht"?

Dass der Medienrechtsexperte Niko Härting [8] ein "Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht", und Markus Reuter [9] ein "Klarnamen-Internet durch die Hintertür" befürchten, liegt aber an einer anderen Änderung: Einem umfassenderen richtervorbehaltslosen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei behaupteten "Persönlichkeitsrechtsverletzungen", mit dem Privatpersonen und Unternehmen an die Namens- und Adressdaten von Personen kommen können, die Soziale Medien nutzen oder in Foren posten.

"Solch ein Auskunftsanspruch", so Reuter, birgt erhebliche "Missbrauchspotenziale", weil sich Fanatiker damit "Adressen zur Bedrohung anderer 'im echten Leben' verschaffen" konnen - und wahrscheinlich auch werden.

Maas - oder andere Minister?

Aus der vorher genannten Voraussetzung, dass das Gesetz nur für Anbieter mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern gilt, hat man das "registriert" herausgenommen und damit deutlich mehr Rechtsunsicherheit geschaffen und den Anwendungsbereich potenziell erheblich vergrößert. Dafür wurde die Pflicht zum Einsatz teurer Upload-Filter herausgenommen, die das wiederholte Einstellen bemängelter Inhalte unterbinden sollten.

Auf die Frage, warum der sehr umfassend geänderte Entwurf nicht mit einer Pressemitteilung vorgestellt wurde, sondern erst über den Umweg EU an die Öffentlichkeit kam, weicht das Bundesjustizministerium auf den Hinweis aus, dass ja noch weitere Änderungen möglich seien.

Hinsichtlich der Anlässe für die einzelnen Änderungen verweist man allgemein auf den Gesetzgebungsprozess, bei dem andere Ministerien Wünsche äußern könnten, will aber keine konkrete Auskunft dazu geben, ob und wo genau das beim NetzDG-Entwurf der Fall war. Dadurch erweckt Maas' Ministerium ein wenig den Eindruck, als ob es hier möglicherweise die Aufmerksamkeit auf andere Ressorts lenken will, um den Bundesjustizminister aus der Schusslinie zu nehmen.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3669364

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-der-Anonymitaet-im-Netz-Maas-verschaerft-Gesetzesentwurf-gegen-Hate-Speech-3668265.html
[2] http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/?trisaction=search.detail&year=2017&num=127
[3] https://mobile.twitter.com/pornoanwalt/status/846460904539590656
[4] http://www.juwiss.de/36-2017/
[5] https://www.heise.de/tp/features/Juristen-halten-Maas-Gesetz-gegen-Fake-News-und-Hate-Speech-fuer-verfassungs-und-europarechtswidrig-3654324.html
[6] https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/
[7] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-loescht-vorab-filter-aus-gesetzentwurf-zu-hassbotschaften-a-1140846.html
[8] http://www.cr-online.de/blog/2017/03/28/bmjv-verschaerft-hatespeech-entwurf-angriff-auf-die-kommunikationsfreiheit-im-netz/
[9] https://netzpolitik.org/2017/hate-speech-gesetz-schon-ausgeweitet-bevor-es-in-kraft-tritt/