Hochwasserschäden: Wer soll das noch bezahlen?

Passau im Juni. Hier wurden auch am Wochenende wieder Teile der Altstadt wegen Hochwassergefahr gesperrt. Foto: Travel Stock / Shutterstock.com.

Versicherungswirtschaft rechnet mit Verdopplung der Prämien. Nur rund 50 Prozent der Gebäude mit Elementarschutz versichert. Dazu gehören auch Pflichten.

Meldungen über Familien, die durch Hochwasser ihr Zuhause verloren haben, und Versicherungsfragen machen im deutschsprachigen Raum nicht zum ersten Mal in diesem Jahr die Runde. Anfang des Jahres war Niedersachsen besonders betroffen, im Juni Süddeutschland, im August Baden-Württemberg.

Jetzt sind es innerhalb Deutschlands Bayern, Sachsen und Brandenburg, während die Nachbarländer Österreich, Polen, Tschechien und Rumänien insgesamt schlimmer dran sind.

Dort gab es in den letzten Tagen bereits Tote und Vermisste. Häuser wurden auch in Deutschland unbewohnbar. Die Versicherungswirtschaft geht hier von einer Verdopplung der Prämien für Gebäudeversicherungen aufgrund der Schäden bis 2035/2040 aus, sofern die Politik Präventionsmaßnahmen gegen klimabedingte Risiken wie Hochwasser, Starkregen, Stürme, Dürren und andere Extremwetter-Ereignisse nicht schnell und erheblich ausbaut.

Dies prognostizierte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Versicherer (GDV), Anja-Käfer-Rohrbach, bereits anlässlich der Hochwasser-Ereignisse im Juni. Nun ist es wieder so weit. Das Ausmaß der Schäden und wer dafür aufkommt, ist bisher noch unklar.

Versicherer wollen Hochwasser-Risikogebiete meiden dürfen

In besonders durch Hochwasser gefährdeten Gebieten will der GDV am liebsten keine Neubauten mehr versichern – beziehungsweise sogar ein Neubauverbot durchsetzen. Dafür soll laut einem Forderungskatalog Paragraph 76 des Wasserhaushaltsgesetzes ergänzt werden – und zwar um eine "Freistellung der Versicherer, Angebote für Häuser zu unterbreiten, die nach dem 1. Januar 2023 in diesen Flächen neu errichtet worden sind".

Wer also einen Haus- oder Grundstückskauf plant und sich informieren möchte, wo bei vermeintlichen Schnäppchen besondere Vorsicht geboten ist, kann sowohl einen Blick auf die Hochwasserrisikokarten auf dem Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde werfen, als auch den "Hochwassercheck" auf der Homepage des GDV machen.

Hier gibt der Verband auch gleich mit an, was im jeweiligen Wohngebiet bisher die höchste Schadenssumme gewesen sei, wie viel Prozent der Gebäude im jeweiligen Bundesland entsprechend versichert seien und wie viele Starkregenereignisse es dort in den letzten Jahrzehnten gab.

Welche Versicherung greift bei Hochwasserschäden?

Allerdings ist auch wichtig, zu wissen, welche Versicherung überhaupt wann greift. Die Hausratsversicherung gilt nämlich bestenfalls für bewegliche Einrichtungsgegenstände und Wertsachen, nicht aber für Hochwasserschäden am Gebäude.

Das Ratgeberportal Das Haus empfiehlt daher in Risikogebieten eine Elementarschadenversicherung, die dann greift, wenn "bestimmte Naturgewalten Schäden am Haus oder Hausrat verursacht haben". Gemeint sind in diesem Fall auch Wasserschäden durch Starkregenereignisse und Überschwemmungen.

Versicherungspflicht: CDU und CSU erkennen Klimaschäden an

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dies als Pflichtversicherung einzuführen, der Ampel-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte zunächst auf Freiwilligkeit setzen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte in einem entsprechenden Antrag im Oktober 2023 sogar explizit mit den Folgen des Klimawandels argumentiert:

Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen auch in Deutschland spürbar. Die Groß- und Kleinschadenereignisse, die sich auf Klima- und Wetterveränderungen zurückführen lassen, nehmen stetig zu. (…)

Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend von existenzieller Bedeutung und können schnell in die Hunderttausende Euro gehen.

Aus dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, 10. Oktober 2023

Hochwasserschutz im Eigenheim: Wann die Versicherung zahlt

Allerdings müssen die bisher freiwillig Versicherten bestimmte Pflichten erfüllen, um das Überflutungsrisiko zu senken, damit die Versicherung im Ernstfall auch zahlt. Darüber informiert die Verbraucherzentrale:

Bei einer Elementarschadenversicherung in Kombination mit Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung müssen Sie in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren.

Kombinieren Sie sie mit der Wohngebäudeversicherung, müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Hälfte der Wohngebäude ist nicht versichert

Nur rund 50 Prozent der Wohngebäude waren bis Mitte des Jahres entsprechend versichert, so die Versicherungsexpertin Henriette Neubert vom Ratgeberportal Finanztip.de.

Die Preisaufschläge für Elementarabsicherungen lagen demnach in diesem Jahr bei 38 Prozent oder mehr – abhängig von Adresse und Gefahrenzone.