Infektionsschutzgesetz: Viel Kritik an Regeln zur Maskenpflicht
- Infektionsschutzgesetz: Viel Kritik an Regeln zur Maskenpflicht
- Widerspruch von Amtsärzten und aus der Pflege
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Zwang zum Atemschutz soll in Flugzeugen wegfallen. In Bussen und Bahnen soll er weiter gelten. Wie aber steht es um Schulen und Pflegeheime?
Wenige Tage vor der Abstimmung über das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag nimmt die Debatte über die Maskenpflicht wieder an Fahrt auf. Die Ampelkoalition hat auf die Kritik reagiert und die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske in Flugzeugen ausgesetzt. In Bussen und Bahnen soll sie aber weitergelten. Auch in Arztpraxen sollen Patienten fortan bundesweit zum Tragen einer Maske verpflichtet werden.
Schon diese unterschiedlichen Regelungen sorgten für Diskussionen. Zugleich sprachen sich Amtsärzte gegen eine mögliche Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen aus. "Bei den aktuellen Varianten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nicht nötig", so der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach Nießens Einschätzung sollten Masken in Schulen erst wieder zum Einsatz kommen, wenn ein aggressiverer Virus auftritt.
Kritik an der fortgesetzten Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr kommt wiederum von der Allianz pro Schiene. Nach dem vorläufigen Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen sagt Geschäftsführer Dirk Flege, es sei unlogisch, die Maskenpflicht in Flugzeugen aufzuheben, sie aber in Bus und Bahn beizubehalten.
Aus dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hieß es wiederum am Dienstag, dass die Regelungen nicht mehr nachvollziehbar seien. Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff forderte nachvollziehbare und einheitliche Regelungen für alle Verkehrsmittel.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die unterschiedlichen Regelungen in Verkehrsmitteln mit Abstufungen in der Effizienz der Luftfilterung begründet: Sie sei in Bussen und Bahnen schlechter als in Flugzeugen.