Infektionsschutzgesetz: Viel Kritik an Regeln zur Maskenpflicht

Seite 2: Widerspruch von Amtsärzten und aus der Pflege

Mehrere Experten kritisieren die geplante Maskenpflicht im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Aus der interdisziplinäre Autorengruppe der "7 Argumente" heißt es beispielsweise: "Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerrechte einschränken will, muss zunächst die Notwendigkeit dafür nachweisen." In der Neuauflage des IfSG komme der Maskenpflicht zentrale Bedeutung zu.

Dabei hätten Experten wie Jonas Schmidt-Chanasit darauf hingewiesen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz gebe und diese auch den Empfehlungen von Fachgesellschaften widerspreche. Die Autorengruppe der "7 Argumente" kritisiert in ihren Publikationen durchweg die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung,

Kritik an den Plänen der Regierung kommt auch vom ehemaligen Vorsitzenden des deutschen Ethikrates, Peter Dabrock. Der Theologe kritisiert in einem Spiegel-Beitrag gemeinsam mit dem Gerontologen Andreas Kruse die geplante Maskenpflicht in Pflegeheimen, die dort mit Ausnahme der Wohnräume gelten soll.

"Wir sind der Auffassung, dass die undifferenzierte Maskenpflicht in Akuteinrichtungen (wie Krankenhäusern) und Langzeitpflegeeinrichtungen (wie Pflegeheimen) zu schweren, ethisch und rechtlich inakzeptablen Grundrechtseinschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen führen wird, die so nicht Gesetz werden dürfen", schreiben Dabrock und Kruse.

Die Gesetzesvorlage sei gegenüber den Pflegeheimbewohnern "paternalistisch, unfair, unverhältnismäßig scharf und missachtet elementare menschliche Bedürfnisse". Den Menschen dürfe nicht dauerhaft die Möglichkeit genommen werden, sich von Angesicht zu Angesicht wechselseitig zeigen zu können, so der Ethiker und der Alterswissenschaftler.

"Wenn sich in den öffentlichen Räumen der Einrichtung Menschen nur noch mit Maske bewegen dürfen, dann wird die Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar erhöht: Denn sie verlieren mehr und mehr das Gefühl, Heimat zu erleben, das Gefühl, dass das Heim nicht nur ihr Wohn-, sondern auch ihr Lebensort ist."

Diese Meldung erscheint in Kooperation mit dem Magazin hintergrund.de